Hallo v.sing, im Dokument 5204170 " Gesundheitsförderung " aus dem Lexikon Lohn und Personal heißt es hierzu: Mit dem sog. Präventionsgesetz vom 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) ist ein für alle Krankenkassen einheitliches Zertifizierungsverfahren für die Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung eingeführt worden. Zertifizierte Leistungen genügen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V und erfüllen die qualitativen Voraussetzungen für die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG, sodass insoweit die zuvor erforderliche Einzelfallprüfung durch die Finanzämter entfällt. Dies würde ich jetzt mal so deuten, dass Sie einen Nachweis benötigen, dass die von dem Mitarbeiter besuchten Kurse diesen Vorschriften entsprechen (d.h. eine Zertifizierung haben). Ansonsten dürfte dies bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung zu Schwierigkeiten führen. Und so nebenbei bemerkt: Die rechtliche Würdigung kann Ihnen hier niemand abnehmen. Insoweit wird weder die DATEV noch ein anderer Community-Teilnehmer Ihnen sagen können, dass eine Leistung steuer-/sozialversicherungsfrei ist. Diese Aufgabe bleibt letztlich immer Ihnen überlassen. Viele Grüße Uwe Lutz
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