Hallo,
zuletzt wurde bei uns u.a. das Thema "Doppelzahlung" besprochen. Dass eine Doppelzahlung Umsatzsteuer auslöst, ist uns bekannt. Auch sind wir der Meinung, dass beim Bilanzierer eine Gewinnauswirkung erst bei der Verjährung eintritt, da vor Verjährung eine Rückzahlungsverbindlichkeit besteht.
Demnach wäre es praktisch die Doppelzahlung mit dem Funktionsschlüssel "Umsatzsteuer" auf "sonstige Verbindlichkeit" zu buchen. Umsatzsteuer würde abgeführt werden und die Rückzahlverbindlichkeit wäre brutto ausgewiesen. Jedoch lässt das Programm diese USt-Funktion für das Konto "sonstige Verbindlichkeit" nicht zu.
Das Konto "erhaltene Anzahlungen" wäre grundsätzlich im Hinblick der USt und der Verbindlichkeit nützlich, jedoch wäre der Ausweis in der Bilanz nicht zutreffend. Eine Buchung auf ein Erlöskonto 19% mit einer entsprechenden Umbuchung mit der Funktion "Unterdrückung der Automatik" auf das Konto "sonstige Verbindlichkeit" wäre demnach dienlich.
Meine Frage: Wie machen Sie das? Haben Sie eine praktische Umsetzung für uns?
Besten Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Periodenfremder Ertrag oder Betrag aufteilen und ohne Umsatzsteuerschlüssel die korrekten Konten einzeln bebuchen?
Ohne jetzt nachgeschaut zu haben: Woraus ergibt sich bei einer (ich nehme mal an versehentlichen) Doppel- oder Überzahlung ein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz?
Wenn ein Kunde doppelt oder versehentlich zu viel zahlt, dann stellt der Gesamtbetrag das umsatzsteuerliche Entgelt im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 UStG dar.
Denn hierzu zählt alles, was der Leistende vom Empfänger erhalten hat. Erst mit der Rückerstattung liegt nach Meinung des BFH (V R 11/05, XI R 16/95) eine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage vor.
Verbleibt jedoch die Überzahlung endgültig beim Unternehmer, weil der Kunde z. B. seine Ansprüche nicht mehr geltend macht oder Verjährung eingetreten ist, bleibt es bei dem ursprünglichen, überhöhten Entgelt.
Eine erfolgswirksame Ausbuchung der Verbindlichkeit hat also im Nachhinein keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Umsatzsteuer.
Sonnige Grüße
G. Noll
Danke für den Hinweis. Das hatte ich wirklich nicht mehr direkt parat!
Hallo, nur mal für mich:
Warum wird die Doppelzahlung nicht zurückerstattet?
Bin ich da naiv?
Ich als doppelzahlender Kunde wäre froh und glücklich, inkl. positiver Mundpropagangda, wenns Geld einfach zurückgezahlt wird.
LG
Hallo alex7763,
bei der Frage ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung bei Geldeingang.
Das bedeutet, dass die USt in jedem Fall bei Geldeingang entsteht (und auch fällig wird) und erst im Zeitpunkt der Rückzahlung eine Minderung der Bemessungsgrundlage eintritt.
Es kann sehr unterschiedliche Gründe geben, warum das in zwei unterschiedlichen USt-Voranmeldungszeiträumen stattfindet.
Sonnige Grüße
G. Noll
Vielen Dank für die Antworten!
Meine Frage bezog sich tatsächlich auf den Buchungssatz (Entschuldigen Sie, wenn dies zu schlecht formuliert gewesen ist). Wie buchen Sie den Eingang einer Doppelzahlung, damit Umsatzsteuer abgeführt wird und die Bruttoverbindlichkeit zutreffend ausgewiesen wird?
Vielen Dank vorab!
Wenn du die Brutto-Verbindlichkeit ausweist, dann müsstest du parallel auch eine (noch nicht fällige) USt-Forderung gegenüber dem FA ausweisen. Das macht die Sache m.E. dann aber einfach zu unübersichtlich.
Nach einigem Nachdenken würde ich (sofern man denn das wirklich alles so korrekt machen will) ein ähnliches Verbindlichkeiten-Konto wie z.B. "Erhaltene Anzahlungen 19%" nutzen. Also ein Unterkonto aus dem Bereich "Verb. aus LuL" nehmen, es nach "Verbindlichkeiten aus Überzahlungen 19%" umbenennen und dann über die Kontenfunktionen genauso schlüsseln wie das Konto "Erhaltene Anzahlungen 19%".
Die Frage ist nur: Will man das im Tagesgeschäft echt so umständlich handhaben oder sollte man das nur bei wirklich großen Beträgen so handhaben?
Hallo paarmann,
ich würde bei Geldeingang buchen:
Bank an 1718 (erhaltene Anzahlungen)
und wenn die Überzahlung am Bilanzstichtag noch besteht:
400 1718 an 1700, damit der Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten" und nicht unter den "erhaltenen Anzahlungen" erfolgt.
Schöne Grüße
G. Noll
@AEbert schrieb:Nach einigem Nachdenken würde ich (sofern man denn das wirklich alles so korrekt machen will) ein ähnliches Verbindlichkeiten-Konto wie z.B. "Erhaltene Anzahlungen 19%" nutzen. Also ein Unterkonto aus dem Bereich "Verb. aus LuL" nehmen, es nach "Verbindlichkeiten aus Überzahlungen 19%" umbenennen und dann über die Kontenfunktionen genauso schlüsseln wie das Konto "Erhaltene Anzahlungen 19%".
So hätte ich es jetzt auch gesehen. Wenn man die Verbindlichkeit ausweisen will und die USt abführen möchte wäre dies der sinnvollste Weg.
@AEbert schrieb:Die Frage ist nur: Will man das im Tagesgeschäft echt so umständlich handhaben oder sollte man das nur bei wirklich großen Beträgen so handhaben?
Ganz genau. Und genau deshalb werden Doppelzahlungen bei uns, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht zurückerstattet werden können, als sofortiger Umsatzerlös gebucht. Separiert von den normalen Umsatzerlösen.
@alex7763 schrieb:Warum wird die Doppelzahlung nicht zurückerstattet?
Bin ich da naiv?
Ja, bist Du . Nein, Spaß beiseite. Das ist Firmenpolitik. Wir sind bspw bemüht alle Doppelzahlungen zu erstatten. Andere Chefs sagen "was ich hab, hab ich und geb es nur her wenn ich muss". Oder auch "wenn der andere so **** ist, dann soll es so sein".
Gründe für Doppelzahlungen? Vielfältig! Häufig aber schlicht aus Dummheit. Entweder weil irgendwer was falsch aufgeschrieben hat und weder Verkäufer noch Käufer das checken (Mathematik ist und bleibt ein schweres Fach :D) oder schlicht weil ein Kunde unsicher war, oder falsch geschaut hat und deshalb noch einmal überweist...
Was einfach ist: Der Kunde hat es überwiesen. Dann hat man nämlich die IBAN. Hat er mit Karte bezahlt ist das schon schwieriger. Denn es gibt tatsächlich Kunden die nicht mal auf Briefe antworten!