Der AG zahlt dem Stundenlohnempfänger alle Überstunden sofort aus, führt also kein AZK. Mit welcher Lohnart muss ich die Überstunden erfassen? Und muss ein Überstundenzuschlag bezahlt werden? Zuschläge werden bei unseren Mandanten sehr unterschiedlich behandelt, egal ob Bauhaupt- oder -Nebengewerbe. Die Abrechnung von Zuschlägen sollte der Mandant schriftlich vorgeben, damit tarifliche Regelungen nicht im Lohnbüro zu verantworten sind.
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