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Ausdruck eines Kontenblatts aus einer GbR-Buchhaltung, ohne Hinweise auf einen Gesellschafter. Wie ist das möglich?

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letzte Antwort am 16.09.2019 09:54:32 von alterpraktiker
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steffen-27
Beginner
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Mochte ein Kontenblatt aus einer Buchhaltung einer GbR ausdrucken, ohne Hinweis auf die Gesellschafter. In der Hilfefunktion habe ich nichts gefunden.

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 29
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Hallo Herr Förnzler,

als Praktikerlösung würde ich vorschlagen, die Kontenbeschriftung zu ändern, auszudrucken und anschließend die alte Kontenbeschriftung wieder herzustellen.

Dauert keine 60 Sekunden.

Grüße

Martin Heim

mjachert
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Förnzler,

können Sie das genauer beschreiben? Welchen Hinweis meinen Sie? Um welches Konto geht es?

Grüße

Manuela Jachert

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aschreiber
Fachmann
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Nachricht 4 von 29
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Das steht im Ausdruck dann in der Spalte Buchungstext (z.B. Name des Gesellschafters), obwohl eigentlich kein Buchungstext eingegeben ist.

313792_pastedImage_0.png

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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bfit
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Hallo,

den Wunsch, den Druck dieser unnötigen Informationen zumindest abwählen zu können, habe ich bei DATEV bereits im Rahmen der Stabi-Phase eingereicht (Servicekontakt vom 28.06.2018, Kontakt-ID: 50402558). Vielleicht geht es schneller, wenn sich viele Nutzer hierzu melden.

Viele Grüße,

B. Fitschen

martin65
Meister
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Nachricht 6 von 29
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Wenn man das Kontoblatt mit Excel öffnet werden die Gesellschafterangaben nicht mit angezeigt. Sieht zwar nicht so schön 🙂 aus, aber es kommt ja sicher auf die Dateninhalte an.

MfG

Martin Heim

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mjachert
Fortgeschrittener
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Alternativ geht auch der Listendruck. (rechtsklick ->Liste drucken).

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martin65
Meister
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Nachricht 8 von 29
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Hallo,

den Wunsch, den Druck dieser unnötigen Informationen zumindest abwählen zu können, habe ich bei DATEV bereits im Rahmen der Stabi-Phase eingereicht (Servicekontakt vom 28.06.2018, Kontakt-ID: 50402558). Vielleicht geht es schneller, wenn sich viele Nutzer hierzu melden.

Viele Grüße,

B. Fitschen

Hallo Frau Fitschen,

ich würde diese Informationen nicht als unnötig bezeichnen. Der Grund für die Darstellung ist doch darin begründet, dass alle Gesellschafter-Buchungsbewegungen über ein einziges  "Privatkonto" gebucht werden. Wenn ich mehrere Gesellschafter habe, die z.B. Privatentnahmen tätigen, dann würde das Kontoblatt sonst massiv unübersichtlich werden.

Wenn nur ein Gesellschafter Entnahmen tätigt, dann ist der Andruck des Gesellschafters auf dem Kontoblatt zwar entbehrlich aber nicht schädlich (m.E.).

Wobei wir in diesem Fall nicht wissen, wozu der Ausdruck dient.

Liebe Grüße

Martin Heim

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cro
Experte
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Hallo,

ich finde den Wunsch von Frau Fitschen richtig gut, wenigsten eine Abwahloption zu haben. Denn Excel ist manchmal tatsächlich keine Alternative.

Gruß

C. Rohwäder

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bfit
Meister
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Nachricht 10 von 29
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Hallo Herr Heim,

für mich sind diese Informationen auf dem Kontoblatt unnötig, da ich für jeden Gesellschafter das Kontoblatt getrennt ausdrucken kann. Wenn ich jedoch anhand der eingegebenen Texte bei der Erstellung des Jahresabschlusses schnell mal überprüfen möchte, ob eventuell fälschlicherweise Kosten auf dem Konto Privatentnahme gelandet sind, macht die Angabe der Gesellschafter das Konto fürchterlich unübersichtlich.

Da manche diese Information auf dem Kontoblatt vielleicht haben möchten, hatte ich den Wunsch geäußert, diese optional abwählen zu können.

Hier wäre doch ein weiteres Feld für Gesellschafterzuordnung nett:

Kanzlei-REWE - Eigenschaften bei GbR - Druckeinstellung bei Kontoblatt.PNG

Viele Grüße,

B. Fitschen

martin65
Meister
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Nachricht 11 von 29
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Da bin ich absolut bei Ihnen.

