mal wieder bekomme ich keinen abruf der VaSt und auch nicht Steuerkonto, OBWOHL beide Vollmachten bereits letztes Jahr eingetragen wurden und auch letztes Jahr ein datenabruf gelang.
die momentane ELSTER-Verfügbarkeit habe ich bereits geprüft. dort gibt es keine Meldungen.
weiß jemand, wo ich genau bei der Finanzverwaltung anrufen muss, wenn man fragen zu den einträgen hat
Hallo,
unter https://www.elster.de/steuerb_kontoab.php finden Sie über Verfahrensablauf den Punkt Zentralstelle ElsterOnline für Ihr jeweiliges Bundesland. Dort stehen Telefonnummern.
Derzeit gibt es wohl mehrfach Unterbrechungen durch die Umstellung auf die VDB 2.0. Hoffe & denke, dass sich das in den nächsten Monaten gibt.
VG.
hatte den verdacht auch wegen der Umstellung aber es ist echt seltsam. mal geht nix. dann kommen die Daten der Ehefrau. beim mann nix. dann wieder die Meldung nicht freigeschaltet. auch mit chef-karte nix...
ich warte mal ab, aber danke für den tipp, den werde ich sicherlich noch brauchen
Hallo, stelle seit drei Tagen fest, dass keinerlei Abrufe funktionieren. Wird also nach mehreren Minuten abgebrochen.
Nun, "in den nächsten Monaten geben" wäre ja fatal. Die Lösung sollte schon schneller gehen.
Gestern konnte ich zumindest bei der Verfügbarkeit der ELSTER-Server lauter "rote Kreuze" sehen, womit Einiges down war.
Heute erhalte ich die Meldung "Alle Server stehen uneingeschränkt zur Verfügung".
Sofort getestet und was soll ich sagen: Der Abruf dauert sichtlich länger als zuvor, aber die Daten sind wieder bereitgestellt. Müsste also wieder laufen.
die Kreuzchen hab ich auch gesehen.
heute probiert, zumindest habe ich die vast-Daten bekommen. diesmal für beide. steuerkonto immer noch nicht funktionsfähig, obwohl heute ein haken drin ist
Hallo,
"in den nächsten Monaten geben" wäre ja fatal
da gebe ich Ihnen völlig recht. Habe allerdings die Information bekommen, dass die Umstellungen kanzleiweise erfolgen und sich wohl einige Zeit hinziehen werden, so zumindest in unserem Bundesland. So war die Information von meiner Kollegin, die mit VaSt-, Steuerkonto- etc. -Anmeldungen betraut ist (ich selber bin damit nicht befasst). Ich bzw. wir können derzeit ebenso zum Teil keine Steuerkonto-Abfragen machen. Das betrifft bei uns aber scheinbar nur Mandanten, die in einem bestimmten Zeitraum für das Steuerkonto angemeldet wurden. Eine E-Steuerdatenabfrage hatte ich in der letzten Zeit nicht.
Seit der Umstellung der VDB kann man ja gleich das Steuerkonto online registrieren - bisher dachte ich - wunderbar!! Allerdings muss ich nun feststellen, dass alle Mandanten, die ich nach dem 05.05. registriert habe (im Steuerkonto online) dieses Schreiben der OFD bzw. FA Göppingen erhalten haben => nochmals Unterschrift vom Mandant ?!? Obwohl es hieß die Mandanten erhalten keine Schreiben mehr. Hat hier jmd Erfahrungen?
nein, ich dachte ebenso wie sie...
sollte sich das rausstellen werden wieder dutzende anrufe kommen, was das jetzt soll. ich hoffe, dass uns das erspart bleibt, aber wenn das nicht der fall ist, dann BUUUUUUUH ! ! !
Hallo,
bei einer Registrierung des Steuerkontos über den bisherigen Weg des Programms Steuerkonto online befinden Sie sich in dem bisherigen länderspezifischen Verfahren. An dem länderspezifischen Verfahren hat sich nichts geändert. Daher werden Ihre Mandanten weiterhin angeschrieben.
