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Abruf elektronischer Kontoauszug über DATEV Zahlungsverkehr

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letzte Antwort am 04.04.2024 13:46:45 von Kevin_Obermeier
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m_lantermann
Beginner
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Nachricht 1 von 15
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Hallo,

 

wir haben zum Jahreswechsel voller Eifer unsere Bankkontoauszüge umgestellt auf Erstellung von digitalen Bankkontoauszügen. Diese Bankkontoauszüge wollen wir nun über den DATEV Zahlungsverkehr per EBICS abrufen. Bei der Bank wurden die notwendigen Schritte hierfür bereits erledigt.

Jetzt stellt sich nur das Problem, wie der Abruf im DATEV Zahlungsverkehr von statten geht?!

 

Man kann im Fenster "Abholtermin" hinterlegen, dass die Kontoauszüge auch täglich abgeholt werden. Diese Einstellungen sind auch alle nicht weiter schwierig...

 

Aber wo finde ich die Kontoauszüge dann???

 

Und damit meine ich nicht die Kontobewegungen bzw. Kontoauszugsinformationen, die ich über die Bankverbindung aufrufen kann, d.h. wir sehen sämtliche Informationen, die auf dem Kontoauszug stehen.

 

Aber gesetzlich sind wir dazu verpflichtet den elektronischen Kontoauszug zu archivieren...

Und wo ist dieser Kontoauszug???

Oder erhält man hier tatsächlich nur die Bewegungen in der Übersicht des Bankkontos???

Das wäre m.E. nicht ausreichend für eine revisionssichere Archivierung...

 

Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe!

 

Gruß

Markus Lantermann

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 2 von 15
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Hallo Herr Lantermann,

 

wenn Sie mit der „gesetzlichen Archivierungspflicht“ die entsprechende Regelung der GoBD meinen, dann ist das „bloß“ ein BMF-Schreiben und damit eine Verwaltungsanweisung - jedenfalls aber kein Gesetz. Trotzdem ist natürlich der korrekte Weg, diese Anweisungen zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten zu beachten.

 

Für Kontoauszüge gelten hinsichtlich der Archivierungspflicht keine anderen Regeln, als für sonstige Geschäftspapiere / Belege. Auch wenn der DATEV-Zahlungsverkehr die Buchungen komplett wiedergibt, dann ersetzt er m.E den Kontoauszug der Bank schon deshalb nicht, weil er rechtlich nicht die Funktion des Kontokorrentabschlusses und damit die Saldofestschreibung / Auflösung der Selbstständigkeit jeder Einzelbuchung bewirken kann. 

Wir bekommen trotz EBICS den Papierauszug monatlich, bzw. Quartalsweise mit dem Rechnungsabschluss der Bank (§355 HGB, bzw. 504 BGB) Die Banken stellen meist in ihren Cloudsystemen den elektronischen Kontoauszug zusätzlich oder anstelle des Papiers in Form downloadbarer PDF zur Verfügung. Diese Unterlagen müssen Sie m.E im Sinne der GoBD archivieren. 

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
blum
Experte
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Nachricht 3 von 15
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Hallo Herr Renz,

 

gibt es nicht das neue BMF-Schreiben vom 28.11.2019 zur GoBD in dem folgendes in RZ 76 steht:

 

"Werden neben bildhaften Urschriften auch elektronische Meldungen bzw. Datensätze ausgestellt (identische Mehrstücke derselben Belegart), ist die Aufbewahrung der tatsächlich weiterverarbeiteten Formate (buchungsbegründende Belege) ausreichend, sofern diese über die höchste maschinelle Auswertbarkeit verfügen. In diesem Fall erfüllt das Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit mit dessen vollständigem Dateninhalt die Belegfunktion und muss mit dessen vollständigem Inhalt gespeichert werden. Andernfalls sind beide Formate aufzubewahren. Dies gilt entsprechend, wenn mehrere elektronische Meldungen bzw. mehrere Datensätze ohne bildhafte Urschrift ausgestellt werden. Dies gilt auch für elektronische Meldungen (strukturierte Daten, wie z. B. ein monatlicher Kontoauszug im CSV-Format oder als
XML-File), für die inhaltsgleiche bildhafte Dokumente zusätzlich bereitgestellt werden. Eine zusätzliche Archivierung der inhaltsgleichen Kontoauszüge in PDF oder Papier kann bei Erfüllung der Belegfunktion durch die strukturierten Kontoumsatzdaten entfallen."

