Die Werte die aus der Nebenbuchführung pauschale Steuern kommen, (dort muss der Haken pauschale Steuern in Buchungsbeleg verbuchen gesetzt sein) können wie folgt zugeordnet werden: Finanzbuchführung-> Buchungsbeleg Kontenverwaltung _> Kostenkonto -> bei pauschale Steuern aus der Nebenbuchführung. Dort wird unterschieden nach pauschaler Steuern ohne §37b, pauschaler Steuer §37b abzugsfähig und §37 b nicht abzugsfähig die Konten laut Kontenrahmen SKR03 (#4198, #4632, #4637) müssen dann dort erfasst werden. Mit dieser Zuordnung sind dann alle Daten im Buchungsbeleg und es gibt keine Differenz mehr zwischen gezahlter und verbuchter Lohnsteuer.
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