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EO Comfort, Post Fristen und Bescheide - Bearbeitungsstand: Präsidentenbeschwerde

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letzte Antwort am 12.08.2019 11:52:33 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Freunde!

Im Dropdownmenü des Bearbeitungsstands finde ich die verschiedensten Bearbeitungsstände und auch "Präsidentenbeschwerde".

Ist das Standard oder Kanzlei-individuell?

Was ist das bzw. bei welchem Präsidenten kann ich mich worüber auf welcher Rechtsgrundlage beschweren? Google gibt nix her..

Lasst mich nicht dumm sterben, freundliche Grüße

Alexander

peter
Meister
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Hallo,

den Bearbeitungsstand "Präsidentenbeschwerde" habe ich nicht zur Verfügung, ich kann hier lediglich mit Verfassungsbeschwerde dienen.

Der Bearbeitungsstand "Präsidentenbeschwerde" dürfte dann Kanzleiindividuell sein.

Gruß
Peter
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

dies ist m.E. etwas aus dem österreichischen Recht. Somit ist es auch nicht schlimm, wenn man davon -bei rein deutschen Bearbeitungen- bisher noch nichts gehört hat.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Gelöschter Nutzer
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Und ich habe bis heute den Zweck vom Bearbeitungsstand nicht begriffen. 

Trage ich Fertig - bereit zum Fristausgang ein und erledige ich die Frist, bleibt der Bearbeitungsstand immer der gleiche.

In der Hilfe habe ich hierzu auch nichts gefunden. Ich habe mich mit diesem Zustand zwar abgefunden, aber so richtig glücklich bin ich damit auch nicht.

Gruß A. Martens

P.S.

So langsam glaube ich, bin ich einfach zu blöde für diese hochkomplexen Programmstrukturen.

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Bearbeitungsstände 14-19 sind für die Bundesabgabenordung (BAO) für Österreich.

Rechtsgrundlage ist die österreichische Bundesabgabenordung.

Sie können diese löschen oder inaktiv setzten.

Viele Grüße aus dem verregneten Nürnberg

Birgit Lehner

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sue
Aufsteiger
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Hallo Frau Lehner,

ich möchte anregen, den "Antrag auf schlichte Änderung" noch mit auf zu nehmen.

Vielen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie können sich die Bearbeitungsstände selbst ergänzen.

Siehe Info-Dokument  1036318

Viele Grüße aus Nürnberg

Birgit Lehner

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sue
Aufsteiger
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Vielen Dank, das weiß ich ich und habe es auch schon vorgenommen.

Das ist aber ein so alltäglicher Fall (Anruf beim Finanzamt), dass es allgemein zur Verfügung stehen sollte.

Ein schönes Wochenende.

Gelöschter Nutzer
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Ja irgendwie komisch, der banale Fall der schlichten Änderung ist nicht standardmäßig dabei, dafür aber die wichtige Präsidentenmecker. In diesem Zusammenhang ist auch auch sehr cool die Drop-Down Liste von Baron bis Reichsgräfin in Lohn und Gehalt (Mitarbeiter Namenszusatz). Wie viele Praktiker daran wohl mitgewirkt haben.......

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letzte Antwort am 12.08.2019 11:52:33 von Gelöschter Nutzer
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