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Belege zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt senden

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letzte Antwort am 06.05.2022 08:28:39 von Thomas_Kahl
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StefanS79
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Ist es möglich, dass man Belege die ggf. auch per Unternehmen-Online vorhanden sind, dem Finanzamt als Ergänzung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung nachzureichen?

 

Alternativ auch eingescannte Belege, falls der Mandant kein Unternehmen Online benutzt.

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 11
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Hallo @StefanS79,

 

das Einreichen von Belegen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ist aus den DATEV-Rechnungswesen-Programmen aktuell nicht möglich - siehe auch Thread Kommunikation mit der Finanzverwaltung aus Kanzlei REWE.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
bfit
Meister
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Nachricht 3 von 11
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Moin,

 

ich nutze hierfür die Sonstige Nachricht an das Finanzamt.

 

Der Workflow ist zwar nicht gerade effizient, da man die Belege aus UO immer erst exportieren und zwischenspeichern muss, aber besser als die gute alte Post ist es immer noch.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

Carmen75
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Hallo,

oder Nachweise - Belege per Mail ans FA senden. 

 

dott
Beginner
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Nachricht 5 von 11
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@bfit  schrieb:

Moin,

 

ich nutze hierfür die Sonstige Nachricht an das Finanzamt.

 


Guten Morgen,

 

da bei uns die Frage aktuell auch immer häufiger kommt, würde mich mal eine grobe Beschreibung des Workflows interessieren. @bfit 

 

Ich stolpere nämlich immer am Punkt, das man für die Nachricht eine Steuererklärung zuordnen müsste und ich denke USt Erklärung ≠ USt Voranmeldung. Kommt das Finanzamt da mit der Zuordnung klar?

 

Andererseits haben einige Kollegen bereits Schreiben von Finanzämtern bekommen, die darum bitten, die Belege über ELSTER -> Sonstige Nachrichten einzureichen. 

 

Sanfte Grüße,

 

Dennis

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bfit
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Nachricht 6 von 11
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Moin Dennis,

 

um Belege zur USt-Voranmeldung einzureichen, gehe ich wie folgt vor:

 

1. Belege aus UO exportieren und in einem Ordner auf meinem Desktop sammeln.

 

2. im DATEV-Arbeitsplatz die Sonstige Nachricht zur USt-Erklärung öffnen

 

3. Nachricht an das Finanzamt schreiben (Betreff ist für die Zuordnung sehr wichtig) und Belege hochladen

 

4. Nachricht in der Vorschau prüfen und senden.

 

Ich ordne die Sonstige Nachricht immer der Umsatzsteuer-Erklärung zu, um die richtige Steuernummer für die USt-Voranmeldung zu haben. Ob die Nachricht zur USt-Erklärung oder zur USt-Voranmeldung erfolgt, bekommt das Finanzamt nicht mit, da die Zuordnung nicht mit übermittelt wird. Daher ist der Betreff so wichtig. Die Zuordnung erfolgt lediglich im DATEV-Portal, was nicht optimal ist. Aber da darf man sich dann nicht verwirren lassen bzw. ich lege die übermittelten Nachrichten auch noch einmal in DMS unter einer eindeutigen Zuordnung ab.

 

Viele Grüße aus dem sonnigen Norden,

bfit

dott
Beginner
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Danke für die Antwort.

 

Dann schauen wir mal wie das bei uns so funktioniert.

 

 

 

Sanfte Grüße,

 

Dennis

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Gelöschter Nutzer
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@bfit  schrieb:

Ich ordne die Sonstige Nachricht immer der Umsatzsteuer-Erklärung zu, um die richtige Steuernummer für die USt-Voranmeldung zu haben. Ob die Nachricht zur USt-Erklärung oder zur USt-Voranmeldung erfolgt, bekommt das Finanzamt nicht mit, da die Zuordnung nicht mit übermittelt wird.

Deshalb ist es auch besonders ärgerlich bei einer Buchhaltung im Erstjahr,  bei der es noch keine Leistung USt Erklärung gibt. Dann muss man - nur um die Belege zur USt VA übermitteln zu können- eine fiktive USt Erklärung anlegen - Speichern nicht vergessen, sonst geht es nicht -, die Belege zusammenklauben wie von Ihnen beschrieben und anschließend die Leistung USt Erklärung wieder löschen, damit sich nicht jemand wundert, dass es schon eine Erklärung gibt.

Und das alles nur, um eine Anschrift für einen elektronische Übermittlung der Belege an das Finanzamt hinzubekommen. 

martin65
Meister
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Nachricht 9 von 11
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Deshalb ist es auch besonders ärgerlich bei einer Buchhaltung im Erstjahr,  bei der es noch keine Leistung USt Erklärung gibt. Dann muss man - nur um die Belege zur USt VA übermitteln zu können- eine fiktive USt Erklärung anlegen - Speichern nicht vergessen, sonst geht es nicht -, die Belege zusammenklauben wie von Ihnen beschrieben und anschließend die Leistung USt Erklärung wieder löschen, damit sich nicht jemand wundert, dass es schon eine Erklärung gibt.

Und das alles nur, um eine Anschrift für einen elektronische Übermittlung der Belege an das Finanzamt hinzubekommen. 


@Gelöschter Nutzer 

Na ja,

so dramatisch ist das auch nicht. Eine Umsatzsteuererklärung müssen Sie ohnehin anlegen. Ob sich jemand wundert, dass die Leistung bereits angelegt ist, ist wohl nicht sooo schlimm. Steuererklärung öffnen - nix drin - ok.

 

Zusammensuchen müssen Sie die Belege ohnehin.

 

Ihre Alternative ist also: Belege aus UO abholen, ausdrucken, Anschreiben machen und dann wegschicken entweder a) mit Fax oder b) auf dem Postweg mit Frankierung? Anschließend alles einscannen und in DMS hinterlegen. ABM.

 

Gruß

Martin Heim

 

 

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eliansawatzki
Meister
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Sehe ich genauso. Außerdem 

wird bemängelt, dass DATEV keine Lösung/Unterstützung für Prozesse anbietet, die von der Finanzverwaltung nicht mal vorgesehen sind. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. 

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Thomas_Kahl
Meister
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Im Übrigen - Falls es jemanden interessiert - ich habe über die sonstigen Nachrichten, Umsatzsteuer, letztens für einen Mandanten den Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt. Hat funktioniert, das FA hat den Antrag so akzeptiert.

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 06.05.2022 08:28:39 von Thomas_Kahl
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