Hallo zusammen,
wir arbeiten noch recht "frisch" mit Datev online und es türmen sich natürlich diverse Fragen....
Warum müssen bereits hoch geladene Belege nochmals extra für den Berater bereit gestellt werden?
Was passiert wenn diese NICHT bereit gestellt würden? Der Berater hat doch grundsätzlich Zugriff auf alle Belege, oder??
Ich hoffe, dass mir jemand diese Frage beantworten kann,
Grüße aus Würzburg
Die Belege an sich müssen nicht bereitgestellt werden. Die Bereitstellung bezieht sich auf die Buchungen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, werden die Belege erst mit "dem Berater zur Verfügung stellen" an das RZ übergeben. Vorher sind die Daten noch auf dem lokalen PC. Erst nach dem senden an das RZ können von der Kanzlei die Belege eingesehen werden. LG von der sonnigen Mosel
....jetzt muss ich doch nochmal nachhaken 🙂
was für ein Sinn steckt hinter dem "Bereitstellen"....diese Funktion gibt es ja noch nicht allzu lange?!
Danke im voraus 🙂
Hallo Frau Wolf,
das "Bereitstellen" gibt es nur bei den Kassenbuchungen und den Rechnungsbüchern. In dem Kassenbuch können ja 2 verschiedene Erfassungsvarianten verwendet werden, 1x mit Belege und 1x ohne Belege. Nach Erfassung müssen diese festgeschrieben und dem Berater bereitgestellt werden, damit er diese in das Rechnungswesen einspielen kann. Dadurch muss der Berater die Buchungen nicht nochmal manuell erfassen.
Bei den Rechnungsbüchern ist es fast das gleiche. Hier erfasst der Mandant anhand der Belege schon den Buchungssatz. Damit der Berater diesen in die Buchhaltung einspielen kann muss der Mandant vorher die Daten bereitstellen.
Durch diese beiden Möglichkeiten wird im besten Fall die Arbeit vom Berater erleichtert, da nicht mehr der Buchhalter selber die Buchungen vornehmen muss sondern diese nur noch einspielt und prüft.
Mein persönliches Fazit, dazu ist wenn der Mandant bereit ist dies zu machen und er Buchhalterische Kenntnisse hat ist dies eine Tolle Sache.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Frau Wolf,
wir unterscheiden seit der Modernisierung von DATEV Unternehmen online Ende 2016 zwei Bearbeitungsformen:
1: Standard (ehemals Belege & Bank 1.0)
Hier laden Mandanten digital Belege hoch, können vom Belegbild Zahlungen tätigen und Kontoumsätze prüfen.
Bei Standard kann der Steuerberater direkt auf die Belege zugreifen, ohne dass diese separat durch den Mandanten bereitgestellt werden müssen.
Das Starfenster sieht dann so aus:
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Info-Dokument 1071559
http://www.datev.de/lexinform-infodb/1071559
2. Erweitert (ehemals Rechnungsbücher)
In diesem Szenario digitalisiert der Mandant Belege und macht die Vorerfassung (wie von Herrn Niggemann beschrieben).
Hier müssen der Kanzlei die Daten bereitgestellt werden. Das Startfenster sieht dann so aus:
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Info-Dokument 1071560
http://www.datev.de/lexinform-infodb/1071560
Unter unserer Rubrik „Tipps und Neuerungen für Kanzleien" finden Sie auch viele Informationen und Unterstützungsangebote hierzu:
https://www.datev.de/web/de/mydatev/online-anwendungen/datev-unternehmen-online/tipps-und-neuerungen-fuer-kanzleien/neue-version-belege-und-bank-2-0-in-unternehmen-online/
Viele Grüße aus Nürnberg und ein schönes Wochenende
Silvija Radicek
Hallo Frau Radicek,
vielen Dank für die Informationen 🙂
Grüße aus Würzburg
Hallo Frau Radicek.
da wir bisher die Rechnungsbücher alte Welt genutzt haben, müssen wir also bereitstellen. Kann man die Rechnungsbücher unterjährig auf neue Welt aktualisieren und trotzdem weiterhin Auftragswesen nutzen? Dann würde das bereitstellen doch entfallen?
Viele Grüsse
Monika Schneiderhöhn
Hallo Frau Schneiderhöhn,
Sie können unterjährig auf die neue Welt umstellen und trotzdem Auftragswesen wie gewohnt nutzen.
Die Aktivierung erfolgt durch die Kanzlei und ist ab dem nächsten Wochentag (außer Wochenende) wirksam.
Wie Sie von der Alten auf die neue Welt umstellen, haben wir im Info-Dokument 1036406 beschrieben:
http://www.datev.de/lexinform-infodb/1036406
Wir empfehlen, sich auf jeden Fall die Demos zu den neuen Programmen unter
www.datev.de/belege-bank anzuschauen.
Zur Aktivierung finden Sie hier ein Servicevideo :
https://www.datev.de/web/de/service/antworten-finden/servicevideo/belegebank-in-datev-unternehmen-online-aktivieren/
Das Bereitstellen ist weiterhin wie bisher erforderlich. An dieser Programmlogik hat sich nichts geändert.
Viele Grüße
Silvija Radicek
Kann der Berater denn ohne Bereitstellung die gescannten Belege nicht ansehen oder geht es da nur um die erweiterten Buchungsinfotmationen?
Hallo,
es geht um die erweiterte Bearbeitungsform.
Bei Standard ist keine weitere Bereitstellung erforderlich.
Guten Wochenstart und viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Radicek
der Berater kann sich in DUO anmelden und die Belege auch ohne bereitstellen schon sehen.
Allerdings kann erst mit Bereitstellen ein Abruf der Beleginformationen samt Beleg aus KRWE erfolgen. Vorher findet KRWE keine Daten zum abrufen und damit zum buchen bzw. Belege zum anzeigen
Bei den beiden Varianten stellt sich zudem die Bearbeitung in Kanzlei-Rewe unterschiedlich dar.
Im Rahmen der Bearbeitungsform "Standard", ist kein Abruf von Datensätzen aus dem RZ möglich.
Über die Funktion "Digitale Belege" buchen, sind erstmalig die Buchungsätze zu erstellen. Sofern der Buchungsassistent in UNO aktiviert wurde, erfolgt jedoch auch hier eine Unterstützung durch die OCR Erkennung und der Vorbelegung der Erfassungsfelder.