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Auswertung Kanzleirechnungswesen Überleitung zum steuerlichen Gewinn bei Einzelunternehmen

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letzte Antwort am 10.02.2023 18:29:50 von jmstb
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martin65
Meister
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Nachricht 1 von 8
293 Mal angesehen

Hallo Community,

 

kann mir jemand sagen, wo ich die folgende Auswertung im Programm Kanzlei-Rechnungswesen finde?

 

Überleitung.PNG

 

 

Danke für die Mithilfe.

 

Martin Heim

Steuerberater

 

peter
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 8
284 Mal angesehen

Hallo,

 

über Ausgeben - Jahresabschluss ist das im Bereich Steuerrecht zu finden

 

Unbenannt.PNG

Gruß
Peter
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MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
279 Mal angesehen

Hallo,

 

Jahresabschluss entwickeln | Jahresabschluss ausgeben | Auswahl unter Einzelauswertungen

mh
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martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 8
267 Mal angesehen

Hallo @peter und @MHoeft ,

 

ich bekomme diese Auswertung nicht im Programm dargestellt.

 

Überleitung 2.PNG

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
228 Mal angesehen

Hallo Herr Heim,

 

ich vermute, dass eine Voraussetzung nicht gegeben ist🤔.

 

Prüfen Sie bitte folgende Voraussetzungen👆:

 

  • DATEV-Standardkontenrahmen ohne Branchenpaket/Lösung
  • Ab Wirtschaftsjahr 2022
  • Rechtsform: Einzelunternehmen
  • Gewinnermittlungsart: Bilanz
  • Bereich: Steuerrecht
  • Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken

 

Weitere Informationen und auch die die genannten Voraussetzungen im Kapitel 2.2.21 Jahresabschluss – Neue Auswertung für Einzelunternehmen (Kapitelnummer wird sich in Zukunft ändern, daher auch den Kapitelüberschrift) im nachfolgenden Dokument: Neuerungen in Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1021842)

 

Ist eine Voraussetzung nicht gegeben?

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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martin65
Meister
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Nachricht 6 von 8
223 Mal angesehen

@Lukas_Rudolph ,

 

es trifft alles zu, bis auf das Wirtschaftsjahr.

 

Sie schreiben ab Wirtschaftsjahr 2022. Im Screenshot ist jedoch ab Wirtschaftsjahr 2021 ausgewiesen.

 

Was gilt denn nun?

 

Nachtrag:

 

In dem von Ihnen zitierten Dokument ist auch 2022 genannt. Also hat sich meine Frage damit erledigt.

Na ja, hat mich einiges an Sucharbeit gekostet. Darauf kommt es nun auch nicht mehr an.

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 8
170 Mal angesehen

Hallo @martin65,

 

ich möchte mich bei Ihnen für die entstandene "Sucharbeit" entschuldigen🤝.

 

Sie haben Recht (leider 🙁)! Auf der folgenden Internetseite stand das falsche WirtschaftsjahrNeue Auswertung "Überleitung zum steuerlichen Gewinn" (datev.de)

 

Das haben wir korrigiert🖊, jetzt steht auch dort "Ab Wirtschaftsjahr 2022"✔️.


Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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jmstb
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
133 Mal angesehen

In allen BWA-Formen wäre sowas ja auch schön...

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letzte Antwort am 10.02.2023 18:29:50 von jmstb
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