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Bereiche Steuerrecht und Handelsrecht

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letzte Antwort am 27.05.2022 12:18:44 von Lukas_Rudolph
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Ga
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Hallo zusammen,

kann mir vielleicht jemand helfen. Ich habe bei einem Mandanten (Gewinnermittler) den
Bereich Handelsrecht eingerichtet. (mal in 2012). Bei den anderen Gewinnermittlern ist kein Bereich
festgelegt. 

Wie kann ich das ändern. Ich habe nur gefunden, dass ich aus Handelsrecht Steuerrecht machen kann.

 

jmstb
Einsteiger
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Würde mich auch interessieren - wie kann ich einen "versehentlich" in 2 Bereichen laufenden Mandanten wieder auf 1 Bereich reduzieren, ohne einen neuen Bestand anzulegen?

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guenther
Erfahrener
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Ga
Beginner
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Dafür ist der link gut, der gerade reingekommen ist.

Ich habe aber ein anderes Problem. Ich brauche einen Bereich der nicht zugeordnet ist. Denn bei
Handelsrecht gibt es keine Kontenzweckprüfung.

 

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jmstb
Einsteiger
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Das Dokument war schon bekannt, löst allerdings nicht mein Problem. Ich habe einen Mandanten, der schon jahrelang nur im steuerlichen Bereich (§ 4 Abs. 1 EStG) bilanziert worden ist, übernommen. Diesen (2.) Bereich möchte ich erhalten, da dort das wesentliche Anlagevermögen. Leider kann man die Bereiche anscheinend nicht tauschen und beim Löschen des 2. Bereichs würden mir die Mandantendaten verloren gehen - der 1. Bereich muss ja zwingend erhalten bleiben.

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guenther
Erfahrener
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guenther_0-1594123592143.png

 

einen Bereich ab WJ xxx löschen, den anderen Bereich umsetzen

 

mfg Thomas Günther
Gelöschter Nutzer
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Ich habe aber z. B. das Problem, dass ich bei einem Mandanten von Bilanzierung auf EÜR gewechselt habe und es zwei Bereiche gibt.. Wie bekomme ich es jetzt hin, dass ich nur noch in einem Bereich (StR->HR) buche. Das HR-Bereich kann ich nicht löschen und den StR-Bereich kann ich nicht auf HR umstellen.

 

Ich stehe da etwas ratlos vor.

 

Gruß Achilleus

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Gelöschter Nutzer
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Die Programmlogik verstehe ich auch nicht ganz. Grundsätzlich dürfte es doch gar nicht nur eine Steuerbilanz geben. 

Nur Handelsbilanz geht; aber eine Steuerbilanz baut doch immer auf einer Handelsbilanz auf. 

Es dürfte m.E. deshalb nur die Wahl: nur HB, HB und StB oder Einheitsbilanz geben.

Das Nichtvorhandensein des Typs Einheitsbilanz erklärt vermutlich auch merkwürdigen Datevmeldungen.

So ist z.B. die Meldung, dass die E-Bilanz nur aus der StB abgeleitet wird, entbehrlich. Da die E-Bilanz eine rein steuerliche Rechnung ist, kann es ja wohl nicht sein, dass die E-Bilanz aus der Handelsbilanz aufbereitet wird, obwohl es eine Steuerbilanz gibt. Da "Einheitsbilanz" nicht ausgewählt werden kann, kommen auch immer Meldungen zu Vermutungen der Datev, welcher Rechnungslegungszweck wohl vorliegt.

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Ga
Beginner
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Genau das ist ja das Problem. Ich möchte gerne einen Bereich haben, der weder Steuer- noch Handelsrecht ist.

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aschreiber
Fachmann
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Es gibt auch nur Steuerbilanzen (z.B. Landwirte).

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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Gelöschter Nutzer
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@Ga  schrieb:

Genau das ist ja das Problem. Ich möchte gerne einen Bereich haben, der weder Steuer- noch Handelsrecht ist.


Da bin ich ja froh, dass ich nicht der einzige bin mit diesem Problem. 😣

 

Ich habe es so gelöst, dass ich unter Einstellung den Standardbereich StR festgelegt haben (s. Dok.-Nr.: 9226437).

 

Gruß Achilleus

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


der Bereich Handelsrecht erscheint in dem Augenblick, in dem einmal ein Bereich angelegt bzw. geändert wurde.

 

Der DATEV-Standard ist in dem Fall: 

 

  • Bereich 1 Handelsrecht

 

  • Bereich 2 Steuerrecht oder andere Rechnungslegungszwecke. 
    (In diesem Fall wandelt sich die Bezeichnung von „nicht festgelegt“ zu „Handelsrecht“)


Der Bereich 2 und weitere lassen sich in der Regel löschen, solange es in dem gewünschten Wirtschaftsjahr noch keine Buchungen für den Bereich gibt. Meistens ist das Löschen nur mit dem Jahreswechsel möglich. 


