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mitarbeiter einzeln abrechnen in lodas

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letzte Antwort am 03.09.2022 13:35:35 von Uwe_Lutz
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rewe
Einsteiger
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Liebe Community,

ich arbeite mit Lodas und würde gerne schon einmal alle Mitarbeiter abrechnen bis auf einen. Bei dem einen Mitarbeiter besteht noch Klärungsbedarf. Er ist ausgeschieden und ich weiß noch nicht wie hoch sein Urlaubsanspruch ist, welchen ich mit der letzten Abrechnung noch auszahlen muss. Kann ich alle anderen Mitarbeiter schon einmal abrechnen? Normalerweise mache ich eine Abrechnung über Daten senden -> Erstabrechnung komplett.

Kann ich das über Daten senden -> Vorwegabrechnung machen und dort alle Personalnummern bis auf die eine Nummer auswählen?

VIELEN DANK!

björn
Experte
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Tragen Sie doch einfach bei dem Mitarbeiter unter Fehlzeiten für den ganzen Monat unbezahlte Fehlzeit ein.

Sobald alles klar ist können Sie für den Mitarbeiter eine Wiederholungsabrechnung machen.

Gruß

Björn Niggemann

rewe
Einsteiger
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Der Mitarbeiter war den ganzen Monat krank und ist aus der Lohnfortzahlung raus. Geht das trotzdem?

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björn
Experte
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Wenn er den kompletten Monat im Krankengeldbezug ist dann müssen Sie ja nichts machen, da dann sowieso keine Abrechnung erstellt wird.

Eine Wiederabrechnung mit dem sonstigen Bezug ist für den Mitarbeiter möglich sobald die Daten vorhanden sind.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo S W,

ich würde eigentlich auch empfehlen dies über die Vorwegabrechnung oder über die Abrechnung in 2 Gruppen zu lösen.

Bei einer "normalen" Abrechnung aller Mitarbeiter incl. Unterbrechung für den noch zu klärenden Mitarbeiter erhalten Sie bereits alle Monatsauswertungen (Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise usw.) sowie ggf. erforderliche Unterbrechungsmeldungen o.ä. für den noch zu klärenden Mitarbeiter. Mit der Wiederabrechnung bekommen Sie diese dann -sofern geändert- erneut. Dies macht die Angelegenheit m.E. unübersichtlich.

Wenn Sie die anderen (unproblematischen) Abrechnungen in der 1. Gruppe abrechen, erhalten Sie zunächst nur die Abrechnungen, Überweisungen u.ä. für diese Mitarbeiter. Die mandantenbezogenen Monatsauswertungen erhalten Sie erst mit Abrechnung der 2. Gruppe.

Sie müssen in den Personaldaten für die Mitarbeiter allerdings vorab die Zuordnung zur Abrechnungsgruppe ändern. Dies können Sie allerdings mitarbeiterübergreifend über Mitarbeiter - Mitarbeiter übergreifend ändern - Beschäftigung - Abrechnungsgruppe "in einem Schwung" ändern.

Bei einer Vorwegabrechnung müssten Sie dies für die unproblematischen Abrechnungen auf "Vorwegabrechnung vor Erstabrechnung" setzen. Dies müssen Sie dann allerdings im nächsten Monat wieder zurücksetzen.

Bei einer Schlüsselung "Erstabrechnung 1. Gruppe" hat dies den Vorteil, dass Sie diese Erfassung drin lassen können. Sie müssen dann nur den noch zu klärenden Mitarbeiter auf "Erstabrechnung 2. Gruppe" setzen. Wenn Sie im nächsten Monat dann wieder eine "Erstabrechnung komplett" senden, werden alle Mitarbeiter (1.+2.Gruppe) abgerechnet.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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tschortsch
Einsteiger
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Wenn Sie die anderen (unproblematischen) Abrechnungen in der 1. Gruppe abrechen, erhalten Sie zunächst nur die Abrechnungen, Überweisungen u.ä. für diese Mitarbeiter. Die mandantenbezogenen Monatsauswertungen erhalten Sie erst mit Abrechnung der 2. Gruppe.

 

Hallo Herr Lutz,

 

bekommen ich dann kein Problem mit den Beitragsmeldungen bzw. -zahlungen? 

Werden diese bereits mit der 1. Gruppe ausgelöst ?

 

Viele Grüße

 

Georg Hoffs

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Hoffs,

 

nein, die Beitragsnachweise werden erst mit der Abrechnung der 2. Gruppe erstellt.

 

Diese Verfahrensweise funktioniert also nur dann "problemlos", wenn Sie die 2. Gruppe vor der Beitragsfälligkeit abrechnen oder Sie am Schätzverfahren teilnehmen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

kari2
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

meinen Sie, dass Ihre Idee aus 2020 auch jetzt im September 2022 funktionieren kann?

Ich habe den August am 22.08.2022 ordentlich abgerechnet einschließlich korrekter EPP in der LSt-Voranmeldung August.

Nun habe ich erfahren, dass im August noch eine kurzfristige Aushilfe beschäftigt wurde - mit Austritt am 31.08.2022 - also nicht EPP-Anspruchsberechtigt.

Nun würde ich jetzt die Aushilfe gerne vorweg abrechnen, laufe in der Probeabrechnung aber immer in einen Fehler. Habe schon gelesen, dass man eine Wiederabrechnung komplett für August machen soll. Dann kommt auch - wie gewünscht - die Probeabrechnung für die Aushilfe.

Ich möchte aber keine Wiederabrechnung komplett für August, weil die Lohnsteueranmeldung ja richtig war.

Am besten wäre natürlich, wenn die Vorwegabrechnung für die Aushilfe trotzdem klappen würde, obwohl die Probeabrechnung bei dieser Schlüsselung in den Fehler läuft.

Danke vorab für Ihre Einschätzung.

K. Richter

 

 

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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@kari2 

Hallöle,

wenn ich Sie richtig verstehe, wurde die Aushilfe erst im August eingestellt und ist auch wieder ausgetreten. Warum rechnen Sie die Aushilfe nicht einfach im September über Nachberechnung ab?

Grüße

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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kari2
Einsteiger
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@Flitze0815 

 

Hallo Fllitze,

 

richtig verstanden. Ich will sie ja über Nachberechnung im September abrechnen. Aber sie soll nicht warten, bis die anderen für September abgerechnet werden. Deswegen Vorwegabrechnung gewünscht.

 

Grüße

K. Ri.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Und was kommt für eine Fehlermeldung, wenn Sie eine Vorwegabrechnung in 09/2022 mit Nachberechnung auf 08/2022 für diesen Mitarbeiter machen wollen?

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kari2
Einsteiger
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Nachricht 12 von 13
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@Uwe_Lutz 

 

Vielen Dank für die Nachfrage.

Die Aufträge wurden im RZ abgebrochen (siehe Verarbeitungslogbuch)

Ich hatte die Stunden im August erfasst und die Nachberechnung aus September mit 1 BS 96 angestoßen.

 

Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass ich die Stunden nicht im August erfasse, sondern die Stunden erst im September in der Nachberechnung erfasse. Dann bekomme ich die Probeabrechnung.

Ich betrachte mein Problem damit zunächst als erledigt.

 

Beste Grüße

K. Ri.

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 13 von 13
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@kari2  schrieb:

@Uwe_Lutz 

 

Ich betrachte mein Problem damit zunächst als erledigt.

 

 


Das klingt auf jeden Fall gut.

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letzte Antwort am 03.09.2022 13:35:35 von Uwe_Lutz
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