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Corona - aussagefähige Buchhaltung Voraussetzung für Fördermittel.

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letzte Antwort am 24.03.2020 12:50:00 von Lukas_Rudolph
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Michael-Renz
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Liebe DATEV,

 

vielen Dank für die vielen Angebote zu Corona- Erstmassnahmen und die Kostenreduzierungen gerade in den dafür benötigten Produktangeboten.

 

Ich rege an, dass im Hinblick auf die in den nächsten Wochen nötigen Förderanträge für Mittel aus dem Schutzschild,

  • die Rechnungswesenprodukte im Hinblick auf aussagefähige Auswertungen zur Liquidtätsentwicklung ergänzt werden z.B. Durch Vorziehen der Planungstools
  • insbesondere die Schulungen dazu ebenfalls verstärkt und praxisnah gestaltet werden
  • eine besondere Auswertung zur Früherkennung von Insolvenzanzeichen bereitgestellt wird.
  • mit den Banken eine einheitliche Schnittstelle zum Übertrag der laufenden Auswertungen endlich ähnlich dem digitalen Finanzbericht erstellt wird.

Viele Unternehmen, die Corona überleben, werden in die Kreditüberwachung rutschen - verbunden mit einem engmaschig überwachten Berichtswesen gegenüber den finanzierenden Banken.

 

Die Softskills die aus einem guten und schnell auswertbaren, leicht verständlichen Berichtswesen zu besseren Ratingnoten führen, sind dann überlebenswichtig. Für unsere Mandanten und uns (und die DATEV).

 

Jetzt handeln - nicht quatschen!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
blum
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Hallo Herr Renz,

 

auch für uns wird es nicht einfach, da wir noch die Jahresabschlüsse 2019 erstellen müssen. Im WP-Bereich gibt es schon eine Stellungnahme des IDW vom 04.03.2020 zur Auswirkung von "Corona" auf z. B. "Going Concern":

 

"[...] Ist mit der Ausbreitung des Coronavirus ein nicht nur latentes Risiko verbunden, das den Fortbestand des Unternehmens (bzw. des Konzerns oder eines wesentlichen Konzernunternehmens) gefährdet, ist hierauf im Bestätigungsvermerk gesondert einzugehen (§ 322 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB; gesonderter Abschnitt mit der Überschrift „Wesentliche Unsicherheit im Zusammen-hang mit der Fortführung Unternehmenstätigkeit“, vgl. IDW PS 270 n.F., Tz. 29). Falls ein vorliegendes bestandsgefährdendes Risiko im (Konzern-)Abschluss und (Konzern-)Lagebericht nicht angemessen angegeben ist, hat der Abschlussprüfer das entsprechende Prüfungsurteil diesbezüglich zu modifizieren (vgl. IDW PS 270 n.F., Tz. 31). Im Extremfall hat die Ausbreitung des Virus eine so bedeutsame negative Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens bzw. des Konzerns, dass der Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse) nach der Beurteilung des Abschlussprüfers nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Wenn der Abschluss in diesem Fall dennoch unter Anwendung der Going Concern-Prämisse aufgestellt wurde, hat der Abschlussprüfer sein Prüfungsurteil in Übereinstimmung mit IDW PS 405 zu versagen (vgl. IDW PS 270 n.F., Tz. 28). [...]

 

D. h. bei Unternehmen, die von Corona betroffen sind, haben wir evtl. mit der Bilanzierung der Jahresabschlüsse 2019 ein Problem. 

 

Hier brauchen wir dann eine plausible Planung (inkl. Kug, KFW etc.), dass das Unternehmen es zumindest bis 31.12.2020 durchhält um weiterhin nach going concern zu bilanzieren.

 

Ich denke auch unsere Kammern werden sich hier noch melden. Wenn unserer Berufsvertreter hier aktiv sind, sollten Sie versuchen ähnlich wie die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden soll auch darauf hinzuwirken, dass evtl. unsere going concern Prüfung im HGB ausgesetzt wird.