Das Anschreiben entfällt nur, wenn die Registrierung über die Vollmachtsdatenbank durchgeführt wird. Übermitteln Sie in der Vollmachtsdatenbank eine Vollmacht, die auch das Recht für den Steuerkontoabruf beinhaltet und enthält diese die benötigte Steuernummer, erhalten Sie automatisch die Freischaltung des Steuerkontos. Eine zusätzliche Registrierung über Steuerkonto online ist in dem Fall nicht mehr notwendig.
Viele Grüße
Corinna Wähner
DATEV eG
Hallo Frau Wähner,
danke für die Info, gleich getestet - leider kommt bei Abfrage über das Programm Steuerkonto online (ohne zuvor erfolgte Registrierung hier) folgender Fehler (Bild 3).
In der Vollmachtsdatenbank steht jedoch StKto Abruf erlaubt (Bild2). Auch eine Abfrage des Steuerkontos über die VaSt ist nicht möglich (also KiSt-Zahlungen) (Bild1). ((PS: VaSt funktioniert ansonsten..)
Viele Grüße und Danke schon vorab für Ihre Hilfe.
C. König
Hallo,
noch ein Nachtrag zu
Nun, "in den nächsten Monaten geben" wäre ja fatal. Die Lösung sollte schon schneller gehen.
> Re: Vollmachtsdatenbank Vollmacht kann nicht übermittelt werden
VG.
Hallo Herr/Frau C. König,
nachdem Ihnen in der Vollmachtsdatenbank der Status für den Steuerkontoabruf mit JA von der Finanzverwaltung zurückgemeldet wird, sollte der Abruf funktionieren. Warum dies trotzdem nicht funktioniert, kann ich leider ohne weitere Angaben nicht nachvollziehen. Bitte nutzen Sie für die Klärung unseren Service unter der Hotline 0911/319 36899.
Viele Grüße
Corinna Wähner
DATEV eG
Wir nutzten bisher die Registrierung von Steuerkonto Online ohne Vollmachtsdatenbank (immerhin funktioniert es). Wenn eine neue Steuernummer vergeben wird, benötigen wir eine neue Vollmacht mit der neuen Steuernummer.
Ist dies bei Nutzung der Vollmachtsdatenbank genauso oder kann/darf man sich für jedes Steuerkonto eines Mandanten freischalten, auch wenn man speziell für diese Steuernummer keine besondere Vollmacht hat (zum Beispiel eben weil diese neu vergeben wurde)?
si erfassen dann in der bereits vorhandenen vollmacht eine neue steuernummer hinzu (mehrere möglich) und dann zwei bis drei tage warten, fertig
Hallo Frau Wähner,
hat sich in der Zwischenzeit geklärt - man benötigt die aktuelle Version des Programms Steuerkonto online 3.32 - dieses war leider durch unseren Systempartner noch nicht installiert... Die Abfrage funktioniert nun einwandfrei über den Button "Abfrage neuer Mandant" !! Und der (lästige) Zwischenschritt Vollmacht Steuerkonto online ausfüllen versenden und auf die Rückantwort des FA warten sowie die Registrierung fällt weg - erspart uns Zeit 🙂
Grüße
C. König
Dieser unheimlich lange Umstellungsprozess ist merkwürdig. Bei meinem Kanzleikollegen ist die Umstellung schon im April erfolgt; bei mir ist noch nicht mal ein Termin bekanntgegeben??? Wird das in Nürnberg seit Wochen alles von Hand gemacht? Die unterschiedlichen Arbeitsweisen ist für die Mitarbeiter außerdem nicht befriedigend.
Dieser unheimlich lange Umstellungsprozess ist merkwürdig.
Wie meinen Sie das? Die Umstellung bzw. Installation auf die neue Version?
Sind Sie ASP-Kunde?
Die Version Steuerkonto Online 3.32 ist schon eine Zeit lang freigegeben, oder?
ärgerlich (seit April !!) ... PartnerASP...
