Hallo Herr Kramer, werden SFN Zuschläge abgerechnet bzw. gezahlt, die nicht erarbeitet wurden (z.B. bei Urlaub oder Krankheit), sind diese Zuschläge pflichtig abzurechnen und dem Sollentgelt zuzuordnen. Hierfür kann beispielsweise die Stammlohnart 101 verwendet werden. Die Lohnart kann unter Mandantendaten I Lohnarten I in der Registerkarte Kug dem Sollentgelt zugeordnet werden. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen