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13 b für Leistungen als Bauleistender für eigene Firma

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letzte Antwort am 23.11.2023 10:00:42 von rahagena
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MSCH1108
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

bei uns in der Firma werden derzeit Umbaumassnahmen gemacht. Meine Frage, Rechnungen von Bauleistenden müssen uns dann auch die Rechnung mit §13 b netto vorlegen. Wenn der entsprechende Nachweis des Finanzamtes von uns an die Bauleistungsfirma vorlegt wird.

 

Liege ich da richtig?

 

Vielen Dank im voraus für die Rückmeldungen.

 

MSCH1108
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
195 Mal angesehen

Hallo!

 

Ich nochmal, der §13b ist leider sehr Umfangreich.

Kann mir jemand in "einfachen Worten" erklären, ob jetzt z.B. die Badsanierung eine Bauleistung nach §13b darstellt, denke ja , da werden ja auch die ganzen Fliesen rausgemacht und eventuell sogar die Leitungen ausgetauscht. Und dann erst die Sanitärobjekte, wie Waschbecken, Toilette und Dusche usw. eingebaut. 

 

Aber wenn z.B nur eine Toilette oder Waschbecken ausgetauscht, ist das dann auch eine Bauleistung nach §13?

 

Wäre sehr dankbar, für Rückmeldungen, um endlich Licht ins Dunkel (bei mir;-) zu bringen.

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jafrasch
Aufsteiger
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a) Es gibt vom Landesamt für Finanzen Bayern eine brauchbare Aufstellung und Qualifizierung was Bauleistungen im Sinne des UStG sind: https://www.lfst.bayern.de/formulare/weitere-themen-a-bis-z/bauleistungen

b) Bitte 13b Abs. 5 (Satz 2) UStG lesen. Ich vermute mal, dass ihre Firma nicht selbst auch Bauleistungen erbringt.

c) (Sofern doch und generell: Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater)

Brutus
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Moin.

 

13b ist nicht trivial. Ich empfehle einen Blick in den Abschnitt 13b im Umsatzsteuer-Anwendungserlass, da werden viele Fragen beantwortet.

 

Grundsätzlich greift der 13b, wenn eine Bauleistung an einen Leistungsempfänger erbracht wird, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt.

 

Viele Fragen werden auch bei NWB beantwortet.

 

Eine etwas ältere Liste, was alles Bauleistungen sind, findet sich beispielsweise hier.

cro
Experte
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Nachricht 5 von 6
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Soweit ich das richtig verstehe:

 

Wenn die Firma für sich selber baut sollen Sie die Aktivierungspflicht der Leistungen prüfen.

 

Wenn die Firma (z.B. GmbH) an einem Gebäude Ihres GGF baut, hat der eine ganz normale Ausgangsrechnung zu erhalten zuzügl. USt. Eventuell noch eine Betriebsaufspaltung betrachten.

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rahagena
Meister
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@MSCH1108  schrieb:

Hallo zusammen,

 

bei uns in der Firma werden derzeit Umbaumassnahmen gemacht. Meine Frage, Rechnungen von Bauleistenden müssen uns dann auch die Rechnung mit §13 b netto vorlegen. Wenn der entsprechende Nachweis des Finanzamtes von uns an die Bauleistungsfirma vorlegt wird.

 

Liege ich da richtig?

 

Vielen Dank im voraus für die Rückmeldungen.

 


Ja! Es gilt immer der Merksatz "Bauleister erbringt Bauleistung an Bauleister", damit ist es egal, was der Empfänger mit der Bauleistung macht 

 

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuermerkblaetter_und_broschueren/steuerschuldnerschaft-des-leistungsempfaengers-nach-13b-ustg-auf-bauleistungen-87886.html 

Wird eine unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG fallende Bauleistung an einen Unternehmer für dessen nichtunternehmerischen Bereich erbracht und erbringt dieser nachhaltig Bauleistungen, ist er für diesen Umsatz ebenfalls als Leistungsempfänger Steuerschuldner (§13b Abs. 5 Satz 6 UStG).

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letzte Antwort am 23.11.2023 10:00:42 von rahagena
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