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USt-VA ohne festschreiben

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letzte Antwort am 30.08.2017 16:23:36 von björn
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ggvgö_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 13
5175 Mal angesehen

Hallo,

gibt es bei Datev eigentlich doch irgendeine Möglichkeit die USt-VA zu senden,

ohne dabei fest zu schreiben?

Etwa für ganz besondere Ausnahmefälle...

MfG

U. Götze

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 13
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Hallo Frau Götze,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit. Das Recht hierfür muss aber ausdrücklich in der Nutzungskontrolle bzw. Rechteverwaltung freigeschaltet werden. Beschrieben ist dies im Dokument  1071073 .

Das Senden ohne Festschreiben wird dann auch im Buchführungsprogramm dokumentiert und kann im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Diskussionsbedarf mit dem Prüfer führen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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björn
Experte
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Nachricht 3 von 13
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Hallo Frau Götz,

alternativ können Sie auch die Umsatzsteuer-VA über das Programm "DÜ Formulare Rechnungswesen" wegschicken.

Gruß

Björn Niggemann

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 13
2974 Mal angesehen

Hierzu möchte ich noch einmal ausdrücklich den Wunsch äußern, dass von der Pflicht der Festschreibung sämtliche EB-Werte, und nicht nur die OP-Werte, auszunehmen sind. Ich bin ausdrücklich für eine Festschreibung, aber nicht die EB-Werte.

EB-Werte sind lediglich Vortragswerte und ergeben sich zwingend, aufgrund des Bilanzsummenzusammenhanges, aus dem Vorjahr. Eine Festschreibung ist also weder nötig, noch rechtlich geboten. Ein Verstoß gegen die GoB kann ich einfach nicht erkennen.

Ferner haben EB-Werte niemals Einfluss auf die laufenden Umsatzsteuerwerte.

Deshalbe meine Petition an DATEV: Herz
Nimmt bitte endlich die EB-Werte aus!

Gruß A. Martens

ggvgö_
Einsteiger
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Nachricht 5 von 13
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Dankeschön

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ggvgö_
Einsteiger
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Nachricht 6 von 13
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Dankeschön für die Info

mo_ne
Beginner
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Nachricht 7 von 13
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Sehr gute Idee. Mich nervt das Festschreiben der EB Werte auch immer.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 13
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Hallo zusammen,

danke für Ihre Anregungen. Der Wunsch „Stapel der EB-Werte Sachkonten nicht festzuschreiben" ist uns bekannt. Gerne nehmen wir Ihre Wunschnennungen (inkl. "Gefällt mir"-Klicks" in unsere Datenbank auf.

Ein Umsetzungszeitpunkt kann aktuell noch nicht genannt werden.

Mit freundlichem Gruß

Katharina Schönweiß

Kundenservice Kanzlei Rechnungswesen

DATEV eG

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toto
Beginner
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Nachricht 9 von 13
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Die Forderung, dass EB-Werte nicht festgeschrieben werden müssen, kann ich nur unterstützen. Auch die Argumente sind richtig, vor allem was die GoB betrifft. Ich erinnere mich daran, ich glaube es stand im DATEV-Magazin (vor einigen Monaten), dass dort zu diesem Thema ein Artikel verfasst worden ist. Mich hatte es sehr verwundert, dass dort ein Steuerberater (oder war's eine -in?) die derzeitige Vorgehensweise des Festschreibenmüssens der EB-Werte als sehr gut empfunden hat und auch konsequent von den Mitarbeitern so umsetzen ließ. Ich hatte mich damals schon gefragt, wo das hinführt, wenn man ein paar mal geänderte EB-Werte übergibt. Auch wenn man sowas inzwischen ausblenden kann, es fehlt einfach ein einziger übersichtlicher EB-Vorlauf zum abstimmen, dass ist bei 10 weiteren EB-Vorläufen einfach nicht praktikabel.

Deshalb auch von meiner Seite die Bitte an DATEV dies so schnell wie möglich umzusetzen.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 10 von 13
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Auch wenn man sowas inzwischen ausblenden kann,...

Gerade diese Ausblendfunktion ist wieder einmal völlig idiotisch (wie so vieles) programmiert. So wird die Ausblendfunktion nicht dauerhaft gespeichert.

Viel schlimmer ist aber, wenn ein Kontoblatt gedruckt wird. Hier werden dann auch die ganzen Stornos angezeigt und ich lasse mich nicht zwangsweise zum Volldeppen erklären, weil ich hier immer wieder sinnlose Stornobuchungen habe, weil die DATEV meint, mich zum festschreiben zwingen zu wollen.

Nun könnte man ja argumentieren, dass man einfach nur die Geldkonten übergeben soll. Aber ich möchte dem Mandanten eine vollständige SuSa aushändigen und ich verbuche mein Afa monatlich.

Deshalb mein Fazit:

Ausblendfunktion = debil programmiert

Aus diesem Grunde verzichte ich auf die Ausblendfunktion und ziffere alle Konten aus. Und das führt mich wieder zum nächsten Problem, mit der Einrichtung der Auszifferungsfunktion und das wiederum zum nächsten....

Workflow wird halt bei DATEV wohl anders definiert. Der Schwerpunkt liegt wohl bei Work und flow ist stumm!

Gruß A. Martens

alterpraktiker
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 13
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Schön daß es Ihnen bekannt ist. Die DATEV Entwicklung sieht das leider anders.

Sie sollten daher nicht die DATEV Pauschalaussage machen: Der Wunsch ist uns bekannt ..."

Dieser Wunsch wird aber von der Entwicklung in den nächsten Jahren nicht umgesetzt werden.

mgünzel
Beginner
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Nachricht 12 von 13
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Hallo Herr Niggemann,

und wie sieht es bei Ihrer Lösung mit der Nachprüfbarkeit aus z. B. bei einer Betriebsprüfung? Wird dieses Vorgehen programmintern dokumentiert oder nicht?

Viele Grüße

Manfred Günzel

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björn
Experte
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Nachricht 13 von 13
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Hallo Herr Günzel,

wir benutzen das Tool nur für Schätzungen der Umsatzsteuer. Da dann zeitnah die Buchhaltung folgt wird über das REWE Programm dann eine korrigierte Voranmeldung übermittelt und somit gibt es bei Prüfungen keine Probleme.

Wir speichern im Zusammenhang mit der Schätzung sämtliche Dokumente in der Dok-Org. damit eine Dokumentation vorhanden und nachvollziehbar ist.

Gruß

Björn Niggemann

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letzte Antwort am 30.08.2017 16:23:36 von björn
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