abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elstam Wechsel Azubi/Festanstellung (LODAS)

5
letzte Antwort am 18.07.2017 18:33:13 von sue
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
eva
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
1745 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

weiß jemand wie das mit ELSTAM funktioniert, wenn ich einen Azubi abmelde und dieser gleichzeitig später einen Tag als Geselle bei dem gleichen Arbeitgeber anfängt zu arbeiten?

An der elektronischen Lohnsteuerkarte ändert sich nichts, am Hauptarbeitgeber ändert sich auch nichts.

Wenn ich die Abmeldung schicke, erfolgt automatisch die Abmeldung auch für Elstam.

Die gleichzeitige Anmeldung erfolgt doch bestimmt nicht, oder?

Muss ich die dann manuell einen Tag später anstoßen?

Oder kann ich ELSTAM manuell unterdrücken, weil sich ja eigentlich nichts ändert?

Wenn jemand diesen Fall schonmal hatte, wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.

LG

Eva Winters

Nachricht geändert durch Eva Winters

sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
957 Mal angesehen

Hallo,

es muss doch weder soz.-vers. rechtlich noch lst-rechtlich eine Abmeldung erfolgen, sondern  zum Ersten des Folgemonats der Prüfung sind nur die Sozialversicherungsmerkmale zu ändern. Ich denke,  dass das bei LODAS und LUG gleich zu handhaben ist.

Viele Grüße

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 6
957 Mal angesehen

Hallo Frau Winters,

bitte ergänzen Sie Ihre Überschrift noch um Lodas oder LuG. Dann wird die Unterstützung sicher noch besser gelingen.

Bei taggenauem (Azubi-Austritt am Prüfungstag = automat. ELStAM-Abmeldung) Statuswechsel müssen Sie eine neue Personalnummer vergeben und das ELStAM-Verfahren dort neu anmelden (wie bei jedem beliebigen Neueintritt)..

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
ckuepper
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
957 Mal angesehen

Hallo Frau Winters,

den Mitarbeiter abmelden, Austritt verwalten.

Auf neue Mitarbeiternummer kopieren und dann mit den Eintrittsdatum anmelden.

So sollte mit dem Ende der Ausbildung umgegangen werden.

Der Geselle bekommt auch schon mehr Lohn, da muss sonst auch manuell rumgerechnet werden.

Diese Geschichten erst zum Monatswechsel die Änderungen vornehmen finde ich nicht praktikabel.

Vielen Grüße

Claus Küpper

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
957 Mal angesehen

Moin,

wie Sue schon schrieb: Einen Austritt und neuen Eintritt (mit neuer Personalnummer) muss ich nicht durchführen. Es ist möglich - gerade wenn ich die Personalnummern auch noch für andere betriebsinterne Kriterien nutze, aber nicht notwendig.

Bei Abrechnung über eine Personalnummer ändere ich im Folgemonat nach Ausbildungsende die Daten wie Personengruppe usw. und passe die Daten der Gehaltshöhe im Monat des Ausbildungsendes für den Teilmonat manuell an - fertig. Eine Ab-/Anmeldung bei ELStAM ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Ummeldung bei der Krankenkasse (Wechsel Personengruppe) wird zum Monatswechsel durch das Programm erstellt.

Wenn ich eine neue Personalnummer nutze, muss ich folgendes beachten:

  • Erfassung der bisherigen/weiterführenden Personalnummer und sonstigen Angaben hierzu, damit die Ab-/Anmeldung wg. Wechsel der Personengruppe erstellt wird (Ab-/Anmeldungen wg. Beschäftigungsende/Beschäftigungsbeginn sind falsch!)
  • Schlüsselungen für die Berufsgenossenschaft müssen angepasst werden, da die UV-Jahresmeldung nur für eine Personalnummer übermittelt werden darf
  • manuelle Überwachung und Erfassung der notwendigen Daten für den internen Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember (soweit überhaupt technisch machbar) - für den Mitarbeiter ist der interne Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember ein netter "Bonbon", da es dort erfahrungsgemäß mit der Dezember-Abrechnung eine deutliche Erstattung gibt
  • Schlüsselung für Ersteintritt erforderlich, wenn Erstattung U1 innerhalb der ersten vier Wochen der "neuen" Beschäftigung notwendig

Und ich weiß jetzt nicht, ob ich nicht noch weitere Punkte vergessen habe.

Also: Ich halte die Abrechnung über eine Personalnummer für deutlich einfacher und weniger fehleranfällig.

Viele Grüße

Uwe Lutz

sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
957 Mal angesehen

Und ich weiß jetzt nicht, ob ich nicht noch weitere Punkte vergessen habe.

Also: Ich halte die Abrechnung über eine Personalnummer für deutlich einfacher und weniger fehleranfällig.

Viele Grüße

Uwe Lutz

Teuer wird es, wenn man vergisst, auf der 2. Personalnummer die Werte der 1. Personalnummer als Vorarbeitgeberwerte einzugeben (bzw. Vorarbeitgebertage). Dann geht LuG von 0€ aus und rechnet Einmalbezüge/Sonstige Bezüge auf das ganze Jahr hoch und es wird zuwenig Lohnsteuer einbehalten

=> HAFTUNG => Ich mache grundsätzlich keine taggenauen Lohnabrechnungen mehr.

Viele Grüße

0 Kudos
5
letzte Antwort am 18.07.2017 18:33:13 von sue
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage