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Lohnsteuer-Anmeldung rückwirkend ändern

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letzte Antwort am 20.04.2023 10:49:52 von Astrid_Preuß
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denitsa
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Hallo liebe Community ,

ich brauche mal wieder Hilfe. Folgende Fall :

Mandant ab März übernommen. Lohnsteuer-Anmeldung - monatlich im Programm angelegt. Leider ist das falsch. Der Mandant muss jährig Lohnsteuer - Anmelden.

Ist es möglich die Lohnsteuer-Anmeldung rückwirkend zu ändern ? Wenn ja , was soll ich beachten ?

Vielen Dank im Voraus

Grüße

Denitsa

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

mit welchem Lohnprogramm rechnen Sie ab?

Viele Grüße

T. Reich

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denitsa
Einsteiger
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Guten Morgen ,

ohh, ja . Has vergessen zu schreiben Mit LuG

Grüße

Denitsa

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 12
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Hallo,

ich zitiere mal aus der Hilfe von LuG nach Eingabe des Begriffs Lohnsteuer-Anmeldung:

"Wurde bereits für einen Monat oder ein Quartal eine Lohnsteuer-Anmeldung an das Rechenzentrum gesendet, ist die jährliche Abgabe nicht mehr möglich.

Mit Monatsabschluss Dezember erhalten Sie eine Lohnsteuer-Anmeldung mit den Werten für das komplette Jahr. Allerdings wird dieser Datensatz im Rechenzentrum abgelehnt, da bereits eine Anmeldung übermittelt wurde. Die Fehlermeldung/en entnehmen Sie dem Rückmeldeprotokoll.

Klären Sie das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Finanzamt. Ggf. sind die bereits übermittelten Lohnsteuer-Anmeldungen manuell zu stornieren und eine jährliche entsprechend manuell abgeben."

Sie können also nur noch die jährliche Anmeldung manuell abgeben, Dafür müssten Sie die bisherigen Lohnsteueranmeldungen stornieren und dann halt am Ende des Jahres eine jährliche abgeben. Das geht über das Datev Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung.

Viele Grüße

T. Reich

denitsa
Einsteiger
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Hallo ,

Vielen Dank für die Antwort. Am Montag wende ich mich natürlich zu zuständige Finanzamt an.

Ich habe im Dok.-Nr,: 1070278 noch etwas gelesen  unter punkt 2.2 zitiere ich mal :

'' Änderung eines Ordnungsbegriffs nach Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung

Wenn nach der Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung die Finanzamtsnummer, die Steuernummer oder der Anmeldezeitraum geändert, wird ein Stornosatz erstellt und ein neuer Datensatz übermittelt.''

und noch :

Rücksetzen Monatsabschluss

Wenn bei einem Monatsabschluss bereits Daten elektronisch zum Senden bereitgestellt wurden und der Monatsabschluss zurückgesetzt wurde, können folgende Konstellationen auftreten:

  • Die Daten wurden noch nicht an die DATEV RZ-Kommunikation übergeben:Die Lohnsteuer-Anmeldung wird beim Rücksetzen des Monatsabschlusses gelöscht und mit dem neuen Monatsabschluss neu bereit gestellt.
  • Die Daten wurden bereits an die DATEV RZ-Kommunikation übergeben:Wenn die bisherigen Ordnungsbegriffe (Finanzamtsnummer, Steuernummer oder Anmeldezeitraum) unverändert bleiben, dann wird mit dem neuen Monatsabschluss eine neue Lohnsteuer-Anmeldung bereitgestellt.Wenn ein Ordnungsbegriff geändert wird, dann wird die bisherige Lohnsteuer-Anmeldung storniert und eine neue Lohnsteuer-Anmeldung mit dem neuen Ordnungsbegriff bereitgestellt.

Wenn ich das richtig verstanden habe , es ist möglich das Anmeldezeitraum zu ändern , dann wird das Program ein Stornosatz erstellt und neuer Übermittel  oder stehe ich auf dem Schlauch ?

