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Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer - Zustimmung Mandant

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letzte Antwort am 02.07.2025 14:51:41 von HaHagena
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HaHagena
Einsteiger
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Wir haben über den Logistikauftrag den Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer auf uns beauftragt.

 

Auch der abgebende Steuerberater hat zugestimmt.

 

Nun fehlt noch die Zustimmung des Mandanten.

 

Der Mandant hat dazu die nachfolgende E-Mail erhalten:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

es liegt eine Anfrage zur Übertragung Ihrer mandantengenutzten Beraternummer mit Mandantendaten, Softwareverträgen und Zugangsrechten vor. Die beiden beteiligten Kanzleien haben diesem Vorgang zugestimmt. Zur abschließenden Bearbeitung ist Ihre Zustimmung zu folgendem Auftrag erforderlich:

vom 18.06.2025

für die mandantengenutzte Beraternummer 1453275

bis zum 18.06.2025

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zum Vorgang: https://apps.datev.de/lao/#/approvals/1561838649987826225/edit

Diese E-Mail wurde automatisch vom Logistikauftrag online versendet. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Service und Vertrieb

DATEV e.G.
Logistik-Center
"

 

Wenn der Mandant den Link anklickt, kommt er aber nicht weiter. 

 

Muss er dazu sich erst mit SmartCard etc. identifizieren?

 

Nachtrag:
Zwischenzeitliche Rückmeldung des Mandanten auf meinen Hinweis, er soll sich doch bitte mit DATEV SmartCard identifizieren:

 

"Die Authentifizierung per DATEV SmartCard / DATEV mIDentity ist fehlgeschlagen."

 

Wenn also allem Anschein nach eine Identifizierung erforderlich ist, diese aber über die bisherige SmartCard nicht möglich ist: Wie kann die Zustimmung vom Mandanten trotzdem erteilt werden?

 

andrereissig
Allwissender
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@HaHagena  schrieb:

"Die Authentifizierung per DATEV SmartCard / DATEV mIDentity ist fehlgeschlagen."


Vermutlich liegt es daran:

 

Beraternummernübertrag online: Genehmigung nicht gefunden - DATEV Hilfe-Center

 

andrereissig_0-1750251445619.png

 

 

Live long and prosper!
HaHagena
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Vielen Dank @andrereissig für die rasche Antwort. 

 

Wer ist dabei "Ihr Administrator"? Der alte Steuerberater? Vermutlich. 

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mkinzler
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Ja. Nach dem Übertrag dann Sie (ihr Administrator)

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andrereissig
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@HaHagena  schrieb:

Wer ist dabei "Ihr Administrator"? Der alte Steuerberater? Vermutlich. 


Derjenigen in dessen Rechteverwaltung der aktuell genutzte Stick des Mandanten zu sehen ist. Da die Übertragung ja noch nicht freigegeben wurde, muss das der Altberater sein.

Live long and prosper!
HaHagena
Einsteiger
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Nachtrag:

Die Zustimmung kann leider online nicht erteilt werden. Der Vorberater kooperiert wohl nicht.

Deswegen die Frage:

 

Wie kann die Zustimmung vom Mandanten erteilt werden, ohne dass er auf das frühere Zugangsmedium zugreifen muss? Irgendetwas ausdrucken und an die DATEV senden?

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andrereissig
Allwissender
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Uff, funktioniert das alte Rechtemedium gar nicht mehr?

 

Ansonsten soll der Mandant mal testen, ob er einen Servicekontakt an das Logistik-Center senden und um Freigabe bitten kann:

 

https://apps.datev.de/servicekontakt-online/

Live long and prosper!
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mjsapxrwswxöa
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Hagena,

 

lassen Sie sich die E-Mail, die an an den Mandanten ging, schicken und licken Sie mit Ihrem Medium doch mal auf den Link. Können sie freigeen? 

