Hallo zusammen,
folgendes Problem:
1 Unternehmen
2 buchende Personen an völlig unterschiedlichen Orten, ohne gemeinsame Datenbank (ist definitiv nicht vorgesehen, da die Abteilungen sowieso zukünftig als einzelne Firmen weitergeführt werden).
Jeder soll aktuell seine eigene Abteilung buchen, konsolidiert wird in der Kanzlei.
Reicht mir eine Beraternummer mit 2 Betriebsstättenlizenzen + 2 SmartCards, (oder brauche ich 2 Netzlizenzen (teurer) oder ist das egal???). Wichtig wäre, dass beide Personen die Software an ihrem jeweiligen Standort installieren können.
Oder brauche ich bei dieser Variante 2 Beraternummern (im Moment ist es ja nur ein Unternehmen...)
Je mehr ich lese, desto verwirrter bin ich 🤔
Im Voraus schon mal: DANKE!
Pro Beraternummer schreibt DATEV auch min. 1 Rechnung. Deshalb macht beim Satz
@kleinerMombotz schrieb:
da die Abteilungen sowieso zukünftig als einzelne Firmen weitergeführt werden
für mich, damit man möglichst wenig Arbeit in der Zukunft hat, nur Sinn, wenn man heute schon 2 Beraternummern anlegt und beide im Zweifel zwar XXX GmbH lauten aber unterschiedliche Anschriften haben. Dann kann man auch völlig unabhängig 2x DATEV bestellen und muss in Zukunft der DATEV nur sagen, dass aus XXX GmbH nun die YYY GmbH wurde; einen Auszug aus dem HRB dran hängen und dann läuft Lizenz- und IT-technisch alles 1:1 weiter aber die Rechnungsadresse fürs FA passt wieder.
Oder denke ich hier falsch, wie es in Zukunft sein soll?
Andernfalls müsste man aus 1 Beraternummer mit 2 Niederlassungen das bei DATEV deutlich mehr IT-technisch aufdröseln als nur die Anschrift der Beraternummer zu ändern. Das bedarf deutlich mehr korrekter Kommunikation / Verständnis auf beiden Seiten. Die Umbenennung kann man auch selbst via SK bei DATEV eintüten. Im besten Fall ohne E-Mail & Nachfragen.
Immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen 😬.
Kostentechnisch ist die Konstellation mit 2 eigenen Beraternummern aber teurer, weil man 2x 1 eigenes DATEV bestellt statt 1x DATEV mit 2 Nutzungsmöglichkeiten, weil DATEV degressiv statt linear teurer wird.
Im Shop kann man sich alles selbst zusammenstellen:
Gibt es einen Plan, wie man DATEV nutzen will bzw. was die Installation von DATEV bei sich im Unternehmen heißt? Spielt HomeOffice eine Rolle? Soll mit DUO auch digitalisiert werden?
Zwecks Datenaustausch mit der Kanzlei bietet sich das DATEV RZ an. Keine E-Mail, kein Export, kein USB-Stick notwendig.
Klingt nach einem coolen Projekt! 😎
Hallo zusammen,
eine Ergänzung zu den bereits erwähnten Lösungsmöglichkeiten habe ich noch:
Bei Nutzung einer einheitlichen Beraternummer für beide nicht miteinander vernetzte Standorte
Bestellung einer Betriebsstättenlizenz für beide Standorte. Zusätzlich wird je Standort eine DATEV mIDentity compact (inkl. DATEV SmartCard) personalisiert bestellt und jeweils über das Logistik-Center als Master-Softwareschutzmodul deklariert.
Grundsätzlich ist eine Bestellung nur über ein DATEV-Mitglied möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
das Einrichten von 2 Berater-Nr. ist die uneleganteste Lösung, denn bei beiden Berater-Nr. bezahlt man eine volle 1er Staffel.
Ich würde beide Arbeitsplätze unter einer Berater-Nr. laufen lassen und beim Logistik-Center 2 Lizenzkreise beantragen. Dann zahlt man als Nutzer die degressive 2er Staffel, was natürlich erheblich günstige ist.
Hatte ich ja erwähnt 😉. Wenn man jeden Cent braucht, kann man das so machen.
Da @kleinerMombotz aber gesagt hat:
da die Abteilungen sowieso zukünftig als einzelne Firmen weitergeführt werden
Muss man dann sowieso die Trennung beim LC beantragen und SWM 1 auf Firma A und SWM 2 auf Firma B schieben und am besten noch das richtige SWM, damit die Datenbank im LC die Realität abbildet und nicht plötzlich Firma A etwas ändert, was bei Firma B ankommt. Das Grundpaket darf DATEV nicht vergessen und ebenfalls alle Produkte von A auf B zu kopieren.
Da braucht man wohl fürs Finanzamt eh 2 getrennte Rechnungen, damit Firma A nicht Teilbetrag X an Firma B weiterberechnen muss und bei etwaigen Änderungen sich auch der WB-Betrag dann ändert.
Glaube kaum, dass DATEV 2 Rechnungsanschriften zu 1 Beraternummer im System führen kann inkl. Trennung der Kosten. Hört sich für mich auch eher nach einem fehleranfälligen Prozess an, wenn man die Rechnung doch mal genauer prüft.
make it once, make it right - doppelte Arbeit will niemand haben
diesen "fehleranfälligen Prozess" gibt es bereits seit 30 Jahren.
Das Weiterberechnen fällt bei jedem 2. oder 2.Anwender an der mehrere Buchhaltungen hat.
Muss jetzt mal eine spitze Frage stellen:
Sind Sie von der DATEV her in einer besonderen Funktion hier im Einsatz. Ich hatte schon länger das Gefühl Sie sind alles andere als ein normaler User.
@Amadeus11 schrieb:
Sind Sie von der DATEV her in einer besonderen Funktion hier im Einsatz.
Nein. Ich bin unabhängig. Bald noch mehr als heute.
@Amadeus11 schrieb:
Ich hatte schon länger das Gefühl Sie sind alles andere als ein normaler User.
Danke fürs Kompliment 😊. Auf der anderen Seite: Was ist in der heutigen Welt 🗺 noch "normal"? 🤔 Allgemein sagt man doch, dass "IT-Fuzzis" nicht normal sind 😆.
Vielen Dank für Eure Beiträge,
wir haben uns jetzt für 2 Beraternummern entschieden. Im Endeffekt ist es sauberer.
Zumindest scheint man beide Unterberaternummern für ein und denselben Geschäftsführer in DUO über den einen SmartLogin-Zugang administrieren zu können. Dann kann er zumindest beide Auswertungen in DUO mit einem Zugang samt Belegen einsehen. Das ist ja auch was 😉
@metalposaunist: Auf Dich ist Verlass. Manchmal muss man einfach "laut" denken, dann wird es klarer.
"Bald noch unabhängiger, als heute" klingt nach großer Veränderung. Viel Glück dabei! Hoffe, Du bleibst uns erhalten...