... die Mandanten lassen sich genauso gerne belehren wie ich mich selbst, es sei denn, die Argumente sind alternativlos 😄
Bei echten Buchführungen kommt der nun abgekündigte Übertragungsweg nicht zum Einsatz, es sind eher die Fälle in denen es nicht lohnt überhaupt ReWe zu starten weil z. B. mit dem Tool DÜ Formulare Rechnungswesen die UStVA schon gesendet ist bevor in ReWe die erste Eingabe möglich ist.
Ansonsten gilt der Grundsatz das vor Übermittlung die relevanten Vorläufe festgeschrieben werden. Danach nur Berichtigungen, seit mehr Jahren als es die Vorgaben der Finanzverwaltung schon gibt. Danach nur Korrekturen, Zahlungseingänge auf Anzahlungen 19% wenn keine Belege vorliegen, Zahlungsausgänge auf durchlaufende Posten, kein Vorsteuerabzug.
Hallo, ja ich weiß wie das klingt.
Ich rede von einem Mandaten mit ca. 10.000 bis 15.000 Buchungen monatlich und wir senden die Umsatzsteuer oft erst um 23:58 Uhr und wir sind nicht vom Mandaten abhängig, sondern von Kandidaten aus der ganzen Welt. Die einen nehmen es ernster als die anderen. Wir sind sehr gut organisiert, denke ich, dennoch kommt es eben vor.
Solange Datev nichts vernünftiges anbietet, dass man nachträglich noch die Zuordnungen halbwegs zügig durchführen kann, ist das die einzige Lösung.
Wie gesagt ich rede nicht von Mandanten mit 50 oder 150 oder 500 Buchungen monatlich. Da ist es selbstredend und da haben wir auch kein Problem. Es ist eben dieser spezielle Mandant und da werden wir es nie zum Ultimo hinbekommen. Leider.
Achso - und da es nicht die einzige Belehrung ist 🙂
mich interessiert nur die Technik, ob es geht oder nicht. Mich interessiert nicht, ob es jemand gut findet oder nicht. Wir haben eben dieses Problem, auch wenn es der eine oder andere nicht versteht.
Wir buchen dieses Mandat schon seit Jahren so und haben schon einige Prüfungen hinter uns und es wurde nie etwas bemängelt und hatten in den BP's nur sehr geringe Änderungen.
Ich habe auch dieses Thema Festschreibung schon mehrfach mit unterschiedlichen Prüfern diskutiert. Ich möchte aber zu dem Ergebnis nichts schreiben, weil es eben nur Meinungen der Prüfer sind und nicht allgemeinverbindlich und ich auch noch weniger eine Diskussion hier eröffnen möchte.
Man kann einen Mandanten in dieser Größenordnung eben nicht mit einem Kleinmandat vergleichen. Da gibt es einfach viele Hindernisse, die man vielleicht so nicht kennt.
Also Bitte nur die Frage zur Technik beantworten.
Danke.
Wenn dieses Vorgehen nicht funktionieren würde, hätten wir einen Supergau und Rechenzentrumlösung wäre gestorben und wir über eine andere Lösung nachdenken müssten.
@ugs schrieb:
Also Bitte nur die Frage zur Technik beantworten.
Sie können auch über das DATEV-RZ die UStVA um 23.58 Uhr senden und dabei -wenn das Recht in der Rechteverwaltung entsprechend eingerichtet ist- auch das Festschreiben der Buchungen unterbinden.
Hallo Herr Lutz,
danke für die Antwort. Ganz beantwortet das noch nicht meine Frage und jetzt kommt noch die Zusatzfrage 🙂
Frage 1)
können auch fehlerhafte Stapel, als Stapel mit ungebuchten Positionen übermittelt werden ?
Frage 2)
Wegen der Berechtigung ist klar, das haben wir auch heute schon so eingestellt. Braucht man für das Rechenzentrum noch eine zusätzliche Einstellung in den Berechtigungen. Ich habe mich mit Rechenzentrum noch nie auseinandergesetzt.
Danke.
VBg
@ugs schrieb:
Frage 1)
können auch fehlerhafte Stapel, als Stapel mit ungebuchten Positionen übermittelt werden ?
Frage 2)
Wegen der Berechtigung ist klar, das haben wir auch heute schon so eingestellt. Braucht man für das Rechenzentrum noch eine zusätzliche Einstellung in den Berechtigungen. Ich habe mich mit Rechenzentrum noch nie auseinandergesetzt.
1) Ja, wobei diese Buchungen dann natürlich in der Voranmeldung nicht berücksichtigt sind.
