Hallo Herr Groß, aktuell steht für diesen Sachverhalt leider keine Eingabemöglichkeit zur Verfügung. Wir können Ihnen nur einen Tipp geben, wie Sie vorgehen können: 1. Legen Sie unter Mandantendaten / Lohnarten z.B. die Stammlohnart 200, 201 oder 202 an. 2. Schlüsseln Sie in der Lohnart im Register „Steuer/SV/UV“ im Feld Steuer- und SV-Behandlung: „O – Keine SV-Verteilung/Kein Gesamtbrutto“ (Es wird auch keine Steuer berechnet.) 3. Im Register „Allgemein“ schlüsseln Sie unter der Gruppe „Bearbeitungsvorschriften“ in der Lohnart die gewünschte "Pfändbarkeit", z.B. „voll pfändbar/Unterhaltspf.: voll pfändbar“. Somit fließt das gebuchte Entgelt dieser neuen Lohnart nicht ins Gesamt-Brutto ein, wird steuer- und sv-frei abgerechnet und hat somit keinen Einfluss auf den Auszahlungsbetrag. Durch die Erfassung des Betrags und der gleichzeitigen Schlüsselung „nicht pfändbar“ wird erwirkt, dass das berechnete, pfändbare Einkommen um den Betrag (z.B. zusätzliches Einkommen) erhöht wird und somit in die Berechnung der Pfändung mit einfließt. Auf Grund dieser Schlüsselung wird folgender Fehlerhinweis ausgegeben: „Im Buchungsbeleg sind bei dieser Personal-Nr. Differenzen aufgetreten: -xxxx,xx Euro.“ Bitte buchen Sie diese Differenzen manuell aus. Mit freundlichen Grüßen Sandra Rüdinger Personalwirtschaft DATEV eG geändert von Monique Schauer am 10.07.2017: Anpassung Pfändbarkeit
... Mehr anzeigen