 

Gute Tools/Programme der DATEV würden da schon richtig helfen.

 

Gruß

 

Ralf Blum

 

Michael-Renz
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Hallo Herr Blum

 

wer den Jahresabschluss 2019 auf „Kontenzwecke“ umstellen kann, profitiert von dem dort enthaltenen, vereinfacht zu bedienenden Planungstool.

 

Das ist gerade im Falle der WP- Prüfung Going-Concern eine deutliche Vereinfachung gegenüber früher.

 

Für unsere Planungsaufträge reicht das aber nicht. Da findet die Planung bereits im Vorjahr (okt-dez) statt. Da muss noch die alte Wirtschaftsberatung herhalten.

Es rächt sich halt immer alles. Lange genug haben die Geschäftsfeldpaten gewettert.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Michael-Renz
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Planungstools im neuen Jahresabschluss auf Kontenzweckbasis,

 

Bei der Eröffnung des Jahresabschluss 2019 scheitert oft die Umstellung auf „Kontenzweck“ daran, dass in den Vorjahren Bilanzberichte oder Abschlussprüfungen gespeichert sind. Wenn es keine anderen Ausschlusskriterien gibt, kann man dieses leicht umgehen.

 

  1. in Bilanzbericht bzw. Abschlussprüfung die Bestände dieses Mandaten sichern.
  2. dann den Mandantenbestand (alle Berichte) in dem Berichtsprogramm löschen.
  3. dann den Jahresabschluss für das neue WJ (2019) eröffnen - wenn keine anderen Ausschlusskriterien gegeben sind geht jetzt der dem übrigen VIEL übersichtlichere neue Jahresabschluss auf Kontenzwecke.
  4. jetzt die Berichte wieder aus der Sicherung einspielen
  5. unbedingt KEINE  Jahresübernahme der alten Berichte machen, sondern einen komplett neuen Bericht anlegen - bei Jahresübernahmen der alten Berichte kann es zu fehlerhaften Ausweisen kommen, es kann passieren, dass Bilanz und Bericht nicht identische Zahlen haben. Bei neu angelegten Berichten ist uns das noch nicht passiert.

Danach ist der Bestand komplett auf Kontenzwecke und man kann die viel übersichtliche Bilanzentwicklung sowie die Planungstools und die ganz gute Jahresabschlusspräsentation nutzen.

 

Grade wenn wir vermutlich bis weit in den Juni hinein mit Corona zu kämpfen haben und die Bilanzbesprechungen nicht als Präsenztermin sondern ggf. Über Teams oder Bluejeans geführt werden, ist das ein ganz gutes Mittel und sogar mal mit echtem Praxisbezug entwickelt worden.

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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blum
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Hallo Herr Renz,

 

wir setzen Abschlussprüfung (Bilanzbericht) sehr intensiv für alle Berichte (WP-Berichte, Erstellungsberichte; Arbeitspapier im WP-Bereich, Arbeitspapiere im Erstellungsbereich und als Frageliste in der Fibu und Lohn) ein. Nach meinem Kenntnisstand gibt es hier noch viele Probleme mit der Berichtsschreibung und den Arbeitspapieren:

  1. Strukturelemente BJ/VJ,
  2. Kalkulationstabellen BJ/VJ,
  3. Textbausteine
  4. Globale Variablen BJ/VJ (wir haben viele VJ-Variablen mit Verweise auf Posten; was macht das Programm damit bei der Jahresübernahme oder beim nochmaligen Aktualisierung aus den VJ-Daten)
  5. Bedingungsassistent
  6. Anlagespiegel im Vorjahr

wenn auf die neue Jahresabschlusserstellung mit Kontenzwecke umgestellt wurde.