2) Ein gesondertes Recht für das RZ gibt es nicht. Es muss das Recht "Voranmeldung ohne Festschreiben" (ohne jetzt geguckt zu haben, wie dies genau heißt) vergeben sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@andreashofmeister schrieb:
@Uwe_Lutz schrieb:
@ugs schrieb:
Frage 1)
können auch fehlerhafte Stapel, als Stapel mit ungebuchten Positionen übermittelt werden ?1) Ja, wobei diese Buchungen dann natürlich in der Voranmeldung nicht berücksichtigt sind.
Zumal das ja nichts mit dem RZ zu tun hat, oder......?
Stimmt, die werden natürlich auch in der VA nicht berücksichtigt, die über das Telemodul übermittelt werden.
Letztlich ändert sich an den Voraussetzungen nichts - nur der Übermittlungsweg wird geändert.
... und wer Angst vor der RZ-Übermittlung hat, kann ja die mit heißer Nadel kurz vor Fälligkeit 'gestrickten' UStVAs auch direkt per www.Elster.de übermitteln.
Hallo Herr Lutz,
danke für die Antwort. Ich wollte vor Jahren einmal Daten ins Rechenzentrum übertragen (glaub das war wegen UST-ID-Prüfung und ZM-Senden), da bekam ich die Fehlermeldung, dass noch offene Stapel vorhanden sind.
Deshalb eben die Frage. Wenn sich nur der Übertragungsweg ändert, und sonst alles identisch ist, kann ich erstmal damit leben.
Hoffe halt dass ich dann auch die Daten im Rechenzentrum speichern kann mit offenen Stapeln. Wenn ich schon bezahle, dann will ich die 1,90 und nicht die 1,65 in Anspruch nehmen und von den Leistungen bzw. Nachlässen profitieren.
VG
@vogtsburger schrieb:... und wer Angst vor der RZ-Übermittlung hat, kann ja die mit heißer Nadel kurz vor Fälligkeit 'gestrickten' UStVAs auch direkt per www.Elster.de übermitteln.
Angst wäre fast übertrieben. Einfach bisher schlechte Erfahrungen gemacht.
1. Wie schon beschrieben, als ich früher einmal Daten im RZ speichern wollte ging es nicht, weil offene Stapel vorhanden waren.
2. Bei den SV-Übertragungen, muss ich mindestens einen Tag vor dem Termin übermitteln, weil es in den Rechenzentrum der Krankenkassen immer um einen Tage, bei der Minijobzentrale teils zwei Tage zeitversetzt ankommt.
Aber gut das wird sich einfinden. Alles andere läuft eigentlich wie geschmiert bei Datev. Von daher. Augen zu und durch.
Doof finde ich, dass man die Kleinmandate bestraft und die Großmandate fast unmerkbar erhöht. Das passt einfach nicht zusammen bei der Preispolitik.
Das ist einfach nur Schwach gemacht.
Hatte ich noch nie (bei ust 1.11):
#EXC694548081 |
https://apps.datev.de/help-center/documents/1020719
"Alternativ ist die Datenübermittlung von UStVA oder USt 1/11 über das DATEV-Rechenzentrum kostenpflichtig verfügbar."
Wer böses dabei denkt ;-)....
P.S.: Zuletzt aktualisiert: 03.06.2021
Also eigentlich dürfte der Fehler erst Morgen auftauchen! So ein Pf..
...same here...
😭
ja - bei mir gestern abend auch. Glaub so gegen 23 Uhr habe ich noch gesendet und um 1 Uhr nachts kam die Meldung, aber noch ohne Hinweis, wie man jetzt weiter vorgeht.
Heute nochmal probiert und schon der Link, wie man den Fehler behebt und den dezenten Hinweis auf die Abkündigung.
Sehen wir einfach mal das Positive. Es wurde schnell reagiert und funktioniert - zumindest grade bei mir 🙂
@ugs schrieb:2. Bei den SV-Übertragungen, muss ich mindestens einen Tag vor dem Termin übermitteln, weil es in den Rechenzentrum der Krankenkassen immer um einen Tage, bei der Minijobzentrale teils zwei Tage zeitversetzt ankommt.
Wobei es bei den Krankenkassen ja auch so ist, dass dies am "Übermittlungstag" (also dem fünftletzten Bankarbeitstag) bei Arbeitsbeginn bei der Krankenkasse vorliegen muss. Insoweit müssen die Abrechnungen tatsächlich spätestens am Vortag verarbeitet werden.
Hallo Herr Lutz,
dass das am fünftletzten Arbeitstag zu Arbeitsbeginn vorliegen muss ist mir jetzt neu. Wo steht dann das schon wieder geschrieben ?
Aber unabhängig davon.
Die Daten kommen definitiv ein bis zwei Tage später bei den Kassen an. Ich habe eine Hausverwaltung mit mehreren Wohneigentümergemeinschaften und da habe ich es mit voller Wucht bei der Minijobzentrale bemerkt. Deshalb habe ich da hier recherchiert und sowohl bei Datev, als auch bei der Minijobzentrale angerufen. Die Minijobzentale war sogar so freundlich und hat mir die Verarbeitungsprotokolle gesendet. Da war definitv ein Tag später drin, als bei Datev der Weitergabetermin angedruckt war.
Auf Rückfrage bei Datev meinte man nur "Die Daten wurden zum genannten Termin weitergegeben - die Minijobzentrale hat das eben nicht verarbeitet und dafür könne man nichts"
Auf gut Deutsch: jeder schiebts auf den anderen und ich hatte den schwarzen Peter in der Hand.
Also von daher ist ein gesundes Misstrauen für den Weitergabeweg Rechenzentrum durchaus berechtigt.
Wobei bei LuG am sechstletzten Tag der Sendeschluss bei 20:00h liegt. Wer also um 20:01h an das RZ sendet hat ein Problem. Bei LODAS um 19:00h.
Die Meldungen müssen am fünftletzten Tag vorliegen, die Frist endet nach Lesart der Sozialversicherung also um 0:00h des fünftletzten Bankarbeitstages oder um 24:00h des sechstletzten Bankarbeitstages. Entgegen der Fristberechnung des BGB, aber da wurde schon sehr viel Tinte, Toner und Druckerschwärze verbraucht.
Im Übrigen ist der Datenfahrplan ein Quell der Erkenntnis, unübersichtlich und voller Überraschungen.
Es ist also der Zeitversatz von 2 Tagen durchaus zu erklären.
PS: @Uwe_Lutz , Ihre Aussage nur in anderen Worten zur Verdeutlichung.
@ugs schrieb:Hallo Herr Lutz,
dass das am fünftletzten Arbeitstag zu Arbeitsbeginn vorliegen muss ist mir jetzt neu. Wo steht dann das schon wieder geschrieben ?
Wo das konkret geregelt ist, weiß ich im Moment gar nicht (ich glaube in irgendeinem gemeinsamen Rundschreiben).
Hier aber zum Beispiel die Hinweise der TK dazu:
Bis wann müssen Beitragsnachweise eingereicht werden? | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo, ok- sowas hab ich schonmal gehört und hab dann wohl 0 Uhr als Mitternacht am 5 letzten Arbeitstag interpretiert. Sie haben dann natürlich recht, dass muss es schon morgens vorliegen.
Wie bescheuert ist denn sowas. Dann sagt man halt gleich am 6. Arbeitstag.
Aber gut, dann hatte ich einfach zu spät gesendet nach dieser Auslegung. Wieder was gelernt.
Danke.
Möchte mal angesichts der "Stabilität" des Rechenzentrum meinen Unmut über die Abkündigung des Telemoduls erneut zum Ausdruck bringen und die Datev erneut dazu auffordern, diese Abkündigung zurückzunehmen.
Vielen Dank.
...me too... 🤐
Und Abhilfe wird es wohl erst am 10. Juni ab 18:15 mit dem nächsten Service-Release geben... Ich freu mich schon auf die verlängerte Spätschicht an einem "Zehnten"😠
Hallo Herr Lachmann,
vielen Dank für den Hinweis. Die temporäre Abhilfe hatte ich in dem Dokument wohl überlesen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
G. Noll
Hallo Herr Lachmann,
soll jetzt bis Mai nächsten Jahres bei jeder Übertragung per Telemodul die Frage "Möchten Sie über das DATEV-RZ übermitteln?" verneint werden?
(Was wird in Nürnberg geraucht, kann man das im DATEV-Shop bestellen?)
MfG
Thorsten Eckhardt
@eckhardt schrieb:Hallo Herr Lachmann,
soll jetzt bis Mai nächsten Jahres bei jeder Übertragung per Telemodul die Frage "Möchten Sie über das DATEV-RZ übermitteln?" verneint werden?
(Was wird in Nürnberg geraucht, kann man das im DATEV-Shop bestellen?)
MfG
Thorsten Eckhardt
Bei uns führte das auch zu Irritationen.
Bin mittlerweile echt stinkig auf Datev und würde am liebsten empfehlen, uns nach Alternativen umzuschauen.
Da wird nichts geraucht. Telemodul und
Vorsteuervergütung abgeschafft und jetzt gleich eine Preiserhöhung beim Lohn.
