Hallo,
ich bin unsicher, wie ich folgenden Vorgang in Lodas erfassen muss:
Ein AN aus der Arbeitnehmerüberlassung, ist bei uns am 31.03. ausgeschieden und im Entleihbetrieb zum 01.04. übernommen worden. Er bekommt im April rückwirkend für den März noch Verpflegungsmehraufwand ausbezahlt und erhält Prämien als Einmalentgelte für das 1.Quartal 2018 in dem Monaten April, Mai und Juni. Wie rechne ich richtig ab? Anmeldung als Nebenarbeitgeber für April bis Juni mit Steuerklasse VI oder in den 3 Monaten jeweils das Kontrollkästchen "Einmalbezug nach Austritt" aktivieren? Vielleicht kann mir jemand sagen, was die geschickteste Lösung ist.
Danke und viele Grüße
Anja Stuckenberg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Stuckenberg,
sollen Einmalzahlungen in Monaten gezahlt werden, in denen der Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt ist, setzen Sie bitte unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume den Haken im Kontrollkästchen „Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen".
Im Anschluss können Sie den Einmalbezug über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen buchen.
Soll bei der Steuerermittlung für den Einmalbezug ein kumulierter Restverdienst berücksichtigt werden, wählen Sie bitte Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben und erfassen Sie dort den betroffenen Monat und den kumulierten Restverdienst.
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer erneut zum Elstam-Verfahren angemeldet werden. Bitte klären Sie im Voraus, ob Sie ihn als Haupt-oder Nebenarbeitgeber anmelden sollen.
Weitere Informationen finden Sie zudem im Info-Dokument 5303235 "Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS)
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel
wie ist bei Geschäftsführern genau zu verfahren, die nach ihrem Ausscheiden im Folgejahr noch Tantiemen ausgezahlt bekommen. Damit man keine Probleme u.a mit der Lohnsteuer bekommt.
Danke vorab.
Michael Zoll
Hallo Herr Zoll,
bei Geschäftsführern, die nach Austritt noch eine Einmalzahlung erhalten, sind die gleichen Schlüsselungen analog zu Mitarbeitern zu hinterlegen. Auch hier kann ein kumulierter Restverdienst erfasst werden, damit der Einmalbezug auf das ganze Jahr hochgerechnet werden kann. Ohne die Eingabe des kumulierten Restverdienstes ist die Lohnsteuer voraussichtlich niedriger.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
hier gibt es einen ähnlichen Fall und ich bin wie von Frau Mertel beschrieben vorgegangen.
- Haken im Kontrollkästchen „Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen".
- Bewegungsdaten sind in den Erfassungstabellen erfasst ( BS 2, LA 223 Urlaubsabgeltung // BS 2, LA 877 Jährl. Überstundenvergütung // BS 3, LA 9014 hier werden verauslagte Kosten in Abzug gebracht)
- Anmeldung für ELStAM ist ebenfalls erfolgt
dennoch bekomme ich beim Versuch eine Probeabrechnung zu erstellen den Fehler "Sie haben Bewegungsdaten für einen Abrechnungszeitraum größer Austrittsdatum erfasst."
Kann mir jemand sagen, wo mein Fehler in der Vorgehensweise ist?
Der Mitarbeiter ist zum 01.06.2019 abgemeldet worden und soll mit der Abrechnung 04/2020 Urlaub und Überstunden ausgezahlt bekommen.
Liebe Grüße
Hallo,
wenn nach der Erfassung in den Bewegungsdaten die Fehlermeldung #LO53979 - Sie haben Bewegungsdaten für einen Abrechnungszeitraum größer Austrittsdatum erfasst. Wollen Sie die Eingeabe jetzt korrigieren erscheint, klicken sie hier auf Nein. Anschließend können Sie eine Probeabrechnung senden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
leider bekomme ich auch nach dem von Ihnen genannten Vorgehen die gleiche Fehlermeldung.
Inzwischen konnte ich mir jedoch anderweitig helfen.
Vielen Dank.
Hallo,
mich würde intessieren, wie das Problem gelöst wurde? Selbe Fehlermeldung erhalte ich auch, trotz den Häckchens. Auch im Prüfprotokoll wird auf diesen "Fehler" hingewiesen.
Ganz lieben Dank.
Hallo,
leider ist das schon so langer her, dass ich mich nicht mehr erinnern kann.
LG