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HaHagena
Einsteiger
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Hallo @mjsapxrwswxöa,

 

diese Idee hatte ich auch schon. Hat leider nicht funktioniert. Ich komme dann einfach auf die Seite des DATEV Logistikauftrag Online. Aber ich kann dort nur den Auftrag sehen, so wie ich ihn auch sonst sehen kann, wenn ich mich selber einlogge.

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HaHagena
Einsteiger
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Hallo Herr @andrereissig,

 

vielen Dank für Ihren Einsatz.

 

Ich kann es meinen Mandanten nicht zumuten, sich damit beschäftigen zu müssen. Das muss ich schon übernehmen. 

 

Es wäre m. E. Sache der DATEV hier eine praktikable Lösung anzubieten. 

Zwar erhält der Mandant eine E-Mail, in der er aufgefordert wird, seine Zustimmung zu erteilen. Klickt er jedoch auf den mitgesandten Link, dann kommt die Fehlermeldung - und das war es dann.

Es ist eine von unzähligen Situationen, die die Unzufriedenheit mit der DATEV steigert. Da haben Leute einen Prozess erstellt, der nur trägt, wenn alles funktioniert. Wenn nicht, dann gibt es eben einfach keine Alternative. 

Die Mandanten, beide aus der IT-Welt, sind sprachlos. Unternehmerischerseits gäbe es die Bereitschaft, hierfür auch 50 oder auch 100 € Servicegebühr zu zahlen - wenn es denn funktionieren würde.

Wahrscheinlich besteht die Alternative in einem monströsen Papierprozess, der dann wochenlange Bearbeitung mit sich bringt.

 

Es sind diese einfachen Sachen, die eigentlich reibungslos laufen müssten, die aber soviel Ungemach mit sich bringen und die dann eine große Unzufriedenheit zurücklassen. 

quantenjoe
Erfahrener
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Nachricht 11 von 14
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Moin Moin,

 

so bekloppt es auch klingt,

 

Ticket bei der Datev aufmachen, das Problem beschreiben und dann: Löst es, leibe Datev!

Datev macht die Regeln, Datev muss also das Problem lösen können.

 

Nach meiner Erfahrung, kann es schon beim ersten Lösungsversuch passieren. Kann aber auch Beharrlichkeit erfordern. Ist etwas Glücksspiel, was schnelle Erfolge angeht. Aber i.d.R. findet sich immer ein Datev-Mitarbeiter*in (nach meiner Erfahrung Mitarbeiterin!), die dem wirklich nachgeht!

 

QJ

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HaHagena
Einsteiger
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Zur abschließenden Info:

 

Der Alt-Berater musste erst noch eine SmartCard für den Mandanten neu ordern und in seiner Rechteverwaltung insofern freischalten.

 

Dann konnte der Mandant Online über den Link aus der E-Mail die Freigabe zur Mandantendatenübertragung erteilen.

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mkinzler
Meister
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Ein SmartLogin wäre die günsigere/schnellere Lösung gewesen ...

HaHagena
Einsteiger
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Hallo @mkinzler ,

 

das kann sein. Aber es hätte wohl eine Kooperation zwischen Alt-Berater und Mandant verlangt. Und da gibt es Spannungen.

 

Die Frage ist doch, weswegen die DATEV einen solchen Popanz betreibt. Warum wird es nicht ermöglicht, dass die Registrierung auch über den Neu-Berater durchführbar ist? Da regiert das Prinzip Angst (vor etwaigen Datenschutzverstößen, so wird sicherlich sogleich warnend mit dem Zeigefinger eingewandt). Aber wenn der Neu-Berater doch die Identifikation des Mandanten und die Freischaltung durchführt und doch auch der Alt-Berater zustimmen muss, ist das Risiko eines Missbrauchs im Promille-Bereich. Wegen solcher "Risiken" ist die steuerliche Beratung ja auch ohne Wenn-und-Aber komplett von der Geldwäsche-Überwachung erfasst - bei einer Anzahl von Verdachtsmeldungen, die noch deutlich unterhalb des Promille-Bereichs liegt.

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letzte Antwort am 02.07.2025 14:51:41 von HaHagena
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