Die Beschwerden der Mitglieder interessieren
keinen bei der Datev. Empfehlenswert ist das
schon lange nicht mehr. Bei jeder Preiserhöhung in Corona Zeiten weiß Datev dass die meisten den Wechsel scheuen. Man treibt es auf die Spitze. Ich hätte bereits gewechselt habe aber Untermandate.
Kann es sein dass die Programme immer schlechter werden und trotzdem Preiserhöhungen stattfinden.
Leider ist Datev alternativlos, außer man ist bereit, wieder zwei Schritte zurück zu machen.
Ich habe es probiert mit Agenda - habe viel Zeit und Geld investiert um am Ende wieder bei Datev zu landen.
Meine Frustgrenze mit Datev war überschritten. Ich wurde eines besseren belehrt, dass man bei anderen Softwareanbietern gleichmal die Frustgrenze duplizieren sollte.
Leider - aber vielleicht erspart es den einen oder anderen den harten Weg.
Hallo Herr Lachmann,
ja, das ist schon recht merkwürdig. Das wäre schon fast ein Fall für den Verbraucherschutz, wären wir denn am Ende Privatpersonen 🙂
Aber zur Verteidigung von Datev muss ich jetzt schon anbringen, dass man doch einfach mal lesen sollte und dann wahrheitsgemäß antworten.
So schwer ist das gar nicht und wer lesen kann ist halt meist klar im Vorteil.
Leider in der heutigen What's App und Facebookgemeinde nicht mehr so einfach , wo man nur noch in der Lage ist, 5 zusammenhängende Wörter korrekt zu interpretieren, aber dazu dann einen kompletten Roman verfasst, dass alles Sch... ist.
Aber zugegeben, als Bayer muss ich schon sagen, dass des a bisserl hinterfotzig gmacht wordn ist.
🙂
Sehr geehrter Herr Jeremic,
dass es einen gewissen Aufwand mit sich bringt, ein ELSTER-Modul in die DATEV Welt zu integrieren steht außer Frage. Wettberber tun dies seit Jahren im übrigen kosten- und klaglos.
Die DATEV wirft jetzt hier die 1 (bis mehrere) Million-Euro Antwort auf viele kleine monatliche UStVA´s auf.
Ich sehe es einfach nicht ein, dass leider viel zu häufig am Genossen (sprich uns) vorbeiregiert wird. Ich vermisse Fortschritte in Layout und Technik bei
- Rechnungsschreibung
- Lohn und Gehalt
- Wirtschaftsberatung
Hier geht es nicht um Inhalte sondern ausschließlich um Technik und Anwendungsfreundlichkeit.
Als DATEV-Mehrwert-Nutzer, der im Betriebsstätten Lizenz-Modell gefangen ist, zahle ich eh schon außerordentlich. Mit einer klugen und ausgeklügelten Tagesplanung könnte ich hier sicherlich die Gebühren für das wegfallende Telemodul bei weitem reinholen. Aber mein Job liegt vordergründig nicht im sparen (trotz Urschwabe) sondern im unkomplizierten Arbeiten. Und das war bis heute das Telemodul.
Wir arbeiten mit der guten alten DokOrg. Unser Workflow im Detail:
Prüfung der Wert der UStVA.
Verbuchung in Rewe der UStVA: UStVA : USt lfd. Jahr
Festschreibung des Vorlaufs.
Übermittlung der UStVA aus Rewe mit dem Telemodul.
Das Übermittlungsprotokoll landet in einem zentralen Ablagekorb.
Es wird von da aus in die DokOrg unter Finanzbuchhaltung/Auswertungen BWA/SuSa/UStVA abgelegt.
Kein Papier. Vollständige Kontrolle.
Sollte die DATEV ernst machen, mache ich mir darüber jedoch nochmals ausführlich Gedanken. Rein nach dem Motto: 10 Stunden am Stück über ein Problem sinniert spart hunderte von Stunden in den nächsten 10 Jahren (und entsprechend Kohle).
MfG
Roland Frommlet
Ravensburg
@eckhardt schrieb:
(...)soll jetzt bis Mai nächsten Jahres bei jeder Übertragung per Telemodul die Frage "Möchten Sie über das DATEV-RZ übermitteln?" verneint werden?(...)
Das nervt mich auch tierisch! Ich habe doch versucht "Multitasking" zu betreiben und habe ausversehen auf "Ja" geklickt, furchtbar. Direkt die Übermittlung danach storniert und via Telefmodul versendet. Mal sehen ob der Firlefanz jetzt 1,65 € gekostet hat.
@ DATEV
Macht bitte diese nervige Abfrage weg!