Hallo zusammen,
ich stehe vor einem Problem, ich muss
Bewirtungsbelege (Nur Mitarbeiter) Mietwagen-Rechnung und Unterkunft
aus Griechenland kontieren und buchen (SKR 03).
Bewirtung liegen etliche Kassenbelege vor. Buche ich das direkt ohne Vorsteuer auf das Konto 4650?
Es wurde über Airbnb eine Unterkunft gebucht.
Mietwagen über eine Griechische Mietwagenfirma. Wird das auch ohne Vorsteuer auf das Konto 4663 (Reisekosten/Fahrtkosten) gebucht?
Leider stehe ich hier vollkommen auf dem Schlauch.
Für jede Hilfe dankbar.
(Unseren Steuerberater kann ich leider momentan nicht zu Rate ziehen, auch er macht mal Urlaub, Es sei ihm gegönnt :o), deswegen habe ich diesen Weg gewählt)
LG
Uta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
* gelöscht weil vermutlich blödsinn - ist wohl nur ein Zahlendreher *
4650 klingt doch bei echten Bewirtungen nicht verkehrt.
Wenn es nur Mitarbeiter sind 4140 "freiwillige..."
Kriegen die Mitarbeiter im Lohn die Tagespauschalen? Nur so als Denkanstoß.
Bei uns machen wir das so (Konten entspr SKR04 und nicht SKR03):
Mietwagen kommt auf Fremdfahrzeugkosten (6595)
Übernachtung kommt auf Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand (6660)
Essen auf Bewirtungskosten (6640, wobei wir für nur MA´s ein eigenes Konto nutzen)
Vorsteuer werden sie wohl bei fast allen nicht haben, denn in der Regel gibt es keine Rg nach § 14 bei AirBNB. Und beim Rest haben Sie ausländische USt, die Sie somit eh nicht ziehen können.
Benzin/Diesel kann dann natürlich auf laufende Fahrzeugkosten (6530) gebucht werden.