Hallo,
ein geringfügig Beschäftigter wird versicherungspflichtig. Können die Änderungen in der gleichen Personalnummer angepasst werden? (Beitragsgruppenschlüssel, Personengruppe usw.). Oder meldet ihr an und ab (neue Personalnummer)?
Danke
Ich mache in solchen Fällen eine komplette Beendigung des Minijobs und lege einen neuen Personalfall sv-pflichtig an.
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Wie Mike Hecker sagt: Beim Wechsel zum Monatswechsel nur die Stammdaten im neuen Monat ändern. Nicht abmelden und neu anmelden.
Wenn der Wechsel innerhalb des Monats durchgeführt werden muss, dann würde ich die Mitarbeiterdaten mit erweiterten Angaben (Art der Kopie: Wechsel BGS......) kopieren. Weitere Infos dazu gibt es der Programm-Hilfe.
Dann sollte alles schick sein .....
Ich verwende dieselbe Personalnummer (sofern möglich).
Die Frage hast Du Dir selbst beantwortet. Nimm eine neue Nummer. Zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse unter einer Nummer kann zu
Folgeproblemen führen. Das Chaos ist perfekt, wenn die Krankenkassenneuanmeldung nicht funktioniert hat.
Das Chaos ist perfekt, wenn die Krankenkassenneuanmeldung nicht funktioniert hat.
Auch bei Abrechnung über unterschiedliche Personalnummer kann dies zu "Chaos" führen, wenn die Schlüsselungen nicht sauber erfolgen:
Auch wir rechnen -soweit machbar- über eine Personalnummer ab. Nur bei Wechsel im Laufe des Monats wird -zwingend- eine neue Personalnummer genutzt.
Viele Grüße
Uwe Lutz