 

Ich hatte hierzu auch schon auf unserem Demo Day gefragt und davor auch schon einen Servicekontakt und viele Telefonate mit der Abteilung von Abschlussprüfung. Wir wollten hier auch Pilot für die 13.0 machen. Wurde dann nach meinem Kenntnisstand auch zurückgenommen. Letztendlich hat man uns davon abgeraten, da wir viele Funktionen von Abschlussprüfung sehr extensiv nutzen und noch nicht alles mit Rewe funktioniert (indische DATEV Kasten, die sich leider in der Vergangenheit nicht abgestimmt haben; soll aber in der Zukunft besser werden).

 

Die Probleme könnten Sie auch z. B. in den Posts hier erkennen: Kontenzwecke sind für Abschlussprüfung Fremdkörper.

 

Haben Sie hier neue Erkenntnisse? Funktioniert das mittlerweile alles?

 

Gruß

 

Ralf Blum

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Michael-Renz
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Hallo Herr Blum,

 

auch wir waren mit den Bilanzberichten in der Pilotphase „schwerst Betroffene“ - ich denke, Sie wissen um die Probleme.!!! Ansonsten nur per PN.

 

wir haben zwischenzeitlich im Bilanzbericht

  • bei GmbHs keine Probleme mehr.
  • Bei Personengesellschaften konnten wir den Umgehungstrick nicht machen, weil da bei uns noch andere Ausschlusskriterien greifen
  • Bei Einzelunternehmen konnten wir seither auch keine Probleme mehr feststellen.

 

Abschlussprüfung ist bei uns nicht im Einsatz - soll aber lat. DATEV insoweit mit dem Bilanzbericht identisch sein. Ich hatte wegen unserer Probleme in der Pilotphase erwogen darauf umzusteigen, falls das die Probleme mindert - DATEV hat damals gesagt „bringt nix“!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
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Hallo Herr Renz,
wir sind aktuell dabei, das Thema „Liquiditätsentwicklung“ in Form von „Lernvideos online“ aufzubereiten. Wir möchten darin vermitteln, wie ein Anwender mit Hilfe der Unternehmensplanung eine Erfolgsplanung und eine Liquiditätsplanung erstellen kann. Auch das Thema „Krediterfassung mit Hilfe von Finanzanalyse“ wollen wir darüber vermitteln.
Auf www.datev.de/corona gibt es im Bereich „Unterstützungsangebote der DATEV“ einen ersten Eintrag zu den von Ihnen angesprochenen Themen. Wir ergänzen laufend!

 

Würde das „Analysecockpit“ (weitere Infos siehe Info-Dok 1036466 ) zur Früherkennung von Insolvenzanzeichen weiterhelfen? In die darin enthaltene Bonitätsbeurteilung können Sie optional eine Prognose oder eine Planung einfließen lassen.

 

Das „Frühwarnsystem“ zeigt Ihnen im Rahmen der laufenden Buchführung an, ob bestimmte Kriterien (z.B. wichtige Kennzahlen) erfüllt sind oder nicht. Die Bandbreite der Schwankungen dieser Kriterien können Sie festlegen. Es handelt sich beim Frühwarnsystem um eine Art „Ampel-System“. Die Ergebnisse des Frühwarnsystems können Sie sich auch mandantenübergreifend im DATEV Arbeitsplatz anzeigen lassen. Details zum Frühwarnsystem finden Sie hier.

Das ist das, was ich „auf die Schnelle“ sagen kann. Wir sind an dem Thema dran!

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg!

 

Tobias Saule

Anforderungsmanagement

Betriebswirtschaftliche Beratung

DATEV eG

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Lukas_Rudolph
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Hallo zusammen,

 

ich möchte gerne zu den Beiträgen etwas ergänzen:

 


@Michael-Renz  schrieb:

Hallo Herr Blum

 

wer den Jahresabschluss 2019 auf „Kontenzwecke“ umstellen kann, profitiert von dem dort enthaltenen, vereinfacht zu bedienenden Planungstool.

 


Als Hinweis und fürs Verständnis: Herr Renz ist Teilnehmer der Stabilisierung Neuer Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken. Mit dieser Stabilisierungsversion werden Bestände für die Erstellung des Jahresabschlusses von Basis Zuordnungstabelle auf Basis Kontenzwecke umgestellt. Im Verhältnis zur Freigabeversion arbeiten derzeit wenige Anwender mit dieser Stabilisierungsversion. 

