Was muss ich beachten, wenn ich einen Mitarbeiter auf 450 Euro Basis einstellen möchte und er bereits einen Midijob mit 645 Euro brutto hat.
Kann ich den Mitarbeiter ganz normal auf Minijob mit 200 Euro anmelden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja ,
Midi und Minijob werden nicht zusammengerechnet.
Wann wird der Minijob dann dazugerechnet? Wenn der MA einen weiteren Minijob danach annimmt?
Muss der MA den Minijob seinem Midijobarbeitgeber melden??
2 oder mehre Minijobs werden zusammengerechnet um prüfen zu können ob die 450,-- max und Mindestlohn usw. erreicht werden.
Zu 2.) das kommt darauf an, was in seinem Arbeitsvertrag beim Midijopb AG steht. Wenn üblicher Arbeitsvertrag dann wird da vermutlich sinngemäß stehen Nebenjobs sind dem AG anzuzeigen.
Dann sollte dies der AN auch tun. Allerdings darf der Midijob AG den Minijhob nicht untersagen wenn es sich nicht um ein konkurrenzunternehmen handelt. Aber wie gesagt das ist jetzt reines Arbeitsrecht.
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
2 oder mehre Minijobs werden zusammengerechnet um prüfen zu können ob die 450,-- max und Mindestlohn usw. erreicht werden.
Moin,
der Mindestlohn muss in jeder Beschäftigung für sich geprüft werden. Da gibt es keine Zusammenrechnungen.
Und wenn der Mitarbeiter mit einem Midijob zwei weitere Minijobs ausübt, wird der zweite Minijob auf jeden Fall mit dem Midijob zusammengerechnet, auch wenn die beiden Minijobs zusammen keine € 450,00 erreichen.
Nur wenn jemand nur Minijobs ausübt und keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, wird die Grenze von € 450,00 für die Minijobs insgesamt betrachtet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank Herr Lutz für die Info.
So habe ich das eigentlich auch gedacht.
Danke für die Richtigstellung
Hier war ich wohl etwas zu schnell mit der Antwort.