Hallo zusammen,
wir zahlen als AG € 27,- für VL-Verträge. Diese werden in den Brutto Bezügen ja als SV und Lst-pflichtig mit versteuert. Nun haben wir Mitarbeiter, die zwar eine DV mit Gehaltsumwandlung haben, jedoch keinen VL-Vertrag.
Darf man nun aus Sicht der SV und Lst. einfach den AG-Anteil VL (also die € 27,-) als AG-Anteil DV behandeln? Das hätte ja zur Folge, dass die € 27,- dann steuerfrei in den Bruttobezügen wären.
Vielen Dank schonmal
Hallo Herr Wolf,
in dem Fall kommt es darauf an, ob im BAV-Vertrag ein AG-Zuschuss vereinbart ist oder nicht. Wenn ja dann ist dieser Zuschuss immer steuer- und sv-frei.
Gruß
Hallo Herr Wolf,
schauen Sie mal hier: Betriebliche Altersvorsorge, VWL und Gehaltsumwandlung
Beste Grüße
Stefan