 

Könnte uns das hier nicht helfen, so dass wir zukünftig die Papierkontoauszüge diesbezüglich nicht mehr aufheben müssen, wenn die DATEV uns hier alle Daten im Zahlungsverkehr bzw. in Rewe bzw. U-Online speichert.

 

Hier fehlt aber noch ein Statement der DATEV, ob dort alle Daten dauerhaft gespeichert werden.

 

Das BMF-Schreiben ist aber noch ganz neu und es gibt leider noch keine Literatur hierzu. Obige TZ 76 wäre mal etwas gutes vom BMF.

 

RZ 151 "[…] muss für jedes DV-System eine übersichtliche gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, […]" ist für unsere nicht so "ordentlichen" bzw. "schreibfaulen" Mandanten aber leider eine Katastrophe.

 

Gruß

 

Ralf Blum

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 4 von 15
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Hallo Herr Blum,

 

ich meine, dass TZ 76 des BMF-Schreibens gerade auf Bankbuchungen NICHT passt. Das Problem ist m.E. der Satzteil "identische Mehrstücke derselben Belegart" und "für die inhaltsgleiche bildhafte Dokumente..."- genau dieses Kriterium können elektronische Bankauszüge - zumindest derzeit - nicht erfüllen, jedenfalls dann nicht, wenn im Kontokorrentverfahren die Saldofeststellung erfolgen soll. 

 

So wie ich das beurteile, fehlt es an der Identität der Darstellung / Inhaltsgleichheit. Und die dauerhafte Dokumentation ist auch ein Problem - weil diese (wenn es im DATEV-System erfolgt - in aller Regel gerade NICHT beim aufbewahrungspflichtigen Steuerpflichtigen sondern vielmehr beim (ggf. irgendwann ausgetauschten) Steuerberater erfolgt. 

 

Ich wäre daher eher SEHR zurückhaltend bei einer "nur" darauf gestützten Archivierung. Lasse mich aber natürlich gerne vom Finanzamt zu Vereinfachungen "überreden".

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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einmalnoch
Experte
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Nachricht 5 von 15
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Die Archivierung der Kontoauszüge auf DATEV Zahlungsverkehr zu stützen wird im Fall der Fälle wohl sehr schwer werden. Neben den von Ihnen angesprochenen Argumenten kommt auch noch die technische Komponente hinzu.

 

DATEV erhält von den Banken die Daten im Format MT-940 und leist diese Daten umgesetzt in die Datenbank des Zahlungsverkehrs ein. Das MT-940 Format ist ein reines Datenaustauschformat ohne technischen "Rückhalt" bei der Bank. In den seltensten Fällen können die Buchungen einzelnen Kontoauszügen zugeordnet werden (die ja meist später erstellt werden). Manche Banken stellen im Abruf tatsächlich sowohl MT-940 und PDF Kontoauszüge zum automatisierten Abruf bereit, einige Bankingprogramme beherrschen diesen Abruf auch, DATEV Zahlungsverkehr nicht. Außerdem muss die PDF Datei natürlich zusätzlich archiviert werden.

 

Zusätzlich können die Daten aus dem Zahlungsverkehr nur sehr eingeschränkt exportiert werden, es kann eine Umsatzliste generiert werden, nicht aber ein Kontoauszug. Diesen unterschied kennen wir alle bei fehlenden Papierauszügen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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KerstinG
Beginner
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Hallo, 

 

wir haben Post von unserer Bank bekommen. Hierin wurde uns mitgeteilt, dass die Bank ab dem 01.07.2022 den signierten elektronischen Kontoauszug als neuen Standard einführt. Gleichzeitig wird die postalische Zustellung von Papierauszügen kostenpflichtig. 

 

Hier die Auswahl der Bereitstellungsmöglichkeiten 

KerstinG_0-1660134739716.png

Ich würde mich für die 3. Variante entscheiden wollen. - Abruf mit Electronic-Banking-Softwareprodukt per EBICS.

Da wir für die Bezahlung unserer Rechnungseingänge und auch für den Einzug unserer Rechnungsausgänge das Programm "DATEV Zahlungsverkehr" mit EBICS-Zugang bereits seit Jahren nutzen. 

Nun stellt sich mir die Frage: "Wie kann ich im "DATEV Zahlungsverkehr" den elektronischen Kontoauszug abrufen?"

 

Zur Klarstellung auch ich meine den beleghaften Kontoauszug und nicht die Kontoauszugsinformationen. RZ-Bankinfo / Kontoauszugsmanager nutzen wir. 

