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Aufstockung Investitionsabzugsbetrag aus VJ in Rewe - Erfassung ?

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letzte Antwort am 18.07.2023 09:21:49 von SusanneR
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marcohüwe
Meister
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Hallo DATEV,

eine Mitarbeiterin möchte in Kanzlei-Rewe einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) aus 2013 in 2014 aufstocken (vgl. Abschnitt 4.3 in Lexinform 5305361).

Zum Sachverhalt:

  • geplante AHK in 2013 = 80.000,- (wurde auch so eingegeben)
  • max. 40 % wären 32.000,-
  • gebildet wurde in 2013 nur 30 % = 24.000,- (also Beschränkung)
  • in 2014 sollen die fehlenden 8.000 als IAB berücksichtigt werden

Die Schaltfläche "Erhöhung" im IAB-Eintrag aus 2013 lässt eine Erhöhung nur dann zu, wenn auch gleichzeitig die AHK erhöht werden. Zudem wirkt dies dann "zurück" ins Jahr 2013 - in der Auswertung wird dies in der Spalte "Bildungsjahr 2013" dargestellt. Die jetzige Logik verstehe ich so, dass ich bei einem IAB < 40% dann auch im Bildungsjahr nur die darauf bezogenen (reduzierten AHK) erfassen darf.

Als Notlösung wurde jetzt ein weiterer IAB in 2014 angelegt, dessen AHK dann umgerechnet den gewünschten Aufstockungsbetrag ergeben (20.000 x 40% = 8.000,- Euro).

Kommt hier ggf. aufgrund der neueren Rechtsprechung noch ein Update bzw. eine Anpassung ? Ich würde hier ansonsten auch noch eine weitere Spalte "Aufstockung" in den Auswertungen vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Hüwe,

mit dem 2. IAB werden Sie dann allerdings bei der Auflösung ein Problem bekommen, da Sie jedem Wirtschaftsgut nur ein IAB zuordnen können.

Insoweit wäre hier eine Programmanpassung notwendig.

Ich würde hier als Notlösung eher eine Anhebung der AHK auch mit vornehmen. Auch wenn dies dann nicht den tatsächlichen Zahlen entspricht.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Angie_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hüwe,

hallo Herr Lutz,

der beschriebene Sachverhalt kann derzeit im Programm nicht abgebildet werden und muss deshalb außerhalb des Programms erfasst werden.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde der § 7g (1) bis (4) EStG neu gefasst und beschlossen. Im Rahmen dessen sind Programmänderungen geplant, die voraussichtlich Mitte 2016 umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Schmidt

Produktmanagement und Service

Jahresabschluss/Anlagenbuchführung

DATEV eG

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Natalie1
Beginner
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Hallo Frau Schmidt,

 

Der Beitrag ist zwar aus dem Jahr 2015. Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob die Erhöhung des Investitionsbetrages ohne Erhöhung der Anschaffungskosten im Programm funktioniert bzw. möglich ist.

Wenn ich mir das Ganze im Programm anschaue, bekommt man die Erhöhung des IABs nur mit Erhöhung der AK hin.

Oder gibt es andere Lösungen / Funktionen, die eine Erhöhung des (nur) IAB-Betrages zulassen?

 

Im Voraus besten Dank.

 

Natalie Noel

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DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Noel, 

 

um Ihre Frage beantworten zu können, müssten wir den Sachverhalt mit Ihnen besprechen. Bitte wenden Sie sich an unseren Programmservice. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

B. Schneider 
Service Anlagenbuchführung 

DATEV eG 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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SusanneR
Aufsteiger
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Ich befinde mich im Bearbeitungsjahr 2021 und möchte einen Investitionsabzugsbetrag erhöhen, der in 2020 gebildet wurde. Leider bietet mir die Erfassungsmaske nur "Rückgängigmachung anlegen" oder "Anschaffung anlegen" an, aber nicht "Erhöhung".

 

Laut  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9211263 sollte es diese Schaltfläche aber geben.

 

Kann mir jemand einen heißen Tipp geben, wie ich mein Problem lösen kann?

Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @SusanneR

 

die konkrekte Investitionsabsicht ist für Wirtschaftsjahre ab 2016 entfallen (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG a. F.). Wenn nicht der maximal mögliche Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, kann der Differenzbetrag als eigener, neuer IAB angelegt und zugeordnet werden (auch dem gleichen Inventar).


Die Funktion "Erhöhung" wird dadurch nicht mehr benötigt. Deshalb steht die Schaltfläche "Erhöhung anlegen" seit der Pilotierungsversion 12.0A (Service-Release vom 20.04.2023) nicht mehr zur Verfügung. Mit der Freigabeversion Anlagenbuchführung 12.2 (geplant ab 10.08.2023) wird die Schaltfläche allgemein aus dem Programm entfernt.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
SusanneR
Aufsteiger
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@Brigitte_Schneider Vielen Dank für diese Information.

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letzte Antwort am 18.07.2023 09:21:49 von SusanneR
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