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Resturlaubstage Vorjahr negativ LODAS-Fehlermeldung

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letzte Antwort am 09.04.2018 16:38:19 von Katharina_Dietl
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klokkomat
Einsteiger
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Guten Tag,

da bei 2 Mitarbeitern einer Firma der Resturlaub Vorjahr negativ ist, erhalte ich folgende Fehlermeldung:

"Die Resturlaubstage des Vorjahrs folgender Mitarbeiter sind negativ.

Es sind mehr Urlaubstage abgerechnet worden als Urlaubsanspruch im Vorjahr
erfasst wurde.

Sie können den Resturlaub des Vorjahres unter:

Personaldaten ! Arbeitszeiten ! Urlaubsanspruch im Register Vorjahr
korrigieren."

Die DATEV empfiehlt hierzu:

1. den negativen Resturlaub Vorjahr auf 0,00 zu ändern

2. den Urlaubsanspruch aktuelles Jahr um den negativen Resturlaub zu reduzieren

Dann muss ich ja auch noch ins Folgejahr, um dort wieder den korrekten Urlaubsanspruch einzugeben.

Wieso kann nicht einfach der negative Resturlaub Vorjahr mit dem Urlaubsanspruch aktuelles Jahr verrechnet werden (ist ja auch so dann auf der Brutto-Netto-Abrechnung angegeben, z.B. Vj. -1,0 Url. üb. / Url.Anspruch 22,0 = 21,0 Resturlaub)? Das ging doch in früheren Jahren auch (ohne Fehlermeldung) und ist für alle Beteiligten übersichtlicher... Denn in einem halben Jahr weiß dann doch niemand mehr, warum der Jahresanspruch geringer ist, als normal...

MfG

Karin Klocke

björn
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Frau Klocke,

wir ignorieren diese Meldung einfach, da die Abrechnungen trotzdem richtig sind und der Resturlaub aus dem Vorjahr mit Minus übertragen und aufgezeigt wird.

Gruß

Björn Niggemann

klokkomat
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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ja ignorieren ist ja grundsätzlich gut, nur wenn das mehrere Mitarbeiter sind, bauscht das das Fehlerprotokoll auf und man neigt evtl. dazu, dann andere wichtige Meldungen zu übersehen...

manu
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Frau Klocke,

ich habe das Hinweisprotokoll bis jetzt auch immer erfolgreich ignoriert und hoffe dass es dann spätestens mit der April-Abrechnung hinfällig ist.

Die Lösung von Datev finde ich ehrlich gesagt auch nicht toll. Ich sehe das genau so wie Sie, dass da in einem halben Jahr keiner mehr weiß warum das so gemacht wurde...

Hoffe hier mal auf eine Stellungnahme der DATEV...

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klokkomat
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Fau Haile,

leider kommt das Fehlerprotokoll offensichtlich das ganze Jahr, hatte mein Kollege letztes Jahr auch schon...

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 6 von 7
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Korrekt. Das kann ich bestätigen. In meinem Fall (der Mandant hat ein paar Arbeitnehmer mehr) bin ich dazu übergegangen, das Protokoll immer komplett auszudrucken und die einzelnen Meldungen / Hinweise abzuhaken, um zu vermeiden etwas zu übersehen. Ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, Sicherheit geht aber vor.

MfG
T.Kahl
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo Frau Klocke, hallo Community,

der Fehler bezieht sich nur auf den Urlaubsanspruch des Vorjahres.

Generell kann nicht mehr Urlaub gewährt werden, als Anspruch vorhanden ist. Alternativ ist der Urlaubsanspruch entweder zu erhöhen oder die Gewährung in unbezahlten Urlaub umzuwandeln.

Wie von Frau Klocke bereits richtig beschrieben, kann die Fehlermeldung durch das Abändern des Resturlaubs Vorjahr unterdrückt werden.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.04.2018 16:38:19 von Katharina_Dietl
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