Hallo,
die zurück gemeldeten BG-Daten geben Rätsel auf.
Bei mehreren Mandanten liegen die Daten für 2018 vor. Sollte für diese Mandanten jedoch eine Nachberechnung auf 2017 erforderlich sein, fehlen die Angaben im GFtarifstellem für 2017 vollkommen.
Jedoch gibt es bis jetzt auch einen Mandanten, da ist 2016 entfallen, 2017 ist noch vorhanden - hier muss nur der Hauptgefahrtarif von 2017 auf 2018 umgeschlüsselt werden - damit könnte ich leben.
Was ist jedoch in den Fällen zu tun, in denen für 2017 keine GF zurück gemeldet worden sind - die waren ja drin....
Die Anleitungen in den Dokumenten und JWunterlagen sind dazu wenig hilfreich...
Was ist zu tun, wenn keine Rückmeldungen für 2018 kommen, die ja eigentlich automatisch kommen sollten - aber eventuell eine automatische Abrechnung erstellt werden müsste?
Vielleicht gibt es bereits Lösungen zu den Fragen - dann danke für die Unterstützung.
MfG Frau Teich
Hallo Frau Teich,
liegen für das Meldejahr 2017 keine zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen vor, stornieren Sie den Abruf für 2017 und führen Sie einen erneuten Abruf durch. Dadurch werden die für 2017 gültigen Gefahrtarifstellen erneut zurückgemeldet.
Wählen Sie hierzu Mandant | Abfrage Stammdaten Unfallversicherung
Prüfen Sie die hinterlegte Mitgliedschaft und setzen Sie den Haken bei Stornieren. Klicken Sie im Anschluss auf OK.
Die Stornierung bei der Berufsgenossenschaft muss zunächst verarbeitet werden. Führen Sie deshalb den neuen Abruf 2017 erst mit dem nächsten Verarbeitungslauf durch. Erhalten Sie anschließend die Rückmeldedaten 2017 von der Unfallversicherung zurück, setzen Sie bitte ab dem Bearbeitungsmonat 01/2017 die Hauptgefahrtarifstelle.
Der Stammdatenabruf 2018 erfolgt bereits ab dem 01.11. automatisch. Wenn kein automatischer Abruf erfolgt ist oder Sie eine Fehlermeldung erhalten haben, prüfen Sie bitte die hinterlegten Daten zur Berufsgenossenschaft.
Prüfen Sie außerdem, ob unter Mandantendaten | Sozialversicherung | | Unfallversicherung | Allgemeine Daten der Haken „Stammdaten automatisch abrufen“ gesetzt ist und zudem unter dem Punkt Mitgliedschaft im Feld „Stammdaten automatisch abrufen“ wie Allgemeine Daten hinterlegt ist.
Bei Privathaushalten erfolgt der Abruf nur einmal. Wenn also ein Abruf für 2016 oder 2017 erfolgt ist, wird kein weiterer Abruf durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
wir haben in unserem Steuerbüro auch Mandaten bei denen der Abruf der BG Daten für 2018 funktioniert hat. Bei anderen wieder nicht. Obwohl beide Haken "Stammdaten automatischer Abruf" gesetzt sind.
Sollte man in diesem Fall die BG Daten noch einmal manuell holen?
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Zander
Hallo Frau Zander,
prüfen Sie bitte noch einmal die Daten für die Unfallversicherung ab 01/2018. Sind diese korrekt eingepflegt?
Wenn ja, können Sie den Stammdatenabruf 2018 manuell anstoßen.
Wenn nein, korrigieren Sie bitte die Stammdaten und führen anschließend einen manuellen Stammdatenabruf der Unfallversicherungsdaten durch.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG