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sozialversicherungsrechtliche auswertung lohnsteueraußenprüfung

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letzte Antwort am 19.09.2017 20:22:16 von sue
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dankol
Beginner
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Hallo liebe Mitglieder,

ich habe folgende Frage:

Hat Datev eine Lösung bzgl. der sozialversicherungsrechtlichen Auswertungen einer Lohnsteueraußenprüfung? Über Lodas kann ich ja keine Meldungen für Altjahre erstellen. Oder kann ich dies nur über SV-Net Melden?

Fall: eine Lohnsteueraußenprüfung hat eine Nachversteuerung der Kfz-Nutzung ergeben. Das Ergebnis muss ich auch der Sozialversicherung melden. Wie kann ich das mit Lodas lösen? Bzw. kann man das mit Lodas lösen?

Danke im Voraus

heckerlein
Fachmann
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aeckel
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Wir senden den Bericht/Bescheid der Lohnsteuerprüfung an den Prüfer der Dt. Rentenversicherung mit der Bitte um Auswertung, so hat es uns der Prüfer selbst vorgeschlagen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

die sozialversicherungsrechtliche Auswertung der Feststellungen aus einer Lohnsteuer-Prüfung sollte man zeitnah selbst durchführen.

Wenn dies erst im Rahmen der nächsten Sozialversicherungsprüfung erfolgt, werden die Beiträge rückwirkend fällig gestellt, so dass dann auch entsprechende Säumniszuschläge nachberechnet werden.

Aber wenn es aktuell so ist hilft es auch nicht viel, dies nun selbst auszuwerten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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aeckel
Beginner
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wir geben ihm den Bericht/Bescheid nicht erst bei der nächsten Prüfung, sondern schicken ihn direkt nach der Lohnsteuerprüfung zum Prüfer der Dt. RV, er berechnet dann keine Säumniszuschläge da er die Unterlagen ja zeitnah erhält. Dies wurde uns von dem Prüfer so vorgeschlagen und erspart uns die Arbeit alles selbst zu korrigieren.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Eckel,

interessante Variante.

Muss ich mal mit dem Prüfer bei uns das nächste Mal absprechen, wenn er wieder da ist.

Wobei mich das etwas irritiert, dass der Prüfer dann Zugriff auf die Daten hat, obwohl zu dem Zeitpunkt gar keine Prüfung angeordnet ist. Da hätte ich irgendwie "datenschutzrechtliche Bauschmerzen".

Viele Grüße

Uwe Lutz

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aeckel
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das wird natürlich mit dem Mandant besprochen, dass der Prüfer die Daten zur Auswertung bekommt

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Eckel,

dass Sie dies mit Ihrem Mandanten klären, hatte ich angenommen.

Irritiert bin ich mehr von dem Vorschlag des Prüfers und der Tatsache, dass dieser in die Meldungen usw. reingucken kann und darf (?), die er aktuell gar nicht prüfen soll.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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rvh
Erfahrener
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Hallo Herr Lutz,

der Prüfer wird sich auf Grund des eintreffenden LSt-Prüfberichts anlassbezogen einen Prüfauftrag "beschaffen" und dann kann er die Daten auch auswerten.

Das ist aber auf jeden Fall eine interessante Variante, die uns viel Handarbeit abnehmen würde, sofern die DRV das zur "generellen Linie" machen würde.

Mal sehen, was unser DRV-Prüfer bei seinem nächsten Besuch dazu meint.

Herzliche Grüße - und schon mal ein erholsames Wochenende

Rolf Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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dankol
Beginner
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Hallo, Ich habe mich nach dem Hinweis, den Bericht an die dt. RV zu senden, mit der Prüfstelle in Verbindung gesetzt. Die Dame meinte, dass dies nicht der Regel entspricht und eher selten als der Normalfall. Das ist wohl ein äußerst zuvorkommender Prüfer.

Grüße

Kolodziej

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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Hein,

bisher haben alle Prüfer (Deutsche Rentenversicherung Rheinland) die Lohnsteueraußenprüfungsberichte nachträglich ausgewertet. Allerdings haben wir das bereits immer schon bei der Prüfung mit dem Prüfer abgestimmt, dass sollte noch eine LSt-Außenprüfung stattfinden, wir den Bericht "nachreichen". Somit erhält bei uns der letzte SV-Prüfer, der da war, noch den LSt-Prüfbericht, wenn bis zur nächsten SV-Prüfung eine LSt-Außenprüfung stattfindet.

Viele Grüße

T. Reich

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rvh
Erfahrener
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Hallo Herr Reich,

das dürfte wohl aber nur in den Fällen klappen, wo LSt- und SV-Prüfung die gleichen Jahre betreffen.

Wie geht das aber mit abweichenden Prüfungsjahren (LSt 2013-2015 und SV 2011-2014) ??

Da wird Ihnen Ihr SV-Prüfer doch allenfalls die seinen "alten" Prüfungsauftrag betreffenden Jahre anfassen - und die anderen Jahre müssen Sie dann wegen der Drei-Monats-Frist wieder selbst bearbeiten??

Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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(Albert Einstein, 1879-1955)
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 13 von 14
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Hallo Herr Hein,

es kam noch nicht so häufig vor, aber ich hatte tatsächlich schon das Glück, dass mir Prüfer auch ein Folgejahr berücksichtigt haben. In rund 20 Jahren 2 x bei aber zwei verschieden Prüfern. Dazu dann noch die Prüfungen, die im gleichen Jahr statt fanden.

Es ist auf jeden Fall immer einen Versuch wert, mit dem Prüfer zu sprechen. Entweder mit dem Prüfer, der die letzte Prüfung des Mandanten vorgenommen hat oder dem Prüfer, der in dem Jahr gerade kommt. Und mal ehrlich, wertet der Prüfer erst nach vier Monaten aus, ist das 1% Säumniszuschlag in einigen Fällen immer noch preiswerter, als wenn ich ggf. mehrere Stunden manuell rechne.

Aber, man braucht immer den "richtigen" Prüfer...

Viele Grüße

T. Reich

sue
Aufsteiger
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für die Anregung.

Ich habe jetzt mit der DRV-Prüferin gesprochen, die sich für diesen Herbst angekündigt hat.

sie hat gesagt, dass man jeden Lst-Prüfbericht einreichen kann und der immer, durch jeden Prüfer, ausgewertet wird. Das spart also enorm Zeit.

Besten Dank und viele Grüße

Sue

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letzte Antwort am 19.09.2017 20:22:16 von sue
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