Eine Abwahloption ist durchaus sinnvoll, weil es eine OPTION ist.

Aber unnötig ist diese Funktion dennoch nicht. Sie nimmt zwar unheimlich viel Platz auf dem Kontoauszug ein (warum auch immer eine ID-Nr. erscheint?), hat aber seine Berechtigung.

Martin Heim

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 29
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Hallo Frau Fitschen, hallo Datev,

ich unterstütze den Wunsch zur Möglichkeit des Ausblendens sehr. Gerade möchte das Finanzamt ein Kontoblatt mit den Vorsteuerbeträgen haben; leider sind in diesem Monat viele Belege des einzigen Gesellschafters über das Privatkonto eingebucht worden (z.B. Tankquittungen). Jede Buchung ist jetzt dreizeilig statt einzeilig ; die 2 und 3. Zeile sind überall identisch:

   "Gesellschafter "xxxxxxxxxxx,yyyyyyyyyy"

   BeteiligtenNr 1 Identifikationnr "xxxxxxxxxxxxxx""

Was sogar die Steuer ID auf dem Fibu Konto soll, verstehe ich nicht.

Schöne Grüße

Jupp Schmitz

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bfit
Meister
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Nachricht 13 von 29
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Hallo Herr Schmitz,

nehmen Sie in dem Fall das Konto mit Zuordnung des Gesellschafters, dann sind die Angaben nicht darauf gedruckt. Das ist für das Finanzamt bestimmt besser.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 14 von 29
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Hallo Frau Fitschen,

Danke für den Tipp, aber das geht leider nicht. Bei der Ansicht oder Ausdruck des Kontos 1576 lässt sich nicht wie den Konten 19xx eine Selektion vornehmen 😞

Schöne Grüße

Jupp Schmitz

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 29
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Wenn ich jedoch anhand der eingegebenen Texte bei der Erstellung des Jahresabschlusses schnell mal überprüfen möchte, ob eventuell fälschlicherweise Kosten auf dem Konto Privatentnahme gelandet sind, macht die Angabe der Gesellschafter das Konto fürchterlich unübersichtlich.

Diesen Fall kann man gut über Gruppierung über den "Buchungstext " und zugeklappte Gruppen lösen. Durch die dann gruppierten/gerafften Buchungstexte findet man schnell die unerwarteten. Wenn dann doch noch der Ausdruck notwendig ist, dann alle Gruppen aufklappen und über Listendruck ausdrucken, dann werden keine Hinweise auf die Gesellschafter angedruckt.

Viele Grüße

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 29
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Gerade möchte das Finanzamt ein Kontoblatt mit den Vorsteuerbeträgen haben; leider sind in diesem Monat viele Belege des einzigen Gesellschafters über das Privatkonto eingebucht worden (z.B. Tankquittungen). Jede Buchung ist jetzt dreizeilig statt einzeilig ; die 2 und 3. Zeile sind überall identisch:

Hallo,

auch dieses Problem müsste sich über Gruppieren lösen lassen. Jetzt über "Buchungsstapel" mit aufgeklappter Gruppe des vom FA angeforderten Monats und dann über Listendruck andrucken.

Viele Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

ist der Wunsch von Frau Fitschen und vielen anderen Anwendern (s.o.) noch in Bearbeitung?

Ich empfinde es als Zumutung, das Kontoblatt nur so "vollgemüllt" mit sich ständig wiederholenden und unnötigen Informationen (Gesellschafter "xxxxxxxx, xxxxx BeteiligtenNr. x Identifikationsnr "xxxxxxxxxxxx") ausdrucken zu können. Ein Feld zur Abwahl oder Komprimierung dieser Informationen (z.B. nur Gesellschaftername mit Anführungszeichen) wäre sicher sinnvoll. Alle Umwege sind nett, aber eigentlich ist dafür das Registereigenschaftsfeld "Druckeinstellungen" zuständig.

Viele Grüße

Jupp Schmitz

P.S. Das ist übrigens so ähnlich wie die Anzeige oder der Druck der Hinweise bei der E-Bilanz: Jede Menge Wiederholungen von Text, so dass die wichtige Information untergeht. 10 dreizeilige Fehlermeldungen, die sich nur durch die betroffenen Konten (ein Ausdruck) unterscheiden, sind eine Zumutung.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 18 von 29
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Hallo steuerberaterköln,

der Wunsch wurde geprüft und alle Ihre Wunschnennungen haben wir aufgenommen.

Die Gesellschafter-Information am Buchungssatz besitzt GoBD Relevanz.

Im Kontoblatt wird der Buchungssatz mit Gesellschafter-Information sachbezogen dargestellt.

Aktuell ist keine Umsetzung im Kontoblatt geplant, diese Informationen beim Druck abwählen zu können. Der Wunsch ist bis auf weiteres zurückgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Roßmeisl

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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martin65
Meister
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Die Gesellschafter-Information am Buchungssatz besitzt GoBD Relevanz.

Im Kontoblatt wird der Buchungssatz mit Gesellschafter-Information sachbezogen dargestellt.

Hallo Frau Roßmeisl,

das ist natürlich unerfreulich.

Wurde der Wunsch geprüft die Darstellung benutzerfreundlicher zu machen.

Vorschlag : kleinere Schriftart oder Weglassen der unnötigen Angabe zu einer ID-Nr.?

oder mit Fußnoten zu arbeiten. In der Fußnote könnten dann die Gesellschafter mit allen notwendigen Daten aufgeführt werden.

Eine Anmerkung noch allgemeiner Natur: Die Community, die meisten davon Steuerberater und keine Informatiker, verstehen nicht, warum es so schwierig ist Ausdrucke anzupassen. Bei der DATEV sitzen hochbezahlte Softwareingenieure und Änderungen werden nur nach Priorisierung umgesetzt. Schön wäre es wenn uns die DATEV einmal mit tollen Features überraschen würden. Stattdessen wartet man auf Kundenwünsche und diese in sehr sehr großer Zahl um eine Änderung irgendwann umzusetzen. Innovationen haben wir von der Datev seit der Einführung des DATEV-Arbeitsplatzes nicht wirklich gesehen.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 20 von 29
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warum es so schwierig ist Ausdrucke anzupassen.

Das Problem ist die Anpassung der Druckmasken. Dennoch ist es enttäuschend, dass hier keine praktikable Lösungen geboten werden.

Aber wenn schon ausblenden von Stornos nicht möglich ist, oder der Ausdruck nur von nicht ausgeblendeten Posten über das Druckmenü nicht möglich ist, was wollen Sie denn von der DATEV erwarten.

Wir sind der DATEV völlig egal. Damit sollten wir uns langsam abfinden.

Gruß A. Martens

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martin65
Meister
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Nachricht 21 von 29
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Aber wenn schon ausblenden von Stornos nicht möglich ist, oder der Ausdruck nur von nicht ausgeblendeten Posten über das Druckmenü nicht möglich ist, was wollen Sie denn von der DATEV erwarten.

Ich verstehe nicht, was Sie meinen:

Stornos sind

a) ausblendbar und

b) ist das Kontoblatt ohne die Stornos ausdruckbar.

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Gelöschter Nutzer
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Aber nicht über die Ausgabesteuerung, sondern immer nur als Einzeldruck.

Im Arbeitskonto können Sie die Stornos auch nicht ausblenden und in der Buchungserfassung auch nicht.

Das begreife alles wer will.

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Gelöschter Nutzer
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Die Gesellschafter-Information am Buchungssatz besitzt GoBD Relevanz.

Hallo Frau Roßmeisl,

da Ihre Antwort sich ja auch an Fachleute wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer richtet, wäre ich für eine genauere Erläuterung dankbar.

Im Kontoblatt wird der Buchungssatz mit Gesellschafter-Information sachbezogen dargestellt.

Ich hatte bemängelt, dass das Kontoblatt "zugemüllt" wird, weil die Information zu jedem Gesellschafter bei jedem Buchungssatz nicht nur doppelt, sondern sogar dreifach ausgedruckt wird:

(Gesellschafter "xxxxxxxx, xxxxx BeteiligtenNr. x Identifikationsnr "xxxxxxxxxxxx")

und außerdem noch ausführlich erläutert wird: z.B. Identifikationsnr. statt ID.

Das ist sicherlich nicht den GoBD geschuldet. Da würde sicher auch die Nr. reichen, die über die Stammdaten eindeutig mit Name, Vorname und IDNr. verknüpft ist.

Und natürlich sollten alle diese Informationen zumindest abwählbar sein. Eine Zurückstellung dieser Anforderung ist für mich unverständlich. Können Sie sich vorstellen, was der Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH & Co. KG mir zur Qualität des Datev Programms sagt, wenn er eine Zusammenstellung der Entnahmen haben möchte und von mir seitenweise Ausdrucke seines Namens, Vornamens, Identifikationsnr. und BeteiligtenNr. erhält?

Viele Grüße

Jupp Schmitz

Gelöschter Nutzer
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Ist das eigentlich auch DSGVO-tauglich. wenn ich das Konto einmal jemand fremdes geben muss/will?

