Hallo,
ich habe einen Datenbestand in Kanzlei-Rechnungswesen gelöscht (Bestand 2020 u. 2021). Das war auch so in Ordnung, weil festgeschriebene Daten nicht korrekt waren und ich von dem Mandanten einen anderen Datenbestand erhalten habe.
Jetzt hat mein Kollege darüber allerdings die Überbrückungshilfe abgerechnet, das ist jetzt natürlich auch weg.
Kann ich ohne Adminrechte auf den Papierkorb in den Bestandsdiensten zugreifen? Die Anleitung dazu habe ich mir angeschaut, unter Zusatzfunktionen ist allerdings nicht der Punkt "Wiederherstellen".
Vielen Dank.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das ist weniger ein Problem von Adminrechten als ein Problem der Rechteverwaltung.
In der Rechteverwaltung könnte der Punkt "Gelöschte Mandanten wiederherstellen" gesperrt sein.
Allerdings gibt es unter den Zusatzfunktionen den Punkt "Wiederherstellen" so nicht (denn gibt es erst im Folgefenster "Gelöschte Mandanten wiederherstellen") . Unter den Zusatzfunktionen nennt sich der Punkt tatsächlich "Gelöschte Mandanten wiederherstellen".
Aber vermutlich haben Sie diesen Punkt gemeint.
Hallo,
vielen Dank.
Ich habe den Punkt gefunden. Ich hatte rechts in den kontextbezogenen Links unter Zusatzfunktionen geschaut.
Da ist aber nur der Datenbestand bis Ende 2020. Ist das ein lokaler Papierkorb oder werden hier nur die Daten hineinverschoben, die auch an das Rechenzentrum geschickt wurden?
Gruß
@MB353 schrieb:
Ist das ein lokaler Papierkorb oder werden hier nur die Daten hineinverschoben, die auch an das Rechenzentrum geschickt wurden?
Reiner lokaler Papierkorb, der keine Verbindung zum DATEV RZ hat. Daten im RZ kann man meine ich nur via Service Anwendungen > Mandantendaten löschen.
Okay, vielen Dank.
Wissen Sie, woran das liegen kann, dass mir bei vorhandenen Wirtschaftsjahren nur die Jahre bis zum 31.12.2020 angezeigt werden?
Vielen Dank.
Gruß
Hallo,
man kann auch löschen ohne dass die Daten in den Papierkorb verschoben werden:
Wurde die FiBu monatlich ins RZ gesendet? Dann via Mandantendaten holen > Übersicht aktualisieren und Mandantenname / Nummer eingeben und prüfen, was im RZ liegt mit welchem Datum. Passt das, kann man sich den FiBu Bestand 2021 aus dem RZ ziehen. Dann wären die 1,90€ / Monat mal gut investiert 😬.
Der Papierkorb behält nur den jeweils letzten Bestand.
Wenn Sie also über die Funktion "Höchstes Wirtschaftsjahr löschen" gegangen sein sollten, haben Sie zunächst das Jahr 2021 in den Papierkorb verschoben und dann das Jahr 2020.
Dementsprechend wurde die Sicherung von 2021 entfernt und nur noch 2020 liegt im Papierkorb.
Wenn Sie den kompletten Mandanten auf einmal gelöscht haben, könnte es sein, daß er auf einem anderen Datenpfad lag - dies eventuell einmal kontrollieren.
Hallo, ja, der Haken ist Standardmäßig gesetzt. Den habe ich auch nicht rausgenommen. Komischerweise werden mir, wenn ich auf "Gelöschte Mandanten wiederherstellen gehe, alle Jahre von 2005 bis Ende 2020 angezeigt, dabei habe ich ja nur 2021 und danach 2020 gelöscht.
Hallo, ja, da ich nur die beiden Wirtschaftsjahre gelöscht habe, habe ich jeweils zwei Mal das höchste rausgelöscht. Dann habe ich 2021 überschrieben. Oh **bleep**e...
@MB353 schrieb:Hallo, ja, da ich nur die beiden Wirtschaftsjahre gelöscht habe, habe ich jeweils zwei Mal das höchste rausgelöscht. Dann habe ich 2021 überschrieben. Oh **bleep**e...
Uff! Das hatte ich befürchtet, als Sie im Eingangsposting beschrieben haben, daß Sie die Jahre als einzelne Bestände gelöscht haben.
Liegt eventuell noch eine Datensicherung der KanzleiRewe-Datenbank vor?
Ich habe leider keine gemacht, normalerweise mache ich immer vorher eine Datensicherungen vom Bestand, hier dachte ich mir leichtsinnig, "naja sind ja eh nur eingespielte Daten vom Mandanten". Dumm von mir.
Ich hoffe mal. dass es eine ordentliche Datensicherung gibt. Damit sollen sich die Daten vom Vortag des Löschvorgangs zurückschreiben lassen.
Zunächst einen neuen Datenpfad anlegen und dann aus der Datensicherung die Rewe Datenbank in dieses Verzeichnis schreiben. Mit dem SQL Manager die Datenbank einbinden. Den Mandanten in diesem Datenbestand als anwendungsbezogenen Bestand im Arbeitsplatz einbinden und schon ann mit dem wiederhergestellten Bestand parallel gearbeitet werden.
Keine Datensicherung?
Aus Fehlern lernt man.
@MB353 schrieb:"naja sind ja eh nur eingespielte Daten vom Mandanten". Dumm von mir.
Okay, aber dann wäre ja wenigstens keine manuelle Arbeit verloren gegangen und Sie können die Daten erneut vom Mandanten anfordern.
Kleiner Tipp: Den Vorgang in einer kurzen Aktennotiz dokumentieren, falls in ein paar Jahren mal eine BP danach fragt, warum alle Daten von 2021 ein spätes und einheitliches Festschreibedatum haben. So kann man die "Datenpanne" nachweisen.
Leider nicht, die Rechnungswesen-Daten kann ich anfordern, das ist kein Problem, das passt jetzt auch so wie es ist, die wollte ich auch löschen. Ich habe leider nicht gesehen, dass mein Kollege auch die Überbrückungshilfe über Kanzlei-Rechnungswesen gemacht hat, die Daten für 2021 sind jetzt natürlich weg. Er hatte wohl in den Hinweisen seine Berechnungen hinterlegt.
Hallo,
danke, das hatte ich so auch nicht auf dem Schirm - gut zu wissen.
Ja, dem kann ich mich nur anschließen @peter 👍. Danke @andrereissig. Das wusste ich so auch nicht und hätte ich auch nicht vermutet, dass sich ein Papierkorb so verhält 😲. Ist das (wieder) bescheidene DATEV Logik? 🤔
Post #7 ist keine Lösung?
Hallo, ich habe schon geschaut. Im Rechenzentrum ist nur alles bis Ende 2020. Naja einen Versuch war es Wert. Vielen Dank an Alle, die mir hier schnell geantwortet haben.
Mein Chef und mein Kollege werden erfreut sein darüber... Was bin ich auch so vorschnell beim Löschen.😥
Dass in Ihrem Hause keine nächtlichen Backups gemacht werden, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Einfach mal in Ihre TOMs (müsste es wie von der DSGVO vorgeschrieben ja geben) sehen, dort müsste stehen, wie das in Ihrer Kanzlei geregelt ist. Möglicherweise ist ein Systempartner zuständig, der Ihnen jederzeit eine Rücksicherung, egal von welchem Datum, zur Verfügung stellen kann. Falls nichts dergleichen möglich ist, liegt evtl. ein Verstoß gegen Artikel 32 der DSGVO (Datenverfügbarkeit) vor. Dieser Umstand wird jetzt sogar einem Externen (Ihrem Mandanten, der Ihnen die Daten jetzt noch einmal zur Verfügung stellen soll), bekannt, so dass jetzt möglicherweise ganz konkret eine Anzeige und damit ein Bußgeld droht, vom Imageschaden einmal abgesehen. Dies sollten Sie daher dringend einmal mit Ihrem Datenschutzbeauftragten besprechen.