Für die Daten älter 14 Jahre gilt seit Einführung der DS-GVO, dass Daten außerhalb der Aufbewahrungsfrist vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zu löschen sind. Wir stellen unseren Kunden diese Möglichkeit seit Einführung der DS-GVO im Jahr 2018 zur Verfügung. Die Speicherung der Daten bis 14 Jahre bleibt weiterhin kostenfrei. (Dies ergibt sich aus § 147 Abs. 3 und Abs. 4) Die Berechnung dieser Daten startet am 01.08.2022. Das entsprechende Vorgehen zum Löschen von Daten im RZ außerhalb des Prüfungszeitraums wird für LODAS und Lohn und Gehalt ausführlich in dem Dokument 1020705 beschrieben. Der Assistent unterstützt den Anwender im Programm direkt auf diese Daten außerhalb des Prüfungszeitraums zuzugreifen.
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