Guten Morgen,
hat jemand Erfahrungen zur Datenübernahme von hmd software zu DATEV? Durch googlen habe ich bisher keine ausführlichen Informationen gefunden, außer ein Statement von hmd, dass der Export zu DATEV reibungslos ablaufen soll. Was sollte der Vorberater liefern können?
Von DATEV würde ich mir eine Übersicht wünschen, wie die Datenübernahmen von der Konkurrenz ablaufen können, welche Formate man vom Vorberater erwarten darf. Es kann doch nicht sein, dass jedes Mitglied sich die Informationen mühsam besorgen muss.
@s_messmer schrieb:Guten Morgen,
hat jemand Erfahrungen zur Datenübernahme von hmd software zu DATEV?
Ja, geht.
Ausgabe im DATEV-Format ist möglich. Und kann dann von Ihnen importiert werden.
@s_messmer schrieb:Von DATEV würde ich mir eine Übersicht wünschen, wie die Datenübernahmen von der Konkurrenz ablaufen können, welche Formate man vom Vorberater erwarten darf. Es kann doch nicht sein, dass jedes Mitglied sich die Informationen mühsam besorgen muss.
Ich glaube, dass das jetzt schon ein bisschen zu weit geht, von der Datev zu Auflistung mit Lösungsvorschlägen zu verlangen, wie eine Datenübernahme von allen möglichen Fremdprodukten zu DATEV funktionieren soll.
Ich kann nicht sagen, wie viele Buchführungsprogramme es auf dem Markt überhaupt gibt... und dafür soll DATEV alles parat haben? Oder wenn es nur um die "größten" Produkte geht, wer legt fest, wer die "größten" sind?
DATEV hat ganz andere Baustellen, um solche Listen zu führen. Ich meine, hier ist eher der Drittanbieter gefragt, eine Übernahme relativ problemlos zu gestalten.
Die gibt es!
nur Datenübernahmen sind kein einfaches Geschäft. Die Daten müssen meist konviertiet werden.
dafür gibt es das Tool ISWL rechImport. Im Tool sind Anleitungen für den Export aus den jeweiligen Systemen enthalten sowie Hinweise zur Datenübernahmen.
Das Thema Datenübernahme ist allerdings nicht zu unterschätzen 😉
Vielen Dank Herr Hofmeister. Wissen Sie, ob der Export im DATEV-Format nur für die Fibu möglich ist oder sogar für das Anlagevermögen?
@s_messmer schrieb:Vielen Dank Herr Hofmeister. Wissen Sie, ob der Export im DATEV-Format nur für die Fibu möglich ist oder sogar für das Anlagevermögen?
Da muss ich passen was Details angeht.
Unterstellen können man jetzt eine DATEV-konforme Anlag-Erfassung im (HMD)-Rechnungswesen. Wie gesagt, eine Annahme.
Das ließe sich aber mit dem (Vor)Berater klären.
Ich weiß noch damals, aus Simba, konnten wir kein ANLAG vollständig übertragen. Wir hatten zwar so ein Überleitungstool bekommen, welches sämtliche FiBu-Daten übertragen hatte, aber ANLAG mussten wir nacherfassen. Die Rohdaten kann man ganz gut mit einem ASCII-Import bewerkstelligen, aber man muss alles nachkontrollieren.
Gruß Achilleus
Hallo Herr Messmer,
nach unserem Kenntnisstand verfügt HMD über eine Schnittstelle zur Ausgabe von Buchungsdaten im DATEV-Format.
Dabei sollten Sie folgendes beachten:
Die differenzierte Übernahme der Bereiche Handels- und Steuerrecht, digitale Belegbilder, Import von aktueller OP-Liste und Anlagegütern ist mit diesem Verfahren nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Mit dem von Herrn Hausmann angesprochenen ISWL-Tool Rechimport ist die Übernahme folgendermaßen möglich:
Finanzbuchhaltung mit und ohne Offene Posten
Übernommen werden
- Einzelbuchungen mit und ohne digitale Belegbilder.
- Kontenbeschriftungen.
- Stammdaten der Personenkonten.
- Offene Posten auf Basis der OP-Liste zum Stichtag, nur in das letzte zu übernehmende Wirtschaftsjahr.
Einschränkungen:
- Die differenzierte Übernahme der Bereiche Handels- und Steuerrecht ist NICHT möglich
- Es ist mit erhöhtem Zeitaufwand für maschinelle Vorgänge mit digitalen Belegbildern zu rechnen.
