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Sendetermin Kapitalertragsteueranmeldung

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letzte Antwort am 28.09.2017 17:45:27 von willimüller
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karlhörterer
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Hallo Community,

Tagesanmeldungen für Kapitalertragsteueranmeldungen müssen am Gewinnausschüttungstag beim FA vorliegen und bezahlt werden. Laut Programmhinweis gilt:  "Laut Vorgabe der Finanzverwaltung sollten keine Kapitalertragsteuer-Anmeldungen für einen in der Zukunft liegenden Anmeldetag abgegeben werden. Tagesanmeldungen (z.B. Gewinnausschüttungen), die zum Beispiel am 1. Februar angemeldet werden müssen, sollten auch frühestens zu diesem übermittelt werden".  Deshalb würde ich also einen Termin anklicken (nicht heute, sondern z.B. am 29.9.2017).

Bei den Hilfen zu den Elstereinstellung steht:

"Bei authentifizierten Erklärungen liegen die Daten spätestens 5 Tage nach dem Abschicken aus der Kanzlei im Finanzamt vor. Bei nicht authentifizierten

Erklärungen liegen die Daten spätestens 2 Tage nach dem Abschicken aus der Kanzlei im Finanzamt vor."

Wenn ich einen abweichenden Sendetermin (nicht heute, sondern z.B. am 29.9.2017) anklicke, möchte ich auch, dass die Daten am selben Tag (im Beispiel 29.9.) beim FA vorliegen und nicht "spätestens" nach 5 bzw. 2 Tagen.  Wie kann dies sichergestellt werden?

Gruß

K.H.

kari
Einsteiger
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Ich hatte das Thema jüngst bei einem Berliner Körperschafts-Finanzamt (Kö II). In Berlin jedenfalls werden die KapESt-Anmeldungen nicht elektronisch angenommen, deshalb muss mit der Übermittlung nicht bis zum Tag der Ausschüttung gewartet werden, wurde mir vom Kö II mitgeteilt.

Die elektronisch übermittelte KapESt-Anmeldung wird in Berlin auf Papier ausgedruckt und dem zuständigen Beamten in Papierform zugeleitet. Dieser erfasst die gemeldeten Daten dann manuell, wenn es seine Zeit zulässt. Dies hatte bei einer Mandantin mit erteilter Lastschriftermächtigung zur Folge, dass die KapESt erst rd. ein halbes Jahr nach ihrer Fälligkeit eingezogen wurde.

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andreashofmeister
Allwissender
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Sie übertragen aber doch "elektronisch"  in Berlin oder an das FA in Berlin, oder?

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willimüller
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Hallo Herr Hörterer,

haben Sie diesen Beitrag schon gesehen:

KapESt Anmeldung: zukünftiger Anmeldetag wird beanstandet

Ich hoffe, dass da bald eine vernünftige Lösung umgesetzt wird. Man muss sich nur mal vorstellen, dass USt Voranmeldungen auch nur am 10. übermittelt werden dürften (und nicht einen Tag vorher 🙂 oder später (Verspätungszuschlag).

Den Hinweis auf diesen unsinnigen Wunsch der Finanzämter könnte sich die Datev m.E. sparen.

Schöne Grüße

Willi Müler

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kari
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Ja, natürlich übertrage ich elektronisch.

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kari
Einsteiger
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Hallo DATEV,

jedenfalls für Berlin, das die elektronisch übertragenen Daten nicht elektronisch einspielen kann, ist der Hinweis sowieso fehl am Platz.

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karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo Herr Müller,

vielen Dank für den Link. Ich verlasse mich jetzt mal auf DATEV (Antwort Johannes Mayer von der DATEV) und gebe den Ausschüttungstag (29.9.) als Übermittlungstag ein und gehe davon aus, dass dann die Anmeldung auch am 29.9. bei der Finanzverwaltung eingeht. Warum aber bei den Elster-Einstellungen der Hinweis erscheint, dass die Daten "spätestens" 5 Tage später (also ggf. nach dem Ausschüttungstag, "wenn man kein Glück hat") dem FA vorliegen, bleibt unklar. Vielleicht kann die DATEV etwas Licht ins Dunkel bringen, was Sache ist.  

Gruß

K.H.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Hörterer,

meine Vermutung ist, dass für den Hinweis zu unterscheiden ist, wann die Abgabe der Erklärung erfolgt und wann der jeweilige Sachbearbeiter hierauf Zugriff hat.

Die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung erfolgt am 29.09. Dies ist dann auch der Abgabetermin für die Anmeldung.

Da die Daten aber ja an die Zentralstelle des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden, hat der Sachbearbeiter des Finanzamts diese Daten erst einige Tage später im Zugriff. Und da dies in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich ist, dürfte es für die DATEV dann auch schwierig werden, einen genauen Termin zu nennen.


Viele GrüßeUwe Lutz

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karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

ich glaube, dass Ihre Vermutung richtig ist. Wichtig für unsere Zwecke ist ohnehin nur der termingerechte Zugang bei der Finanzverwaltung. Wenn das gewährleistet ist, ist alles gut.

Vielen Dank nochmal für Ihren Beitrag.

Gruß

K.H.

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susanne_koch
Aufsteiger
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Ja, aber ich muss mich auf die termingerechte Übermittlung durch Datev verlassen. Kontrollieren kann ich das nicht so einfach, denn in der "Geschäftsfeldübersicht Elektronische Übermittlung" werden die Infos zur Kapitalertragsteuer leider nicht angezeigt.

"Diese bietet Ihnen einen Überblick über alle ELSTER-Fälle aller

Steueranwendungen.", so das Info-Dok. 1021955.

Leider nicht ganz, denn - Achtung Ausnahme!:

"Die Daten zur Kapitalertragsteueranmeldung werden nicht in der neuen
Geschäftsfeldübersicht angezeigt.

Für diese Mandanten (getrennte bzw. besondere Veranlagung und
Kapitalertragsteueranmeldung) kann auch die neue Funktion der Bereitstellung von
Sendedaten im DATEV-Rechenzentrum und deren spätere Übermittlung aus dem
Arbeitsplatz nicht genutzt werden. Eine Terminaussage zu einer geplanten
Realisierung ist aktuell nicht möglich."

Also muss ich immer darauf hoffen, dass die Übermittlung zum eingestellten Termin auch tatsächlich klappt und kann das nicht mit einem Blick auf die Übersicht kontrollieren - schade.

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andreashofmeister
Allwissender
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"Eine Terminaussage zu einer geplanten

Realisierung ist aktuell nicht möglich."

Warum eigentlich nicht? Gibt es dafür eine hinreichende Begründung?

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 12 von 12
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Geschäftsfeldübersicht Steuern/Elektronische Übermittlung: Keine Anzeige der Kapitalertragsteueranmeldung

na ja, so richtig "hinreichend" ist es nicht....,? Ist eben alles schwierig.... 🙂

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letzte Antwort am 28.09.2017 17:45:27 von willimüller
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