 

Wir planen derzeit im Sommer 2020 (DATEV-Programme 14.0) weitere Teilnehmer in die Stabilisierung Neuer Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken aufzunehmen, insbesondere die Nutzer von Bilanzbericht und Abschlussprüfung.

 

@blum und Mitleser: Bei Interesse an der Stabilisierung Neuer Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken können Sie gerne eine E-Mail mit Angabe Ihrer Beraternummer an pilot-stabiphase@datev.de schicken. Wir melden uns dann bei Ihnen und können offene Frage klären.

 


@Michael-Renz  schrieb:

Bei der Eröffnung des Jahresabschluss 2019 scheitert oft die Umstellung auf „Kontenzweck“ daran, dass in den Vorjahren Bilanzberichte oder Abschlussprüfungen gespeichert sind. Wenn es keine anderen Ausschlusskriterien gibt, kann man dieses leicht umgehen.

 

  1. in Bilanzbericht bzw. Abschlussprüfung die Bestände dieses Mandaten sichern.
  2. [...]

Dieses Vorgehen empfehlen wir unseren Stabilisieren nicht, wir haben hierfür eine Lösung im Programm. Weitere Informationen im nachfolgenden Info-Datenbank-Dokument:  Nachträglich auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umstellen 
@Michael-Renz : Ich rufe Sie diesbezüglich an.

 

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph

Service Jahresabschluss & Anlag

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Hallo Herr Rudolph,

 

sind den die Problembereiche, die ich hier Herrn Scheer aufgezeigt habe in der Zwischenzeit gelöst? 

 

Kontenzwecke sind für Abschlussprüfung Fremdkörper.

 

Bitte auch die Beiträge und Antworten darunter lesen.

 

Ich helfe gerne und würde auch gerne an der Stabi teilnehmen. Wenn ich aber im Chaos lande, macht das für uns keinen sinn. Bitte daher mit der Abteilung Abschlussprüfung abstimmen und dann Antworten. Wenn die Antwort nicht schön oder unangenehm ist, können Sie mir gerne auch eine PN oder Mail schicken.

 

An der Stelle schreibe ich dann immer: 

Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen).

 

Gruß

 

Ralf Blum

Michael-Renz
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Hallo @Lukas_Rudolph 

@hallo Community,

 

mea culpa - mir war gar nicht mehr gegenwärtig, dass da noch die Stabiphase läuft. Weil wir die „normale 13.1“ installiert haben ist mir das „aus den Augen geraten“!

 

@ All - sorry, dass ich hier mit meinem Post „daneben lag“ und vielen Dank an @Lukas_Rudolph  für die „richtige Lösung“ zu meinem Workaround - aber wir müssen mit den Progammen arbeiten  da ist manchmal ein schneller workaround besser, als das mühselige Suchen oder Warten auf „Bedienungsanleitungen“ (und „Mann“ liest sowas eh nicht). 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Hallo Herr Blum,

 

nach Abstimmung mit den Kollegen aus der Abteilung Abschlussprüfung:

 

Die in dem von Ihnen verlinkten Beitrag am 12.02.2020 um 11:55 Uhr von Herrn Scheer veröffentlichte Antwort bzgl. des „Neuen Jahresabschlusses“ hat weiterhin unverändert Gültigkeit.
Im Dokument Speichern von Kanzlei-Dokumentvorlagen auf ein Auswertungsschema noch nicht empfohlen informieren wir, sobald die Umstellung von Kanzlei-Dokumentvorlagen auf den „Neuen Jahresabschluss“ empfohlen wird. 

 

Um Sie vollumfänglich zur Teilnahme an der Stabilisierung zu informieren, kontaktieren wir Sie telefonisch.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 24.03.2020 12:50:00 von Lukas_Rudolph
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