Hallo,
ein Mitarbeiter ist zum 28.02.2018 ausgeschieden. Im November 2017 gab es eine Gratifikation (im Hinblick auf das zukünftige Arbeitsverhältnis), die bei Ausscheiden bis zum 31.03.2018 zurückzuzahlen ist. Wie muss ich diese Gratifikation nun im Februar 2018 erfassen? Ich hatte erst eine Nachberechnung 11/2017 mit gleichem BS und gleicher Lohnart und einfach den Betrag mit Minus im Monat Februar erfasst. Ist das richtig so? Es ändert sich doch der SV-Pflichtige Anteil in 2017.
Hallo,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
wie die Rückzahlung eines Bezuges im Falle eines Austritts eines Arbeitnehmers zu handhaben ist, finden Sie in unserer Informations-Datenbank unter Dokument-Nr. 5303335 .
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG