Also die Bank sagt: "in einem "Nicht-browserbasierten" Verfahren ist, wie schon erwähnt, ein höheres Limit dauerhaft zu hinterlegen kein Problem. Beim browserbasierten Zahlung bleibt es bei der Höchstsumme von 3.000 Euro pro Tag (Kontoinhaber) Wird eine Bankingssoftware, die bei einem Geschäftskunden eigentlich üblich ist, eingesetzt, lässt sich ein höheres Limit hinterlegen, unabhängig davon welches Sicherheitsverfahren (PIN/TAN, HBCI, EBICS) genutzt wird". Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, woher die Bank weiß, ob hier eine Software verwendet wird oder nicht...das Limit muss doch etwas mit dem Sicherheitsverfahren zu tun haben und doch nicht mit der Frage "Software" oder "keine Software"...
... Mehr anzeigen