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Abruf vorausgefüllte Steuererklärung - keine VaSt-Belege/Daten des Ehemanns zurückgeliefert

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letzte Antwort am 07.08.2023 12:32:11 von Stephan_Hirsch
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klokkomat
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UPDATE:

Das Problem muss vom Elster-Server verursacht worden sein, heute wurden die Daten der Ehemänner problemlos zurückübermittelt!

Guten Tag,

ich hatte jetzt bei zwei Mandanten das Problem, dass bei Abruf der E-Steuerdaten die Daten für den Ehemann nicht zurückgemeldet wurden.

Fehlermeldung 1. Mandant:  #SDA0032 Zur SteuerID ... (Name) wurden keine VaSt-Belege von der Finanzverwaltung zurückgeliefert.

Fehlermeldung 2. Mandant: #ES0009 für die Identifikationsnummer... (Name) sind für den abgefragten Veranlagungszeitraum keine VaSt-Daten bei der Finanzverwaltung vorhanden.

Die Daten der Ehefrauen wurden problemlos zurück übermittelt.

Bei beiden Mandanten haben die Ehefrauen eigene Steuernummern, die Anmeldung in der Vollmachtsdatenbank erfolgte mit der Mandantennummer, über die die ESt-Erklärung erstellt wird, die Steuernummer für die ESt-Erklärung wurde auch korrekt eingegeben, die Identifikationsnummern sind korrekt.

Dem Finanzamt liegen VaSt-Werte vor, in der Vollmachtsdatenbank gab es auch keine Fehlermeldung zur Vollmacht.

Wo liegt das Problem?

MfG

Karin Klocke

Nachricht geändert durch Karin Klocke

jmstb
Einsteiger
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Gibt es hierzu inzwischen neue Infos? Ich bekomme ab dem Jahr 2015 zurück die Meldung #SDA0032..., obwohl die Jahre noch nicht festsetzungsverjährt sind und lt. Auskunft der Verwaltung wohl auch Daten vorliegen. Nur wie ich rankomme, konnte mir dort niemand sagen...

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stefans
Fortgeschrittener
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2652 Mal angesehen

Über Elster mit der entsprechenden Registrierung der Idnr. sollten Sie an die Daten ran kommen. Mit der Vollmachtsdatenbank kommen Sie an die Jahre 2015 und früher nicht (mehr) ran:

 

https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/VAST-Abfragezeitraum/td-p/75610
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jmstb
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Eine rechtliche Grundlage kann das aber nicht haben, oder? Wenn noch nichts festsetzungsverjährt ist, muss ich doch mindestens 7 Jahre zurückkommen...

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stefans
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Das hat eine technische oder eventuell auch nur eine "willkürliche" Grundlage. Ob die DATEV oder die Kammer sich das ausgedacht hat, kann ich nicht sagen.

 

Ich würde vermuten die DATEV, da man z.B. in LODAS auch nur 2 Jahre zurück kann. Steuerliche Erfassungsbögen gar nicht elektronisch über DATEV versenden kann und wenn ich weiter drüber nachdenken würde, würden mir bestimmt noch mehr Beispiele einfallen 😉

 

Wie gesagt, über ELSTER haben Sie eine Chance.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo jmstb,

 

die Finanzverwaltung stellt die Daten zum Abruf der sog. Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) immer nur für den zuletzt abgelaufenen und die vorherigen 3 Veranlagungszeiträume zur Verfügung - aktuell also für die Veranlagungszeiträume 2019 sowie 2018, 2017 und 2016.

 

Die Information finden Sie auch im Dokument Einkommensteuer: Der Weg zur vorausgefüllten Steuererklärung (Dok.-Nr. 1080498) im Kapitel 2.1 Datenumfang.

 

Die Finanzverwaltung informiert zu dem Thema unter www.elster.de | Benutzergruppen | Steuerberatung | Informationen | Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen) | Weitere Informationen:

 

„Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltung. Es soll die Erstellung der Einkommensteuererklärung dadurch erleichtern, dass Ihnen oder Ihrem Mandanten die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen angezeigt werden. Nach Prüfung der Daten können diese in die Felder der Einkommensteuererklärung automatisch übernommen werden.
(…)
Aufgrund der gesetzlichen Übermittlungsfristen stehen viele Daten nicht unmittelbar am 1. Januar sondern erst Ende Februar zur Verfügung. Die Daten können folglich auch erst nach der Übermittlung Ihnen oder Ihrem Mandanten zum Abruf bereitgestellt werden. Die Daten werden jeweils vier Jahre zum Abruf angeboten und nach Zeitablauf wieder gelöscht.“

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

SNdStb
Beginner
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Hallo Herr Hirsch,

heißt das, dass man an Daten die älter als 4 Jahre sind gar nicht mehr heran kommt?

 

Danke und viele Grüße,

Sabine Nägler 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Nägler,

 

die Finanzverwaltung stellt die Daten zum Abruf der sog. "Vorausgefüllten Steuererklärung" (VaSt) jeweils nur für den zuletzt abgelaufenen und die vorherigen 3 Veranlagungszeiträume bereit. Aktuell also für die Veranlagungszeiträume 2022, 2021, 2020 und 2019.

 

Daten für ältere Veranlagungszeiträume stehen bei der Finanzverwaltung nicht mehr zum VaSt-Abruf bereit.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 07.08.2023 12:32:11 von Stephan_Hirsch
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