Ich stoße bei der Abstimmung Anlagenbuchführung immer wieder auf das folgende Problem:
Laut Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1020313 wird beim Abgleich der Buchführung immer der aktuelle Stand der Fibu genommen. Bei den Werten aus Anlag aber nur bis zu dem Datum, bis zu dem die AfA- bzw. Konto-Buchungen übergeben wurden.
Werden also schon im Mai teilweise Belege erfasst, ist ein Abgleich der Fibu April schon nicht mehr möglich. Es tauchen somit immer Abstimmdifferenzen auf. Es wird also Äpfel mit Birnen verglichen.
Hat jemand eine Idee, wie das gelöst werden kann? Wie wird das Thema sonst bei der Fibu-Kontrolle angegangen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @DKunz_KMS ,
ich muss gestehen, dass ich Ihr Problem noch nicht richtig erfasst habe. Die Abstimmung des Anlagevermögens ist ein Schritt, den Sie im Rahmen des Abschlusses der Buchungsperiode prüfen müssen. Das ist der Zeitpunkt in dem die FiBu-Salden mit den im Anlag hinterlegten Daten übereinstimmen.
Es ist also nur logisch, dass Sie im Folgemonat beim Buchen eines Zugangs (ich glaube, das meinten Sie mit Belege?) bis zum Zeitpunkt der Abschreibungsbuchungen Differenzen haben, ist logisch.
Vielleicht könnten Sie das Problem noch etwas ausführlicher beschreiben. Ich selbst habe mit der Abstimmung nie Probleme.
VG
Hallo,
in solchen Fällen - auch für eine rückwirkende Betrachtung - können Sie im Arbeitsblatt Abstimmung Anlagenbuchführung das Datum anpassen.
Vorbelegt ist übrigens immer das Datum der letzten Übergabe der Buchungssätze aus der Anlagenbuchführung.
Beispiel:
Buchungsstapel Mai bereits angelegt - Übergabe der Buchungen bis April -> Vorbelegung Abstimmung 30.04.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Genau das ist das Thema. Es wurden in der Folgeperiode, z.B. Mai schon Anlagegüter erfasst. Die Fibu-Werte sind also inkl. Mai während im Vergleich zu Anlag die Anlag-Werte nur April sind. Daher gibt es hier Abweichungen.
Sehe ich das richtig? Es wäre doch sinnvoller, dass man den Buchungsstand des Monats nimmt, bis zum dem auch Anlagenuchungen übergeben werden. Also z.B. Anlag bis April übergeben, Buchungsstand Fibu April zum Vergleich, auch wenn schon Buchungen im Mai vorgenommen wurden.
Hallo @DKunz_KMS ,
Richtig. In den Momenten zwischen Erfassung des Zugangs des Anlage guts und dem Buchen bzw. der Bereitstellung der Anlagebuchungen gibt es Abweichungen im Anlagevermögen.
Aus meiner Sicht ist das auch logisch. ANLAG war ja mal ein eigenes Programm weshalb Sie auch heute noch die Buchungen von A nach B schieben müssen. Daher der Wunsch einer einfachen Übersicht zur Abstimmung der Werte. Im Übrigen ist der Datenursprung in meinen Augen auch die Finanzbuchführung. Hier bucht man über die Soforterfasstung die Bewegungen ein, aus denen dann zum Monatsende die Abschreibungen gebucht werden. Bedenken Sie auch, dass Sie ja nur im gewissen Rahmen pro rata termporis abschreiben können. Wenn Sie jetzt zum 16.05.2024 Anlagegüter einbuchen, müsste - sofern ich Sie richtig verstanden habe - Abschreibungsbuchungen bis zu diesem Datum erzeugt und übergeben werden. Dass das derart krumme Beträge sind, die aufgrund von Rundungsdifferenzen auf Dauer zu minimalen Abweichungen führen werden, die ebenfalls korrigiert werden müssen, wäre unausweichlich. Eine solche höchst individuelle Aufteilung quasi pro rata rata temporis, ist in meinen Augen nicht hilfreich.
Haben Sie denn einen konkreten Fall, wo Sie eine solche Abgrenzung benötigen?
VG
Nach Rücksprache mit der DATEV wurde mein Wunsch aufgenommen, dass auch der Stand der Fibu mit dem Stand von Anlag verglichen wird. Bei der Größe meines Mandats wird es sonst immer aufwendig, dies abzustimmen.
Auch mein Wunsch, in der Inventarliste eine Spalte der "AfA GJ" bzw. eine Eingrenzung bis zu einzufügen, wurde erfasst.
Es bleibt also abzuwarten, ob da was kommt.
@wielgoß schrieb:
Buchungsstapel Mai bereits angelegt - Übergabe der Buchungen bis April -> Vorbelegung Abstimmung 30.04.
Ja, das geht, wenn die Anlagenbuchführung schon weiter als die Fibu ist. Andersherum - das von OP geschilderte Problem - geht es nicht.
@DKunz_KMS machen Sie sich keine Hoffnung. Das Gespräch hatte ich mit Datev schon vor einigen Jahren. "Wunsch aufgenommen" bedeutet soviel wie "Hauptsache, er verschwindet aus unserer Telefonleitung". Das hat mal wieder keiner getestet bei Datev; @Martin_Krämer "fertiges Produkt", eh?
Genau, dieses Vergleichen von Äpfeln und Birnen ist schon ein bisschen crazy. Ein Mensch kann die Salden ganz einfach vergleichen, nämlich indem man sich SuSa und Entw. d. AV zum selben Stichtag nebeneinanderlegt. Warum die Maschine da so hilflos ist, versteht keiner. Da sich auch fast ein Jahr später noch nichts getan hat, ist mein Workaround, immer auch die AfA des "gebucht bis"-Datums zu übergeben.
Liebe DATEV, es scheint nicht gewollt zu sein, dass man spätere Monate bucht als den, den man jetzt auch auswerten möchte. Da kommt anscheinend noch aus einer Zeit, in der man eine Fibu genau einmal im Monat anfasste, den Buchungsstapel in DESY erfasste und dann im RZ die Auswertung anforderte. Die Zeiten haben sich aber geändert und es gibt Mandanten, die tagesaktuelle OPOS-Salden benötigen. Kommt man dieser Anforderung nach, zerschießt man sich regelmäßig seine Anlag-Abstimmung. Ich bin optimistisch, dass DATEV irgendwann einmal im 21. Jahrhundert ankommt.