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Änderung im Beitragsgruppenschlüssel

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letzte Antwort am 15.06.2018 12:08:29 von Uwe_Lutz
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

ein geringfügig Beschäftigter wird versicherungspflichtig. Können die Änderungen in der gleichen Personalnummer angepasst werden? (Beitragsgruppenschlüssel, Personengruppe usw.). Oder meldet ihr an und ab (neue Personalnummer)?

Danke

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
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Ich mache in solchen Fällen eine komplette Beendigung des Minijobs und lege einen neuen Personalfall sv-pflichtig an.

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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leonskaya
Beginner
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Nachricht 4 von 7
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Wie Mike Hecker sagt: Beim Wechsel zum Monatswechsel nur die Stammdaten im neuen Monat ändern. Nicht abmelden und neu anmelden.

Wenn der Wechsel innerhalb des Monats durchgeführt werden muss, dann würde ich die Mitarbeiterdaten mit erweiterten Angaben (Art der Kopie: Wechsel BGS......) kopieren. Weitere Infos dazu gibt es der Programm-Hilfe.

Dann sollte alles schick sein .....

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haskanli
Einsteiger
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Ich verwende dieselbe Personalnummer (sofern möglich).

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Nachricht 6 von 7
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Die Frage hast Du Dir selbst beantwortet. Nimm eine neue Nummer. Zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse unter einer Nummer kann zu

Folgeproblemen führen. Das Chaos ist perfekt, wenn die Krankenkassenneuanmeldung nicht funktioniert hat.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 7
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Das Chaos ist perfekt, wenn die Krankenkassenneuanmeldung nicht funktioniert hat.

Auch bei Abrechnung über unterschiedliche Personalnummer kann dies zu "Chaos" führen, wenn die Schlüsselungen nicht sauber erfolgen:

  1. Es müssen Ab-/Anmeldungen wg. Wechsel der Krankenkasse erfolgen und keine Ab-/Anmeldungen wg. Ende bzw. Beginn der Beschäftigung - auch wenn dies im Regelfall zu keinen Beanstandungen führt, wenn dies anders erfolgt.
  2. Die UV-Meldungen dürfen nur für eine Personalnummer erfolgen. Hier muss die andere Personalnummer von der Übertragung ausgeschlossen werden.
  3. Wenn U1-Pflicht besteht und die Mitarbeiterin in den ersten 4 Wochen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erkrankt, bekomme ich ggf. Probleme mit dem Erstattungsantrag, wenn ich dies über 2 Personalnummern abrechne.

Auch wir rechnen -soweit machbar- über eine Personalnummer ab. Nur bei Wechsel im Laufe des Monats wird -zwingend- eine neue Personalnummer genutzt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 15.06.2018 12:08:29 von Uwe_Lutz
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