Liebe Datev Programmierer,
warum erfolgt nicht direkt nach Übernahme der VaSt Daten der Hinweis darauf, dass die Bescheinigungsdaten in die Anlage N übernommen werden müssen - bzw. noch anwenderfreundlicher, eine Abfrage, "Wollen Sie die Daten der LSt Bescheinigung in die Anlage N" übernehmen?
Der unter "Fehler und Hinweise" versteckte Tipp ärgert mich seit Jahren.
Schöne Grüße
Willi Müller
Mir war es auch schon passiert, dass wir eine Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hatten und die Übernahme in die Anlage N vergessen hatten.
Besser wäre es, die Übernahme vollkommen abzuschaffen. Die Anlage N kann doch direkt auf die Lohnsteuerbescheinigung zugreifen. Bei ElsterFormular funktioniert das auch so.
-> Bitte ändern, DATEV
Wieso muss die Datenübernahme überhaupt manuell angestoßen werden?
....es gibt Fälle, in denen nur Teile der Elektronischen LSt-Bescheingung übernommen
werden mussen/dürfen (z.B. nur die einbehaltenen Lohnsteuern, da der Bruttolohn
(ggf. teilweise) in einem anderen Land zu versteuern ist). Außerdem gib es falsche LSt.-Bescheinigungen, doppelte LSt.-Bescheingungen und Fälle in denen zusätzlich ermäßigt zu versteuernder Lohn (aus dem Ausland) in die Anlage N eingetragen werden muss.
Häufig benötigt man den Vorjahreslohn auch noch für die Riesterrente.
In all diesen Fällen wäre eine automatische Übernahme schlecht.
Insofern ist es gut, dass man die Wahl hat ob die Werte übernommen werden oder nicht.
Allerdings finde ich auch, dass es gut wäre, wenn man bereits im VaSt-Dialog die
Möglichkeit hätte auszuwählen das die Daten sofort in das Formular übernommen
werden.
Das Vorjahreseinkommen/Lohnersatzleistungen usw. sollten automatisch bei der Riester-Rente aus den Werten des Vorjahres eingelesen werden können
das frage ich mich auch ständig...
es wäre sinnvoller und würde schneller gehen wenn die Daten aus der LSt-Bescheinigung sofort in die Anlage N übernommen werden.
Die Fälle in denen die Daten nicht stimmen sind doch relativ gering. Die breite Masse stimmt.
Ich finde es ziemlich umständlich so.
Schade, dass die Frage offen blieb, denn der Sachverhalt konfrontiert uns laufend.
Warum ist es nicht möglich, die abgerufenen Werte der Lohnsteuerbescheinigung automatisch in die Anlage N zu übernehmen oder wenigstens ein proaktiver Hinweis; "Sollen die Werte der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernommen werden?" "Ja", "Nein", in ESt zu implementieren ?
Zwischenzeitlich bekommt man zwar Routine, aber letztlich ist es überflüssige Arbeit und eine Barriere in der Datenübernahme.
Eben hatten wir einen Fall, in dem die Mitarbeiterin die Übernahme übersah und ich bei einer Zufallskontrolle dies entdeckte.
Das müsste nicht sein. Insofern bitte umsetzen oder eine kurze Info der DATEV, warum dieser Automatismus nicht möglich wäre. Danke.
Hallo deusex,
mit den aktuellen Programmversionen werden die über den Abruf der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) von der Finanzverwaltung übertragenen Daten mit der Übernahme in das Erfassungsformular zur Lohnsteuerbescheinigung automatisch auch in die weiteren Erfassungsformulare (Anlage N, Anlage N-AUS, Anlage Vorsorgeaufwand) übernommen.
Wenn das in Ihrem konkreten Fall nicht geschehen ist, wenden Sie sich zur Ursachenforschung bitte an den Programmservice Einkommensteuer.
Die entsprechende Anpassung im Programm Einkommensteuer erfolgte im Januar 2020 – damals beginnend mit den VZ 2018 und VZ 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Ich habe diesbezüglich mit der Mitarbeiterin Rücksprache gehalten und den Fehler finden können.
Auf Grund eines Fehlers im VASt-Abruf wurden die Daten nicht eingespielt, sondern manuell in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. In diesem Fall folgt dann wohl keine automatische Übernahme in die Anlage N.
Damit wäre alles klar und vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.