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DE-Mail-Konto und DATEV

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letzte Antwort am 02.08.2018 07:40:32 von martin65
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martin65
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Das Thema DE-Mail-Konto ist in letzter Zeit nicht mehr so öffentlich gewesen. Oder täusche ich mich da?

Nachdem wir ein solches Konto über die Telekom  eingerichtet haben und ich gelegentlich das Konto für E-Mail-Verkehr (insbesondere mit Städten) nutze, frage ich mich, ob sich bei der DATEV etwas getan hat, damit man dieses Konto "irgendwie" in den Arbeitsplatz, DATEV-Mail oder sonst wo einbaut?

Wenn wir schon dieses unsägliche Verfahren zur Einrichtung eines E-Mail-Accounts hinter uns bringen, sollte diese E-Mail-Möglichkeit doch auch einen Nutzen haben. Wenn ich mich schon bei der Telekom für 4,95 € umständlich zum Account vorarbeiten muss und das Programm eine mangelnde Funktionalität besitzt, wäre es doch super, wenn unsere Genossenschaft hier Abhilfe  schaffen könnte.

Haben eigentlich die Kollegen hier im Forum DE-Mail-Kontos eingerichtet? Ich habe jedoch den Eindruck, dass die Finanzgerichte munter weiter mit Telefax arbeiten und DE-Mail dort noch nicht angekommen ist. Hat jemand andere Erfahrungen? Seit Januar habe ich noch keine einzige DE-Mail bekommen. Ich frage mich deshalb warum muss ich ein Medium vorhalten, welches eine Todgeburt ist?

Nachdenkliche Grüße

Martin Heim

Steuerberater

metalposaunist
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DATEV-Mail oder sonst wo einbaut?

Das ist ehrlich gesagt keine Baustelle der DATEV. Zumal die Programmierung einer Schnittstelle bestimmt nicht ohne ist und wie Sie schon ansprechen, liegt der Nutzen bei knapp 0% und steht damit in keinem Kosten/Nutzen Verhältnis.

das Programm eine mangelnde Funktionalität besitzt, wäre es doch super, wenn unsere Genossenschaft hier Abhilfe  schaffen könnte.

Ich kenne Ihre Umgebung nicht aber sofern Sie MS Exchange nutzen schauen Sie mal nach einem DE-Mail Gateway. Dann können Sie im MS Outlook "ganz normal" E-Mails schreiben, welche aber via DE-Mail Gateway als DE-Mail versandt werden. Das wäre auch meine Lösung, die nichts mit der DATEV zu tun hat.

Kostet aber auch nicht gerade wenig, bei dem angesprochenen Nutzenfaktor ...

Haben eigentlich die Kollegen hier im Forum DE-Mail-Kontos eingerichtet?

Habe ich aber seit Jahren nie mehr eingeloggt und da als 2-Faktor Authentifizierung meine alte Handynummer hinterlegt ist, kommt auch die SMS mit der TAN nicht mehr an. Eine Änderung der Handynummer ist in Auftrag gegeben: 1. Teil des neuen Passworts kommt per E-Mail, der 2. Teil per Einschreiben eigenhändig. Sehe aber gerade, dass mein Personalausweis abgelaufen ist. Im schlimmsten Fall pocht nun die Post darauf, dass der abgelaufen ist. Also erstmal einen neuen PA beantragen.

Top!

Ich frage mich deshalb warum muss ich ein Medium vorhalten, welches eine Todgeburt ist?

Wieso muss? Kenne die gesetzlichen Vorschriften nicht aber davon habe ich noch nichts gehört.

DE-Mail ist und bleibt tot. Die Idee gut, Umsetzung mies.

Wenn man mal ein einfaches und ordentliches Verschlüsselungssystem via S/MIME und PGP aufsetzen könnte, was auch Normalsterbliche einrichten können.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Die genannten Vorschläge lassen sich nur mit hohem finanziellen Aufwand umsetzen - Stichwort DE-Mail MX.

Eine Nummer kleiner geht in der Regel mit Outlook Add-In.

Bei kostenlosen Konten geht nur Webfrontend.

