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Buchungsproblem Leistungsdatum bis 01.07.2021

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letzte Antwort am 21.10.2020 14:29:53 von RAHagena
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sabineg
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Hallo,

 

ich habe folgenden Fall

 

Wir haben eine Rechnung erhalten über einen Onlinedienst.

 

RG-Datum 01.07.2020

Leistungszeitraum 01.07.2020 bis 01.07.2021

Die Rechnung wurde mit 19% MwSt ausgestellt

 

Ich buche nun mit Leistungsdatum

Steuerschlüssel 9 + Konto

 

Gebe ich das Leistungsdatum 01.07.2020 an wird natürlich mit 16% gebucht.

Gebe ich das Leistungsdatum 01.07.2021 an bekomme ich die Fehlermeldung

"Das eingegebene Leistungsdatum liegt nach dem "Datum bis" im Stapel.

 

Wie soll ich nun die Rechnung korrekt buchen?

 

 

björn
Experte
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,

 

mit Steuerschlüssel 7. Hier wird mit dem Belegdatum bzw. Leistungsdatum ab 01.07.2020 dann 19% Vorsteuer gezogen.

 

 

Gruß

LoFi
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Hi,

und wie ist es bei einem Automatikkonto? Bspw. SKR 04 # 5923? Da kann man den Buchungsschlüssel nicht anpassen. Reverse Charge Rechnung mit Leistung 08/20-08/21 müsste doch auch mit 19% gerechnet werden und bei Eingabe Leistungsdatum kommt der oben genannte Fehler "liegt nach dem Zeitraum bis"

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @LoFi

 

das Dokument 1018032  Steuersatzsenkung: Mit 19% / 7% und 16% / 5% richtig buchen enthält ein DATEV-Servicevideo, in dem erklärt wird, wie man mit "höherem" Leistungsdatum korrekt bucht. 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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LoFi
Beginner
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Nachricht 5 von 9
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Hey, Danke für die Info leider ist mein Fall nicht dabei. Nicht Automatik bzw. Zeitabhängige Konten ist mir das vorgehen klar.Es geht mir um die weiter Nutzung der zeitabhängigen Automatikkonten SKR 04 # 5425/5923/5925 und hier kann kein BU erfasst werden. Somit heißt es doch dass bei Leistungsdatum 2020/2021 (bspw. 08/20-07/21) in §13b bzw. Reverse Charge Fällen die Automatikkonen nicht genutzt werden können (außer man erfasst individuell welche).

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RAHagena
Meister
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Nachricht 6 von 9
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Ich persönlich halte die Rechnung für falsch (14c), mir ist zumindest keine derartige Vereinfachungsregel bekannt, die es erlaubt, Leistungen über den Zeitraum von einem Jahr mit dem einen oder dem anderen Satz zu buchen.

Insofern würde ich die Hälfte mit 16% Steuer und 3% 14c Steuer buchen, die andere Hälfte mit 19%.

Die Antwort passte leider nicht zur Frage... 

 

Automatikkonten sind tatsächlich schwierig, in diesen Fällen buchen wir auf das entsprechende Konto ohne Automatik, dafür dann mit Steuerschlüssel - das macht aber natürlich die Mehrjahresvergleiche kaputt...

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schmulz
Erfahrener
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Hi,

 

da es bei Onlinediensten in der Regel um Lizenzen geht, gilt hier die Leistung als erbracht sobald der Lizenzzeitraum endet.

 

D.h. endet dieser zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 ist die Rechnung mit 16% zu stellen ansonsten mit 19%.

 

Fundstelle müsste ich leider nachliefern.

 

VG

LoFi
Beginner
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Darum geht es ja. Wie ist es bei einem Onlinedienstleister aus EU oder Drittland der eine Rechnung für den Zeitraum 08/20 bis 07/21 stellt. 19% ist klar, da nach 31.12.2020 aber dies lassen die Automatikkonten eben nicht zu. Daher habe ich bisher einfach ein Leistungsdatum < 30.06.20 eingegeben auch wenn dies nicht korrekt ist aber so bekomme ich meine 19% und der Mehrjahresvergleich stimmt auch.

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RAHagena
Meister
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Nachricht 9 von 9
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richtige Antwort ist hier wohl, dass es sich um eine "Dauerleistung" handelt. Deren Leistungszeitpunkt liegt am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode und da diese jährlich ist, gibt es nur einen einheitlichen Steuersatz. Würden 12 Monate berechnet, müsste aufgeteilt werden. 

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letzte Antwort am 21.10.2020 14:29:53 von RAHagena
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