Hallo zusammen!
Ich habe in 09/2017 einen neuen Beschäftigungsbetrieb 2 mit einer neuen Betriebs-Nr. bei einem Mandaten angelegt. Die Mitarbeiter, die vorher im Beschäftigungsbetrieb 1 und jetzt im Beschäftigungsbetrieb 2 arbeiten, habe ich über Personaldaten/Tätigkeit/Allgemeine Angaben den neuen Beschäftigungsbetrieb 2 zugeordnet. Für jeden Beschäftigungsbetrieb werden eigene Beitragsnachweise erstellt.
Aber: Hätten nicht SV-Meldungen (Abmeldung für Beschäftigungsbetrieb 1 und Anmeldung für Beschäftigungsbetreib 2) erstellt werden müssen?
Wo habe ich einen Haken oder einen Eintrag vergessen?
Für eure Anregungen im voraus vielen Dank.
Viele Grüße
Daniela Johannes
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Johannes,
es handelt sich um keinen DEÜV-Meldetatbestand. Eine Meldung wäre nur dann zu erstellen, wenn sich gleichzeitig der Rechtskreis ändert.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings verstehe ich folgendes nicht: Der Mitarbeiter wurde unter der Betriebs-Nr. 1 angemeldet, später auf den neuen Beschäftigungsbetrieb 2 umgeschlüsselt und die Beiträge für diesen Mitarbeiter werden unter der Betriebs-Nr. 2 (keine Konsolidierung) gemeldet. Woher weiß die Krankenkasse, dass die Beiträge zu dem Mitarbeiter gehören?
Oder: Was ist, wenn z. B. in 11/2017 der Beschäftigungsbetrieb 1 eingestellt wird?
Viele Grüße
Daniela Johannes
Guten Morgen Frau Johannes,
wie die Krankenkassen damit umgehen , weiß ich leider auch nicht. Es gibt halt keine gesetzliche Grundlage dafür und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es schon einmal die Überlegung dafür einen Meldetatbestand einzuführen, aber die Krankenkassen hielten einen Meldetatbestand dafür nicht für notwendig.
Wenn Beschäftigungsbetrieb 1 eingestellt wird, dann melden Sie diesen Tatbestand der Agentur für Arbeit. Dadurch wird die Betriebsnummer inaktiv. Die Krankenkassen werden diesen Sachverhalt dann sicher klären.
Als ich noch vor ewigen Zeiten bei einer Krankenkasse gearbeitet habe, war uns zumindest bekannt, welche Betriebsnummern zum gleichen Unternehmen gehörten. Es war daher zumindest damals schon zu klären. Heute wird es da technisch sicher noch ganz andere Möglichkeiten geben.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Viele Grüße
Daniela Johannes
Moin,
ich möchte das Thema aus aktuellem Anlass noch mal aufgreifen.
Wir haben einen Mandanten mit zur Zeit sieben Beschäftigungsbetrieben. Innerhalb dieser haben wir des öfteren natürlich auch Wechsel von Mitarbeitern.
Bei dem Wechsel eines MA von BB 1 in BB 3 wurden entsprechend keine Meldungen erstellt. Nun verlangen die KK jedoch, dass wir den MA zum 31.07.19 bei BB 1 abmelden und bei BB 3 zum 01.08.19 wieder anmelden und entsprechend dann auch die Jahresmeldung korrigieren.
Das das nicht nur einen MA betrifft sondern in diesem Fall 28(!) habe ich schlicht keine Lust Meldungen per svnet zu machen, die die Krankenkassen nach eigener Meinung nicht haben wollten.
Jemand eine Idee?
Einfach mal die Krankenkasse nach einer gesetzlichen Grundlage für die Meldung fragen. Das hat bisher noch kein Sachbearbeiter einer KK geschafft.
Und dann reicht plötzlich die Mitteilung aus, dass der Mitarbeiter in dem anderen BB tätig ist.