Und ja, ein allgemeiner verschlüsselter Zugang ist für rechtsberatende Berufe verpflichtend, bei RAe ist es das allseits beliebte beA, bei Steuerberatern bleibt nur DE-Mail als Möglichkeit. PGP, S/MIME, DATEV E-Mail Verschlüsselung, SEPPmail... bleiben draußen. Die Rechtsgrundlage ist § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO mit Verweis auf § 130a Abs. 4 ZPO. Die Kammern hatten im vergangenen Jahr recht deutlich informiert.

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martin65
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Wieso muss? Kenne die gesetzlichen Vorschriften nicht aber davon habe ich noch nichts gehört.

DE-Mail ist und bleibt tot. Die Idee gut, Umsetzung mies.

Wenn man mal ein einfaches und ordentliches Verschlüsselungssystem via S/MIME und PGP aufsetzen könnte, was auch Normalsterbliche einrichten können.

Da liegen Sie leider nicht richtig:

Ab dem 01.01.2018 müssen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sicherstellen, dass sie für elektronische Zustellungen seitens der Gerichte erreichbar sind und hierfür einen sicheren Übermittlungsweg eröffnen.Dies ergibt sich aus § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO in der neuen, ab Januar 2018 geltenden Fassung. Hinweis u.a. in  Dok-Nr. 1001070 und 447498 sowie den Mitteilungen der Steuerberaterkammern.

Natürlich muss der Steuerberater nicht über dieses Medium senden, aber wenn schon mal die Möglichkeit existiert.... Die Gerichte haben allerdings bis Anfang der 2020er Jahre Zeit die Vorgaben umzusetzen.

Freundliche Grüße

Martin Heim

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martin65
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Danke für den technischen Hinweis. Also ist am einfachsten, wenn weiter über die Internetseite der Telekom gearbeitet wird.

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Schauen Sie einmal genau auf das Webfrontend wenn Sie eingeloggt sind. Eventuell finden Sie dort ein Add-In für den Internet Explorer. Ich bin der Meinung das ich bei meiner damaligen Google Recherche auf so etwas gestoßen bin.

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metalposaunist
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Danke! Gut zu wissen, das kannte ich noch nicht.

Hätte es dann nicht mehr Sinn gemacht, dass man das beA so programmiert, dass es auch für uns StBs offen und zugänglich ist? Zumindest hätte ich mir mal das große Ganze angesehen und geprüft, wer mit wem sicher und digital kommunizieren muss und auf Grundlage dessen ein modulares System entwickelt.

Achja, schöne, neue IT ...

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Hätte es dann nicht mehr Sinn gemacht, dass man das beA so programmiert, dass es auch für uns StBs offen und zugänglich ist?

NEIN! Gott bewahre uns.

Noch so einen Kommentar und ich nenne Sie Dave

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andreashofmeister
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Sie wollen was?

Frage: haben oder hatten Sie mit beA zu tun?

metalposaunist
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Nein, hatte ich so noch nicht. Habe nur das technische Dilemma verfolgt.

War ja nur so eine Idee, wie man vieles vereinfachen und effizienter gestalten könnte. Dass das die BRAK und allg. Deutschland so nicht schafft - wer hätte das gedacht.

Am besten nach Estland auswandern. Die sind schon volldigital und haben eine andere Mentalität zur Technik.

EDIT: Lese gerade den Info-DB Artikel und höre nach Absatz 2 schon wieder auf. Das ist lächerlich - oder traurig. Wir haben 2018 und nicht 1975. Und nachher sind weder beA noch beN noch beS miteinander vollständig kompatibel, weil A von Atos entwickelt wird, B von jemand anderem und an C die DATEV gut dabei ist.

Dann kommen noch freigegebene Dateiformate hinzu: DATEV hätte gerne TIFF, beA nur PDF/A und beN nur JPGs.

Da sagt man nichts mehr zu. Holt die Schreibmaschinen raus!