 

Hat vielleicht auch jemand eine Idee, wie man den signierten elektronischen Kontoauszug in "DATEV Unternehmen online" bereitstellen lassen kann?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

MfG Kerstin

 

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Markus_Richter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Kerstin,

 

die Abholung der beleghaften Kontoumsätze mit den DATEV-Programmen ist nicht möglich. Aktuell können lediglich die Umsätze von der Bank abgerufen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Richter

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KerstinG
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Hallo Markus, 

 

vielen Dank für die Rückmeldung. 

 

MfG Kerstin

Alex_Andra
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Hallo Markus,

 

wir haben das gleiche "Problem", wie Kerstin. Demnächst soll der Postversand der Papier-Kontoauszüge gewechselt werden.

 

Die Umstellung auf pdf, weg von Papierkontoauszügen wird durch unsere Banken z. B. durch das BKA-Format über die EBICS-Schnittstelle zur Verfügung gestellt.

 

Lt Ihrer Aussage im August diesen Jahres, ist es nicht möglich über DATEV Zahlungsverkehr diese pdf-Dateien abzurufen.

 

Gibt es hierzu inzwischen Planung der Programm-Entwicklung, ob und wann es möglich sein wird?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alexandra Gutsche

 

 

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Markus_Richter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Alexandra,

 

Über unsere Zahlungsverkehrsprogramme wie DATEV Zahlungsverkehr oder Bank online (enthalten in DATEV Unternehmen online) können Sie per RZ-Bankinfo, EBICS oder HBCI Kontoumsätze elektronisch abrufen.

 

Diese erfüllen aber nicht die Belegfunktion nach GoBD, sondern dienen rein der Erfassungshilfe.

 

Kontoauszüge werden von einigen Banken in elektronischer Form (teilweise auch elektronisch unterschrieben) als PDF-Dateien angeboten. Diese Dateien können z.B. aus dem Webportal der Bank heruntergeladen werden. Dieser Abruf wird durch DATEV-Zahlungsverkehrsprogramme nicht unterstützt.

 

Ob diese PDF-Dateien den Papierauszug ersetzen können, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

Ebenso kann auch der Papierauszug vor Ort „ersetzend gescannt“ und in DATEV Unternehmen online hochgeladen, im DATEV-DMS oder einem anderen revisionssicheren Archiv abgelegt werden.

Bitte beachten Sie unabhängig für welche Vorgehensweise Sie sich entscheiden die entsprechenden GoBD-Richtlinien unter Beachtung der Verfahrensdokumentation und der technischen Voraussetzung.

 

Ausblick:

Wir sind permanent mit den Banken im Gespräch um evtl. die Daten so übermittelt zu bekommen, dass diese die Belegfunktion bereits anerkannt erfüllen. Darüber ob und wann dies realisiert werden kann, kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

 

Grüße

Markus Richter

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Alex_Andra
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Hallo Markus,

 

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

 

Gruß

Alexandra

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JG-CP
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Hallo Herr Richter,

gibt es schon ein Zeit-Fenster, wann über den DATEV Zahlungsverkehr (o. ä.) die Kontoauszüge im BKA-Format (signiert) abgerufen und archiviert werden können? Dies soll ja in Form einer PDF-Datei (?) möglich sein.

Ich habe in meiner Praxis auch einige Kunden zwischenzeitlich, die die Kontoauszüge nicht mehr klassisch per Post bekommen, sondern elektronisch bereitgestellt bekommen. Hier scheitert es dann bis jetzt am Abruf über DATEV und die weitere (revisionssichere) Archivierung.

Danke für den weiteren Input!

Beste Grüße

Jörg Grote

DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @JG-CP ,

 

die Infos von dem Kollegen @Markus_Richter sind immer noch aktuell.

Auch was den Zeitpunkt der Umsetzung angeht können wir noch nichts genaues sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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Viking
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Hallo,

 

mittlerweile ist wieder ein Jahr vergangen. Wie ist denn hier der Stand? Gefühlt passiert leider gar nichts...

 

Da die Abholung von Elektronischen Kontoauszügen (PDF) über Bankenportale (gerade bei mehreren Bankverbindungen) vergleichsweise umständlich ist, wäre eine zentrale Abholung und Verwaltung durch eine Software extrem hilfreich.

 

In Banking-Anwendungen (wie SFirm und StarMoney) geht dies ja schon lange... Aber DATEV- und Bankingsoftware gleichzeitig zu nutzen, ergibt ja auch keinen Sinn.

 

Ich danke für eine Rückmeldung!

DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 15
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Hallo @Viking ,

 

weiterhin können keine Kontoauszüge über DATEV abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.04.2024 13:46:45 von Kevin_Obermeier
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