Hallo zusammen,
ich habe im Jahresabschlussprogramm, versehentlich die Umsatzsteuerkonten vorgetragen.
Diese werden mir jetzt alle im Jahresabschluss als Saldo Klasse 9 angezeigt. Gibt es eine Möglichkeit wie ich diese vorgetragenen Umsatzsteuerkonten wieder löschen kann bzw. die Übernahme wieder löschen kann?
Wenn ich versuche die Buchungssätze zu löschen, erlaubt mir das Programm es leider nicht....
Danke vorab für eure Unterstützung!
Thema in den Programm-Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und Kategorien vergeben von @Katharina_Schoenweiss
Hallo,
welche Meldung erscheint denn, beim Versuch die Buchungssätze (EB-Werte) zu löschen?
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Bei sowas ist immer der Fehlerhinweis in einem Screenshot sehr hilfreich.
Es könnte sein, wenn die EB's schon festgeschrieben sind, dass durch Generalumkehr eine Hinweismeldung kommt dass das USt-Sammelkonto nicht einzeln bebucht werden darf und dieses dann nicht in der USt berücksichtigt wird.
Aber sicher kann man das so nicht sagen.
Wenn über die Funktion Jahresübernahme -> Umsatzsteuerkonten vorgetragen wird, gibt es keine Schwierigkeiten, dort wird dann selbst bestimmt ob Werte einzeln oder kumuliert und auf welches Konto vorgetragen werden soll.
https://apps.datev.de/help-center/documents/9218774
Guten Morgen,
es kommt folgender Hinweis:
Auch wenn ich in die Abschlussbuchungen gehe und dann zum Arbeitskonto und dort versuche die Buchungssätze zu löschen kommt der Hinweis:
Da wurde der Buchungsstapel bereits festgeschrieben (wahrscheinlich versehentlich mit einer UStVZA).
Da hilft nur Generalumkehr und neu buchen.
Ich empfehle hier Kapitel 3.2.1.3 Belege buchen: Buchungssätze oder Buchungsstapel korrigieren oder stornieren - DATEV Hilfe-Center
Oder als Klick-Tutorial: readyplace
Mit Verweis darauf, das der EB-Werte-Stapel ein besonderer Stapel ist 😉
Hallo zusammen,
gibt es nicht vielleicht die Möglichkeit, über einen Backup eine vorherige Version einzuspielen, sodass man sich die ganzen Generalumkehrbuchungen sparen kann?
Danke und beste Grüße
Hi,
ja gibt es aber der macht am Ende mehr Arbeit. So schlimm sind Generalumkehrbuchungen nun auch nicht.
Sie könnten den Bestand (das betroffene Wirtschaftsjahr) exportieren, löschen (das betroffene Wirtschaftsjahr) und alles nicht festgeschrieben wieder einspielen. Dabei gehen aber sämtliche manuelle Auszifferungen verloren und ich meine das AV müsste ebenfalls neu verbucht werden.
Obendrein ist es nicht GoBD-konform!
Viele Grüße
@schmulz schrieb:Obendrein ist es nicht GoBD-konform!
wenn einem die zusätzliche Arbeit nichts ausmacht (es geht um zwei Buchungen USt Vorjahr und USt laufendes Jahr, die sogar programmseitig automatisch korrigiert werden können), dann sollte der Hinweis auf den gravierenden GoB Verstoß aber wirklich zu denken geben
Ich würde nicht mit allen Mitteln versuchen, diesen Fehler "unsichtbar" zu machen. Schon gar nicht auf Kosten des Mandanten und der GobD.
Das ist kein Drama, kann passieren (ich hab auch schon EB-Werte auf Privatkonten 18xx gesehen) und solche Generalumkehrbuchungen führen auch zu keinen Folgeproblemen. Dafür sollten auch Kollegen und Vorgesetzte Verständnis zeigen.
Daher bitte das Ganze nicht unnötig verkomplizieren.
Ich würde nur vorschlagen, für den Übertrag von EB-Werten immer die Programmautomatik zu nutzen.
Umsatzsteuerkonten übernehmen oder übergeben - DATEV Hilfe-Center
Okay, danke!
Dass mit der GoB-Konformität stimmt natürlich...hatte ich irgendwie nicht auf dem Schirm und steht natürlich an erster Stelle.
Ich wollte mir hier nur mehr oder weniger Ratschläge und Überlegungen und ggf. Möglichkeiten einholen, die ich dann ggf. meinem Vorgesetzten präsentieren kann. Nach dem Prinzip, dass ich für meine Fehler auch nach einer Lösung suche....
Besprochen wird es wie halt gesagt, jetzt noch mit meinem Vorgesetzen.
Vielen Dank
Naja, als Fehler würde ich das nicht bezeichnen - und eine Stornierung von Buchungen ist ja auch nichts Schlimmes 😉.