Guten Morgen, hier gibt es 2 Dinge zu beachten: 1. Eintrag auf Mandantenebene: Mandantendaten / Sozialversicherung / Unfallversicherung / Mitgliedschaften / Verfahren zur Stundenermittlung - hier beispielsweise die "wöchentliche Arbeitszeit" oder den "Vollarbeiterrichtwert" auswählen. Solltest Du die wöchentliche Arbeitszeit gewählt haben und vergessen haben, beim Mitarbeiter eine wöchentliche Arbeitszeit zu hinterlegen, so werden trotzdem die auf Mandantenebene hinterlegten betriebsüblichen Arbeitszeiten für die Auswertung verwendet. 2. Solltest Du einzelne Stundenlöhner abrechnen, so kannst Du auf Mitarbeiterebene unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten im Reiter Unfallversicherung noch die Stundenermittlung extra umschlüsseln auf Anwesenheitsstunden. Viel Erfolg
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