Zumal ich mir gut vorstellen kann, dass die Gerichte den technischen Unterschied zwischen E-Mail und DE-Mail nicht schaffen, oder? Hauptsache es steht Mail im Namen; der Rest ist ja gleich.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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andreashofmeister
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Zumal ich mir gut vorstellen kann, dass die Gerichte den technischen Unterschied zwischen E-Mail und DE-Mail nicht schaffen, oder? Hauptsache es steht Mail im Namen; der Rest ist ja gleich.

Manche Gerichte schaffe noch nicht mal Mail. Und schon gar nicht EGVP.

Warum auch immer. Und das bekommen Sie natürlich auch noch schriftlich von diesen Gerichten so mitgeteilt.

Habe mir mal "spaßeshalber" ein DE-Mail "registrieren" lassen. Dauert zwar ein wenig (Termin für die Identifizierung musste ein paar Mal verschoben werden).

Muss sagen, ein toller Service der Telekom (sogar die persönliche Identifizierung klappte auf Termin hier vor Ort)! Werde die Email demnächst mal testen. Schon spannend. Verstehe allerdings nicht, was daran € 4,95 gekostet haben soll.....

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metalposaunist
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Manche Gerichte schaffe noch nicht mal Mail. Und schon gar nicht EGVP.

Warum auch immer. Und das bekommen Sie natürlich auch noch schriftlich von diesen Gerichten so mitgeteilt.

Ernsthaft? Armes Deutschland ... aber wenn man sich per Mail bewirbt und per Post eine Absage bekommt. Medienbruch erfolgreich gemeistert .

Verstehe allerdings nicht, was daran € 4,95 gekostet haben soll.....

Na mit irgendwas müssen die ja Geld verdienen. DE-Mail ist ja schließlich viel sicherer als eine E-Mail. Also muss das auch was kosten. Ich weiß gar nicht: ist DE-Mail im gewerblichen Bereich kostenfrei oder wird DE-Mail wie ein elektronischer behandelt?

Privat ist das meine ich kostenfrei oder ein bestimmtes Freivolumen ist drin.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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andreashofmeister
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Fragen über Fragen...aber ein netter Topic....

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agmü
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Hallo Herr Heim,

Das Thema DE-Mail ist nur im Rahmen der panikartigen Diskussion Ende 2017 aufgekommen, als alle darüber spekuliert haben, ob wir Anwälte nunmehr gezwungen sind noch auf die Schnelle eine DE-Mail-Account einzurichten um unseren gesetzlichen Pflichten zu genügen.

Die - zugegeben auf Südbayern beschränkte - Praxis mit diversen Gerichten hat mich allerdings auch gelehrt, dass die digitale Kommunikation mit der Justiz, abgesehen von Pilotgerichten, so aussieht, dass die Parteien den Gerichten die Dokumente elektronisch übersenden, die Gerichte die Dokumente ausdrucken und per Fax oder Post an die weiteren Verfahrensbeteiligten versenden; so jedenfalls beim SG Augsburg, VG München, und verschiedenen Amtsgerichten.

Was die Integration der DE-Mail in den DATEV-Arbeitsplatz anbelangt, wage ich die Prognose von Herrn Bohle zu unterstützen.  Mangels ernsthafter Anwenderzahlen werden dort hoffentlich keine Ressourcen verschwendet.

@Herrn Bohle:  Es hätte wesentlich mehr sinn gemacht, das bestehende EGVP-System weiterzuentwickeln und um eine Authentifizierungskomponente zu ergänzen als für jeden Berufsstand und die Verwaltung eigene "besondere Postfächer" zu entwickeln, die dann doch wieder über das EGVP-System miteinander kommunizieren.

Es wäre auch wesentlich sinnvoller - und billiger - gewesen Berlin Schönefeld massiv zu erweitern und auf bestehende Technik zu setzen, als wenige Kilometer entfernt Gebäude in die Landschaft zu stellen, die nicht genutzt werden können.

Aber Hallo, wir sind doch in Deutschland, einem Hochtechnologieland, da muss jeder einen Sonderweg gehen, nur um zu zeigen, wie grandios wir bei der Umsetzung technischer Großprojekte versagen.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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metalposaunist
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martin65​: Sie haben Post!

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martin65
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Juhu, Danke.

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letzte Antwort am 02.08.2018 07:40:32 von martin65
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