Letztendlich werden hier dann doch Daten Dritter einfach so offengelegt.

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bergerflorian
Aufsteiger
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Die Gesellschafter-Information am Buchungssatz besitzt GoBD Relevanz.

Im Kontoblatt wird der Buchungssatz mit Gesellschafter-Information sachbezogen dargestellt.

Sehr geehrte Frau Roßmeisl,

das mag schon so sein. Deshalb wird diese Information ja sicherlich auch irgendwo in den Untiefen des Programms unmanipulierbar gespeichert, nachdem ein Stapel festgeschrieben wurde.

Aber wie ich etwas ausdrucke und ob ich dabei ein BMF-Schreiben berücksichtigt haben will oder nicht, das hat erstens nichts mit den GoBD zu tun und zweitens möchte ich das  bitte selbst entscheiden dürfen!

MfG,

F. Berger

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Berger,

das Kontoblatt ist eine GoB-relevante Auswertung mit Hauptbuchfunktion. Man kann es so verstehen, dass es sich beim Gesellschafter um ein Konto in einem Konto handelt. Bei den von Ihnen beschriebenen Angaben zum Attribut, wie die Beteiligungsnummer und Identifikationsnummer handelt es sich um Pflichtangaben, die auch auf dem Ausdruck eindeutig nachvollziehbar sein müssen.

Dennoch können wir es sehr gut nachvollziehen, dass der Wunsch nach Unterdrückung berechtigt ist, wenn man die Auswertung nicht als Hauptbuch verwendet.

Sie können bei vielen Privatentnahmen die Informationen verdichten oder wie von mjachert vorgeschlagen über Liste drucken die überflüssigen Informationen ausblenden und drucken.

Mit freundlichen Grüßen,

DATEV eG

Selina Gottwald

Programmservice Rechnungswesen (FIBU)

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Gottwald,

ich werde langsam sauer. Von einem führenden Unternehmen im Bereich Buchhaltungsssoftware kann man ja wohl erwarten, dass hier nicht einfach mehrfach Behauptungen verbreitet werden, sondern diese auch belegt werden

Bei den von Ihnen beschriebenen Angaben zum Attribut, wie die Beteiligungsnummer und Identifikationsnummer handelt es sich um Pflichtangaben, die auch auf dem Ausdruck eindeutig nachvollziehbar sein müssen.

ist absoluter Unfug. Bitte belegen Sie Ihre und Frau Roßmeisls Ansichten mit einem Gesetzeszitat. Die Steuer ID Nr. darf nur für steuerliche Zwecke benutzt werden. Sie kann also gar nichts mit den GoB zu tun haben und darf - wie Herr Martens oben schon angefragt hat - nicht so einfach angedruckt werden.

Wenn Ihre Meinung zutreffend wäre, würde das übrigens bedeuten, dass bis letztes Jahr alle Datev Auswertungen nicht GoB konform waren, da diese Informationen nicht ausgedruckt wurden.

Freundliche Grüße

Jupp Schmitz

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bergerflorian
Aufsteiger
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Sehr geehrte Frau Gottwald,

wie Herr Schmitz bereits völlig korrekt festgestellt hat findet sich in den GoB nirgendwo, dass die "Angaben zum Attribut, wie die Beteiligungsnummer und Identifikationsnummer" Pflichtangaben seien.

In dem BMF-Schreiben namens "GoBD" dagegen mag dies stehen, aber inwieweit ich dieses BMF-Schreiben anwenden will, ist nur meine eigene Entscheidung.

MfG,

F. Berger

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alterpraktiker
Aufsteiger
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Wann begreift DATEV endlich, daß die GobD lediglich eine Verwaltungsanweisung ist.

Das ist kein Gesetz.

Zur Erläuterung: Das ist das gleiche wie wenn ein kleines Kind einen Wunschzettel ans Christkind schreibt.
Genauso ist das mit den GoBD. Das sind Wünsche die das Finanzamt gerne erfüllt hätte.

Ob ich diese erfüllen möchte liegt immer noch in meiner Verantwortung. Wenn ich denn Probleme bei einer Betriebsprüfung bekommen sollte, dann muß ich die Konsequenzen tragen.
Daher hören Sie endlich auf uns wegen eines Wunschzettels das Leben schwer zu machen.
Lesen Sie im Gesetz und nicht in einem Rundschreiben wenn Sie Ihre Programme programmieren.

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letzte Antwort am 16.09.2019 09:54:32 von alterpraktiker
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