Hallo DATEV,
eine Mitarbeiterin möchte in Kanzlei-Rewe einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) aus 2013 in 2014 aufstocken (vgl. Abschnitt 4.3 in Lexinform 5305361).
Zum Sachverhalt:
Die Schaltfläche "Erhöhung" im IAB-Eintrag aus 2013 lässt eine Erhöhung nur dann zu, wenn auch gleichzeitig die AHK erhöht werden. Zudem wirkt dies dann "zurück" ins Jahr 2013 - in der Auswertung wird dies in der Spalte "Bildungsjahr 2013" dargestellt. Die jetzige Logik verstehe ich so, dass ich bei einem IAB < 40% dann auch im Bildungsjahr nur die darauf bezogenen (reduzierten AHK) erfassen darf.
Als Notlösung wurde jetzt ein weiterer IAB in 2014 angelegt, dessen AHK dann umgerechnet den gewünschten Aufstockungsbetrag ergeben (20.000 x 40% = 8.000,- Euro).
Kommt hier ggf. aufgrund der neueren Rechtsprechung noch ein Update bzw. eine Anpassung ? Ich würde hier ansonsten auch noch eine weitere Spalte "Aufstockung" in den Auswertungen vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Hüwe,
mit dem 2. IAB werden Sie dann allerdings bei der Auflösung ein Problem bekommen, da Sie jedem Wirtschaftsgut nur ein IAB zuordnen können.
Insoweit wäre hier eine Programmanpassung notwendig.
Ich würde hier als Notlösung eher eine Anhebung der AHK auch mit vornehmen. Auch wenn dies dann nicht den tatsächlichen Zahlen entspricht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Hüwe,
hallo Herr Lutz,
der beschriebene Sachverhalt kann derzeit im Programm nicht abgebildet werden und muss deshalb außerhalb des Programms erfasst werden.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde der § 7g (1) bis (4) EStG neu gefasst und beschlossen. Im Rahmen dessen sind Programmänderungen geplant, die voraussichtlich Mitte 2016 umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG
Hallo Frau Schmidt,
Der Beitrag ist zwar aus dem Jahr 2015. Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob die Erhöhung des Investitionsbetrages ohne Erhöhung der Anschaffungskosten im Programm funktioniert bzw. möglich ist.
Wenn ich mir das Ganze im Programm anschaue, bekommt man die Erhöhung des IABs nur mit Erhöhung der AK hin.
Oder gibt es andere Lösungen / Funktionen, die eine Erhöhung des (nur) IAB-Betrages zulassen?
Im Voraus besten Dank.
Natalie Noel
Hallo Frau Noel,
um Ihre Frage beantworten zu können, müssten wir den Sachverhalt mit Ihnen besprechen. Bitte wenden Sie sich an unseren Programmservice.
Mit freundlichen Grüßen
B. Schneider
Service Anlagenbuchführung
DATEV eG
Ich befinde mich im Bearbeitungsjahr 2021 und möchte einen Investitionsabzugsbetrag erhöhen, der in 2020 gebildet wurde. Leider bietet mir die Erfassungsmaske nur "Rückgängigmachung anlegen" oder "Anschaffung anlegen" an, aber nicht "Erhöhung".
Laut DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9211263 sollte es diese Schaltfläche aber geben.
Kann mir jemand einen heißen Tipp geben, wie ich mein Problem lösen kann?
Danke!
Hallo @SusanneR,
die konkrekte Investitionsabsicht ist für Wirtschaftsjahre ab 2016 entfallen (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG a. F.). Wenn nicht der maximal mögliche Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, kann der Differenzbetrag als eigener, neuer IAB angelegt und zugeordnet werden (auch dem gleichen Inventar).
Die Funktion "Erhöhung" wird dadurch nicht mehr benötigt. Deshalb steht die Schaltfläche "Erhöhung anlegen" seit der Pilotierungsversion 12.0A (Service-Release vom 20.04.2023) nicht mehr zur Verfügung. Mit der Freigabeversion Anlagenbuchführung 12.2 (geplant ab 10.08.2023) wird die Schaltfläche allgemein aus dem Programm entfernt.
Viele Grüße aus Nürnberg
@Brigitte_Schneider Vielen Dank für diese Information.