Grüße

Denitsa

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t_r_
Allwissender
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In bestimmten Fällen ist es möglich. Deshalb führt das selbe Dokument weiter unten in der Übersicht Punkt 2.5 aus, wie das Programm auf Änderungen reagiert.

Grundsätzlich kann durch das Rücksetzen des Monatsabschlusses auch eine Stornierung erzeugt werden, allerdings können Sie nur maximal einen Monatsabschluss zurücksetzen. Sie haben geschrieben, dass Sie seit März abrechnen, womit doch bereits März, April und Mai abgerechnet und eine Lohnsteueranmeldung übermittelt worden seien sollte.

denitsa
Einsteiger
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Hallo ,

ja, die obengeschribene Fall würde ich mich am Montag  zu Finanzamt wenden.

Aber ich fand anderen Mandanten , die auch falsch geschlüsselt sind. Manche sind ab Juni übernommen , so für dessen  ich den Monatsabschlüss zurücksetzen darf  , Anmeldezeitraum ändern und die Daten an die DATEV RZ-Kommunikation übergeben.  Wäre es dann vielleicht in Ordnung ?

Ahh, es ist echt schwer ....

Grüße

Denitsa

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Denitsa,

der Anmeldezeitraum der Lohnsteuer-Anmeldung war bisher auf "monatlich" geschlüsselt. Dieser soll rückwirkend auf "jährlich" geändert werden.

Da in Lohn und Gehalt immer nur der letzte Monatsabschluss zurückgesetzt werden kann und die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen mit dem jeweiligen Monat erstellt wurden, können diese nicht storniert werden.

Somit ist eine nachträgliche Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung mit Anmeldezeitraum "jährlich" über Lohn und Gehalt nicht möglich. Die Daten werden nicht an das Finanzamt weitergeleitet, da bereits monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen übermittelt wurden. Das Finanzamt lehnt die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung ab.

Die Stornierung der bereits abgegebenen monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen ist nur manuell über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung (über den DATEV Arbeitsplatz aufrufbar) oder über Elster.de möglich.

Falls Sie das DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung nicht über den DATEV Arbeitsplatz aufrufen können, ist dieses Tool kostenlos über das Logistik Center oder den DATEV-Shop zu beantragen. Installieren Sie das Programm im Anschluss über den Installations-Manager.

Darüber muss Ende des Jahres auch die Lohnsteuer-Anmeldung mit Anmeldezeitraum "jährlich" manuell erstellt werden.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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denitsa
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Guten Tag Frau Hien ,

Vielen Dank für die ausführliche  Antwort.

Im Bezug auf einen Mandant , dessen wir ab Mai übernommen haben , habe ich mit Finanzamt besprochen. Der Mitarbeiter von FA, sagte dass er wird die Anmeldung für Mai storniert und er braucht keine manuelle Storno von uns. In diesen Fall darf ich nur die Meldezeitraum im Program ändern und Gültig am 05/2019 ?

Vielen Dank im Voraus

Grüße

Denitsa

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ändern Sie den Anmeldungszeitraum für die Lohnsteuer-Anmeldung mit gültig ab 05/2019 auf "jährlich". Lohn und Gehalt erstellt Ihnen am Ende des Jahres eine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung. Da bereits eine monatliche Meldung an das Finanzamt gesendet wurde, wird die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung vermutlich nicht übermittelt. Bitte setzen Sie sich zur weiteren Klärung mit dem Finanzamt in Verbindung oder erstellen Sie diese manuell.

Gerne können wir Ihren Sachverhalt auch individuell prüfen. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt.

Viele Grüße

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Hallo,

 

wie kann ich über DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung eine Lohnsteuervoranmeldung stornieren?

 

Es gibt lediglich den Punkt " Lohnsteuervoranmeldung korrigieren".

 

Kann mir jemand helfen?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine Stornierung einer Lohnsteueranmeldung ist im Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung nicht möglich.


Sie können in diesem Programm die zu stornierende Lohnsteueranmeldung auf 0,00 EUR setzen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.04.2023 10:49:52 von Astrid_Preuß
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