- Der Einsatz von Spezialkontenrahmen oder die Individualisierung aktuell bekannter DATEV-Standardkontenrahmen im Fremdsystem kann zu erheblichem Mehraufwand führen.
Anlagenbuchhaltung
Übernommen werden Stammdaten und Vortragswerte aller Anlagegüter nach dem letzten verbindlichen
Jahresabschluss in das darauffolgende Wirtschaftsjahr.
Einschränkungen:
- Buchungen für Abgänge und Investitionsabzugsbeträge (IAB) können nicht berücksichtigt werden.
In beiden Fällen sollten Sie mit einem erhöhten Prüf- und Nachbearbeitungsaufwand rechnen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf Erfahrungswerten vergangener Anwenderfälle beruhen. Durch Programmänderungen in HMD kann es zu nicht vorhersehbaren Abweichungen in der Vorgehensweise kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Zusammen,
ich habe hier gerade ein erhebliches Problem mit der Datenübernahme aus HMD. Es werden Steuerschlüssel verwendet, welche in DATEV nicht zulässig sind, bzw. eine andere Funktion innehaben. z.B. kommt aus HMD der Steuerschlüssel 99 mit der Funktion zur Unterdrückung der Steuerautomatik. In DATEV erfolgt auf Grund dieses Steuerschlüssels bekannterweise die Funktion der aufzuteilenden Vorsteuer. Mit Buchungen aus 2020 kommen dann noch die Themen der USt-Änderungen sehr erschwerend hinzu. Eine Möglichkeit, eine Steuerschlüssel-Überleitung zu generieren finde ich nicht.
Die Frage ist natürlich, ob der Vorberater die Daten nicht DATEV-konform ausgibt oder wir seitens der DATEV zwingend das ISWL-Tool benötigen.
Hat hier schon jemand Erfahrungen hierzu gemacht?
Danke für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Michael Leist
Gerade in der Verbindung mit der Umsatzsteueränderung Mitte 2020 kommen vermehrt Daten aus Exporten, in denen Steuerschlüssel Verwendung finden, die im Rechnungswesen nicht entsprechend des ursprünglichen Steuertatbestandes verarbeitet werden.
Ich lasse mir in solchen Fällen vom Abgebenden die Bedeutung der Schlüssel nennen und ändere über "Suchen und Ersetzen" die entsprechenden Schlüssel bereits in der Importdatei.
VG
WW
diese Antwort habe ich befürchtet 😞
Dennoch vielen Dank
@michaelleist schrieb:Hallo Zusammen,
ich habe hier gerade ein erhebliches Problem mit der Datenübernahme aus HMD. Es werden Steuerschlüssel verwendet, welche in DATEV nicht zulässig sind, bzw. eine andere Funktion innehaben. z.B. kommt aus HMD der Steuerschlüssel 99 mit der Funktion zur Unterdrückung der Steuerautomatik. In DATEV erfolgt auf Grund dieses Steuerschlüssels bekannterweise die Funktion der aufzuteilenden Vorsteuer. Mit Buchungen aus 2020 kommen dann noch die Themen der USt-Änderungen sehr erschwerend hinzu. Eine Möglichkeit, eine Steuerschlüssel-Überleitung zu generieren finde ich nicht.
Die Frage ist natürlich, ob der Vorberater die Daten nicht DATEV-konform ausgibt oder wir seitens der DATEV zwingend das ISWL-Tool benötigen.
Hat hier schon jemand Erfahrungen hierzu gemacht?
Danke für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Michael Leist
Man kommt dann ja schon mal auf die kühnsten Ideen..., @michaelleist ...
Bereichsweises Ersetzen, so als Gedanke?
natürlich, aber bei der Übernahme der kompletten Buchhaltung ab 2016 wäre eine Überleitung sicherlich die einfachere Lösung. Zumal der Fall ja nicht nur auf einen Steuerschlüssel, sondern auf mehrere zutrifft. Somit packe ich jeden Stapel in jeden WJ mehrfach an. Da wäre eine einmalige Überleitung bei z.B. auch bei Konten der einfachere Weg gewesen.
Es gibt aber auch noch eine anderen Weg:
Es gibt in einigen Programmen die Möglichkeit über Parametersteuerung den Steuerschlüssel für DATEV zu generieren.
Dazu muss man aber wissen aus welchem Programm exportiert wird und ob dieses Programm das auch kann.
da wir der Empfänger der Daten sind und der Vorberater das Thema als erledigt betrachtet, sehe ich hier wenig Aussicht auf erfolg.
alles gut. Knifflige Sache...
Viel Erfolg!