abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Buchung Vorjahresrechnung

5
letzte Antwort am 23.10.2023 08:58:36 von Usus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
H1869124
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
6552 Mal angesehen

Hallo,

wie kann man im SKR03 vorgehen, wenn nach Festschreibung aller Vorjahresstapel und Fertigstellung des Abschlusses noch eine Rechnung mit Datum und Leistungsdatum vom Vorjahr eintrifft, die der Leistungserbringer "vergessen" hat abzuschicken?

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 6
6548 Mal angesehen

ich lege hierfür einen neuen Stapel "nachträgliche Buchungen" im abgelaufenen Jahr an. Die USt-Erklärung lässt sich regelmäßig noch ändern, bei einem Bilanzierer hätte man etwas für eine etwaige BP. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

0 Kudos
Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
6523 Mal angesehen

Wenn alles schon fertig ist, handelsrechtlich festgestellt, steuerrechtlich übermittelt und im Steuerbescheid auch fest (nicht nach § 164 offen und Einspruchsfrist abgelaufen) bleibt nur noch der periodenfremde Aufwand übrig.

Die Vorsteuer ist rein rechtlich auch erst zu dem Zeitpunkt abziehbar, zu dem der Rechnungsempfänger die Rechnung erhalten hat (egal wann die Rechnungsausstellung war). 

Alles andere würde den Bilanzzusammenhang stören.

 

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 6
6502 Mal angesehen

Ich erstelle keine neue Bilanz, die Buchung dient nur mir, damit ich das nicht vergesse. 

 

Aufgrund des in-Anführungszeichen-setzen war ich davon ausgegangen, dass die Rechnung durchaus im letzten Jahr zugegangen war, nur hatte irgendjemand geschlampt. Wenn Erstversand tatsächlich erst im Folgejahr, nehme ich das mit dem Vorsteuerabzug zurück und schließe mich meiner Vorrednerin an. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

0 Kudos
andreaeinig
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
6494 Mal angesehen

Um welche Summe geht es denn überhaupt ?

Ehrlich gesagt, würde ich mir hier erst weitergehende Gedanken über irgendwelche Korrekturen machen, wenn das kein Kleinbetrag bzw. wesentlich ist.

Wie es korrekt zu handhaben wäre, sollte man wissen, aber für ein paar Euro eine Bilanzkorrektur zu machen, fände ich schon schräg.

0 Kudos
Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 6
6453 Mal angesehen

Ehrlich gesagt, ist dieses Vorgehen problematisch. 

Bei uns werden die fertig bearbeitet Jahre jetzt grundsätzlich vor neuer Bearbeitung geschützt. Das lässt sich zwar wieder aufheben, erinnert aber daran, fertig sollte auch fertig sein. Was bis zum Bilanzerstellungsstichtag nicht da ist, hat auch in der Buchführung als "Erinnerungsvorlauf" nicht zu suchen.

Weder Wirtschaftsprüfer noch Betriebsprüfer sind wirklich tiefenentspannt, wenn sie ihnen mitteilen, hier hab ich noch eine Rechnung über 50.000,00 EUR, die war irgendwo liegengeblieben und ist jetzt auch nirgends mit drin.

(persönliche Erfahrung). Dann lieber periodenfremder Aufwand, die Erklärung geht leichter.

Die Umsatzsteuerkorrektur steht auf einem ganz anderen Blatt.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 23.10.2023 08:58:36 von Usus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage