Hallo zusammen, ich grüble grade über die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus dem GWV bei einem Hybrid-Fahrzeug und bin auf das o.g. Dokument gestoßen. Klar muss ich das beim Hybrid mit 0,5 % rechnen und nicht mit 0,25 %. Ich habe auch verstanden, dass Lodas nicht in der Lage ist, die Umsatzsteuerberechnung auf die 1 % vom Bruttolistenpreis zu rechnen und in dem Dokumentenbeispiel nur 0,25 % über Lodas und 0,75 % manuell in der Buchhaltung erfasst werden müssen (in meinem Fall 0,5 %). Warum wird aber in diesem Dokument ein Beispiel mit Privatfahrtennutzung angegeben, wenn im folgenden Verlauf nicht auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Privatfahrten und Fahrten Whg/Arbeit eingegangen wird? Ich frage mich, ob ich bei der Berechnung der Umsatzsteuer für die Privatfahrten und Fahrten Whg/Arbeit auch nochmal 0,5 % zusätzlich versteuern muss, da diese in der Abrechnung ja auch nur auf den geminderten Bruttolistenpreis rechnen. Ich wäre hier für eine Auskunft sehr dankbar
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