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klokkomat
Einsteiger
Offline Online
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Guten Tag,

da bei 2 Mitarbeitern einer Firma der Resturlaub Vorjahr negativ ist, erhalte ich folgende Fehlermeldung:

"Die Resturlaubstage des Vorjahrs folgender Mitarbeiter sind negativ.

Es sind mehr Urlaubstage abgerechnet worden als Urlaubsanspruch im Vorjahr
erfasst wurde.

Sie können den Resturlaub des Vorjahres unter:

Personaldaten ! Arbeitszeiten ! Urlaubsanspruch im Register Vorjahr
korrigieren."

Die DATEV empfiehlt hierzu:

1. den negativen Resturlaub Vorjahr auf 0,00 zu ändern

2. den Urlaubsanspruch aktuelles Jahr um den negativen Resturlaub zu reduzieren

Dann muss ich ja auch noch ins Folgejahr, um dort wieder den korrekten Urlaubsanspruch einzugeben.

Wieso kann nicht einfach der negative Resturlaub Vorjahr mit dem Urlaubsanspruch aktuelles Jahr verrechnet werden (ist ja auch so dann auf der Brutto-Netto-Abrechnung angegeben, z.B. Vj. -1,0 Url. üb. / Url.Anspruch 22,0 = 21,0 Resturlaub)? Das ging doch in früheren Jahren auch (ohne Fehlermeldung) und ist für alle Beteiligten übersichtlicher... Denn in einem halben Jahr weiß dann doch niemand mehr, warum der Jahresanspruch geringer ist, als normal...

MfG

Karin Klocke

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