Dann hat "Systembetreuer" von Partner-ASP scheinbar andere Vorgaben zur Programmaktualisierung (evtl. keine Absprachen oder gar "keine Zeit")?!
nein, die datevinterne Umstellung auf die Version 2.0 der Vollmachtsdatenbank. Mein Beitrag war die Antwort auf 0815 vom 19.05.17:
Habe allerdings die Information bekommen, dass die Umstellungen kanzleiweise erfolgen und sich wohl einige Zeit hinziehen werden, so zumindest in unserem Bundesland.
Auch gut....aber soweit scrolle ich u.U. nicht zurück. Dann sitzen Sie zumindest in einem anderen Bundesland als NRW? Hier klappt das eigentlich.
Oder aber DATEV kann dazu mal konkret was sagen..?
Was klappt bei Ihnen? Es geht darum, dass die Umstellung nicht an einem Tag erfolgt ist, sondern drei Monate dauert.... und das sieht nicht nach einem dv - gestütztem Verfahren - der von Anfang an von der Datev für die Steuerberaterkammer programmierten Datenbank - aus, sondern eher nach einem händischen Umsetzungsprozess. Und wer bezahlt das? Auch wir Berater direkt oder über die Kammern, obwohl das ja wohl eine Aufgabe der Finanzverwaltung ist?
Dok.-Nr.: 1071585
7 Überführung von Vollmachten in neues Verfahren: Übergangsphase dauert etwa 3
Monate
Mit Freischaltung des neuen Verfahrens aufseiten der Finanzverwaltung
müssen die bereits über die Vollmachtsdatenbank übermittelten Vollmachten noch
einmal übermittelt werden, nun mit allen Vollmachtsinhalten. Diese Übermittlung
führt DATEV automatisch durch. Um einen reibungslosen Übergang aufseiten der
Finanzverwaltung zu gewährleisten, waren die gleichzeitige Übernahme und
Übermittlung sämtlicher Kanzleien und deren Vollmachten am Freigabetag
(18.04.2017) nicht möglich. Derzeit (Stand: 21.04.2017) ist eine Übergangsphase
von etwa 3 Monaten geplant.
DATEV informiert Sie, wenn die bereits über die Vollmachtsdatenbank übermittelten
Vollmachten Ihrer Kanzlei in das neue Verfahren überführt wurden. In der Zeit
bis zu diesem Termin gilt Folgendes:
Zum Umstellungsszenario kann ich nichts sagen. Nur zur Steuerkonto-Onlineabfrage.
Alles andere müssen nun mal die entsprechenden beteiligten Organisationen klären. Da hängt man dann allerdings dazwischen. Wie immer.
Hallo Herr Mayer,
da ich in der Kanzlei es sehr lästig fand immer wieder neue Vollmachten bei neuen Steuernummern - was bei Wechsel Zusammenveranlagung , Einzelveranlagung bzw. getrennter Veranlaung- leider immer häufiger vorkam, habe ich mit der Finanzverwaltung hier in Konstanz in Verbindung gesetzt.
Danach gilt folgendes:
die einmal erteilte Vollmacht gilt auch für alle neu zu erteilende Steuernummern. Daher Prozedere wie folgt, wenn neue STeuernummer erteilt wurde dann Schreiben an das Finanzamt am besten mit Kopie der alten Vollmacht- das auch für die neue Steuernummer steuerkonto online freigeschaltet werden soll.
nach ein paar Schwierigkeiten mit div. Sachberarbeitern und meinen Hinweis auf meine Absprache mit dem Sachgebietsleiter funktioniert das inzwischen. Hat vor allem den Vorteil dass ich nicht ständig unterschriebene Vollmachten vom Mandanten benötige.
Hallo Frau Wähner,
bei mir steht jetzt in der VDB: StKto-Abruf erlaubt beim Finanzamt: "In Prüfung"
Übermittelt am 03.11.17.
Wie lange dauert so eine Prüfung? Der VaSt-Abruf hat sofort geklappt!
VG aus Wiesbaden
zwei bis drei tage maximal
sehr unterschiedlich:
Spitzenreiter : am gleichen Tag und andere dauerten Monate. Teilweise hat eine Erinnerung der Finanzämter geholfen