Der Bereich 1 ist nicht löschbar. Und solange es in dem Bestand noch andere Rechnungslegungszwecke gibt – auch nur in den Vorjahren – solange kann auch die Bezeichnung Handelsrecht nicht zurück auf „nicht Festgelegt“ zurückgesetzt werden.


Andersherum ausgedrückt: gibt es auch in den Vorjahren keine weiteren Rechnungslegungszwecke, dann kann auch die Bezeichnung Handelsrecht zurückgesetzt werden auf „nicht Festgelegt“.

 

 

Kleine Hilfen, um sich doch mit dem Bereich abzufinden: 

 

  • Im Fall von mehreren Rechnungslegungszwecken - es kann über die Einstellungen festgelegt werden, mit welchem Bereich man standardmäßig arbeiten möchte. 

 

  • Im Fall des Jahresabschlusses kann auf den Auswertungen die Bezeichnung des Rechnungslegungszweckes unterdrückt werden.  Dazu rufen Sie die Jahresabschlussauswertungen auf, gehen auf den Punkt: zur Auswahl wechseln und haben hier die Möglichkeit, den Rechnungslegungszweck zu unterdrücken, indem Sie hier den Haken rausnehmen.


Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Servicekontakt (Servicekontakt anlegen - Dok-Nr. 1071593) an den Programmservice Rechnungswesen wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

CarolineD
Beginner
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Hallo Frau Schoenweiss,

 

ich habe zu dem Thema auch eine Frage. 

 

Bei unserem Mandanten wurde im Bereich 1 Steuerrecht angelegt und im Bereich 2 Handelsrecht. Wir würden das gerne tauschen, da für UO immer der Bestand aus Bereich 1 übermittelt wird. Gibt es eine Möglichkeit die Bereiche zu tauschen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Caroline Diefert

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @CarolineD,

 

Bereiche können nicht ohne Weiteres gelöscht oder getauscht werden. 

 

Um zu prüfen ob bei Ihnen ein Tausch möglich ist, wenden Sie sich bitte an den Service Rechnungswesen.

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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rudolphac
Beginner
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Hallo Frau Schönweiß,

 

 

"Und solange es in dem Bestand noch andere Rechnungslegungszwecke gibt – auch nur in den Vorjahren – solange kann auch die Bezeichnung Handelsrecht nicht zurück auf „nicht Festgelegt“ zurückgesetzt werden."

 

Warm ist dies so? Im Endeffekt sorgt dies dafür, dass man, sobald man einmal einen abweichenden Bestand angelegt hat, niemals wieder eine Einheitsbilanz (da dies nur über die Steuer über nicht Festgelegt, Kontenzweckprüfung unterstellt eine Einheitsbilanz) übermitteln kann.

 

Ein Grund erschließt sich mir nicht.

 

Jetzt bin ich gezwungen einen nicht benötigten Steuerbereich (wieder) anzulegen, damit ich in der E-Bilanz eine Steuerbilanz übermitteln kann - welche identisch ist mit der Handelsbilanz (sog. Einheitsbilanz).

 

Die Alternative wäre Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung - was unsinnig ist, da ich keine Abweichung habe und demnach auch keine Überleitungsrechnung machen muss/kann.

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renek
Fachmann
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Nachricht 16 von 19
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@rudolphac  schrieb:

Die Alternative wäre Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung - was unsinnig ist, da ich keine Abweichung habe und demnach auch keine Überleitungsrechnung machen muss/kann.


Überleitung 0, dann ist das doch kein Problem. Handelsrecht mit Überleitungsrechnung heißt doch nicht das es eine solche geben muss. Selbst wenn, dann wird eine leere Datei beigefügt und alles ist gut.

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rudolphac
Beginner
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Habe ich ursprünglich natürlich versucht, aber dann meckert der E-Bilanzassistent, dass ein Wert eingetragen werden muss größer 0.

 

Oder ich übersehe etwas .. Hätten Sie vielleicht einen Anhaltspunkt?

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renek
Fachmann
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@rudolphac  schrieb:

Oder ich übersehe etwas .. Hätten Sie vielleicht einen Anhaltspunkt?


Wenn es schon versucht wurde, okay. Ich arbeite ja nicht mehr in der Kanzlei und wir übermitteln die Bilanz nicht selbst. Ich war mir aber relativ sicher das wir das auch hatten. Wenn ich kein SR buche habe ich ja auch nur die Bilanz aus HR und nicht überall muss zwingend übergeleitet werden. Kann also sein, dass Sie im Assistenten eventuell einen Punkt falsch abgearbeitet haben...

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @rudolphac,

 

wenn ich mich kurz einklinken darf 🙂.

 

Schauen Sie sich bitte das nachfolgende Dokument an. Insbesondere im Kapitel 3.3 ist das von @renek beschriebene Vorgehen detailliert beschrieben. Weitere Informationen:  E-Bilanz: EBI00521 in der Überleitungsrechnung

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 27.05.2022 12:18:44 von Lukas_Rudolph
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